Mit einem Bausparvertrag kannst du in 2 bis 5 Jahren Eigenkapital aufbauen – vor allem, wenn du dabei staatliche Förderung einsammelst. Allein reicht er dafür aber selten: In so kurzer Zeit wird ein neuer Vertrag oft nicht zuteilungsreif, und die Guthabenzinsen sind niedrig. Bewährt hat sich deshalb ein Plan aus zwei Töpfen: ein kleiner, geförderter Bausparvertrag plus ein flexibles Tagesgeld- oder Festgeldkonto für den Hauptteil.
Aktuell: Der BGH hat das Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen gekippt (Urteil vom 28.07.2026, XI ZR 83/25). So holst du dir das Geld zurück – mit Musterbrief: zum Ratgeber
- Bausparguthaben zählt als Eigenkapital – auch ohne Zuteilung. Du kannst es bei Bedarf nach Kündigung ausgezahlt bekommen.
- Förderung gibt es bei wohnwirtschaftlicher Verwendung auch vor Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist: Wohnungsbauprämie bis 70 € im Jahr (Paare 140 €), Arbeitnehmersparzulage bis 42,30 € im Jahr (Quelle: Freie Hansestadt Bremen, Stand 09/2026).
- Zuteilung setzt meist 30 bis 50 % Guthaben und eine ausreichende Bewertungszahl voraus. In 2 bis 5 Jahren klappt das nur mit passender Bausparsumme.
- Die Bausparsumme klein halten: Die Abschlussgebühr richtet sich nach ihr, nicht nach deinem Guthaben.
Wie baust du mit einem Bausparvertrag Eigenkapital auf?

Warum Eigenkapital deine Finanzierung so stark beeinflusst und wie viel du brauchst, erklären wir ausführlich im Beitrag Eigenkapital für Immobilien. Dort steht auch, warum ein Bausparvertrag für einen Kauf in drei Jahren allein selten passt. Hier geht es um die praktische Umsetzung: wie du einen Sparplan für 2 bis 5 Jahre aufsetzt, welche Rolle der Bausparvertrag darin spielt, welche Förderung du mitnehmen kannst und was bis zum Kauf wann zu tun ist.

Schritt 1: Ziel und Zeitachse festlegen
Bevor du einen Vertrag abschließt, brauchst du zwei Zahlen: deinen Eigenkapitalbedarf und deinen Kaufzeitpunkt. Den Bedarf leitest du aus Kaufpreis und Kaufnebenkosten ab. Beim Zeitpunkt hilft eine ehrliche Einschätzung:
| Kaufzeitpunkt | Rolle des Bausparvertrags |
|---|---|
| unter 2 Jahren | Neuer Vertrag lohnt sich meist nicht mehr. Ein bestehender Vertrag kann als Eigenkapital eingesetzt werden. |
| 2 bis 3 Jahre | Kleiner Vertrag vor allem, um Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage einzusammeln. Hauptteil auf Tagesgeld oder Festgeld. |
| 3 bis 5 Jahre | Vertrag mit passend kleiner Bausparsumme kann zuteilungsreif werden – das Darlehen hilft dann zum Beispiel bei Renovierung nach dem Kauf. |
| über 5 Jahre | Klassisches Bausparen mit Zinssicherung für einen größeren Darlehensteil wird interessant. |
Redaktionelle Einordnung, Stand: 27. September 2026. Zuteilungszeiten sind tarifabhängig und nicht garantiert.
Schritt 2: Die Bausparsumme passend wählen
Für einen kurzen Zeitraum gilt: lieber klein und erreichbar als groß und theoretisch. Die Abschlussgebühr beträgt meist 1,0 bis 1,6 % der Bausparsumme (Stiftung Warentest, Stand 01.09.2026) – bei 15.000 € also 150 bis 240 €, bei 50.000 € dagegen 500 bis 800 €. Wählst du eine hohe Summe, die du bis zum Kauf ohnehin nicht zu 30 bis 50 % ansparen kannst, zahlst du für eine Zuteilung, die nie kommt.
Eine einfache Rechnung hilft: Monatliche Sparrate in den Bausparvertrag mal Anzahl der Monate bis zum Kauf, geteilt durch das Mindestsparguthaben deines Tarifs. Das Ergebnis ist die Bausparsumme, die bis zum Kauf rechnerisch zuteilungsreif sein kann. Ob die Bewertungszahl dann schon erreicht ist, hängt vom Tarif ab.

Schritt 3: Förderung einsammeln
Bei einem Horizont von 2 bis 5 Jahren ist die Förderung oft der eigentliche Grund für den Bausparvertrag. Zwei Zuschüsse lassen sich kombinieren, wenn sie auf unterschiedliche Beiträge fließen:
- Wohnungsbauprämie: 10 % auf eigene Einzahlungen bis 700 € im Jahr (Paare 1.400 €), also bis 70 € bzw. 140 €. Einkommensgrenze: 35.000 € bzw. 70.000 € zu versteuerndes Einkommen; Mindestsparleistung 50 € im Jahr (Verbraucherzentrale, Stand 10.11.2025). Details: Wohnungsbauprämie.
- Arbeitnehmersparzulage: 9 % auf vermögenswirksame Leistungen bis 470 € im Jahr, also bis 42,30 € (Quelle: Freie Hansestadt Bremen, Stand 09/2026). Einkommensgrenze: 40.000 € bzw. 80.000 € (Bundesfinanzministerium). Details: Arbeitnehmersparzulage.
Wichtig für den kurzen Zeitraum: Die Wohnungsbauprämie wird normalerweise erst nach 7 Jahren ausgezahlt – verwendest du das Geld vorher wohnwirtschaftlich, also für Kauf, Bau oder Modernisierung, gibt es sie laut Verbraucherzentrale auch früher. Hebe deshalb Kaufvertrag und Belege auf. Dieselben Beiträge werden nicht doppelt gefördert: Vermögenswirksame Leistungen, für die du die Arbeitnehmersparzulage bekommst, zählen nicht zusätzlich für die Prämie.
Weiterlesen: Abschlussgebühr beim Bausparvertrag · Bausparkassen-Gebühren zurückfordern · Das Bausparkassengesetz einfach erklärt · Lohnt sich Bausparen 2026? Für wen ja, für wen nicht
Willst du in 2 bis 5 Jahren kaufen? Welche Bausparsumme und welche Aufteilung zu deinem Plan passen, lässt sich mit wenigen Angaben klären. Ein Berater aus unserem Netzwerk schaut es sich kostenlos an.
Wie viel Eigenkapital ergeben 500 € im Monat über 4 Jahre?
Die folgende Rechnung ist ein Beispiel mit angenommenen Werten, gerundet. Du bist alleinstehend, dein zu versteuerndes Einkommen liegt unter 35.000 €, und dein Arbeitgeber zahlt 40 € vermögenswirksame Leistungen im Monat. Du willst in 4 Jahren kaufen und kannst insgesamt 500 € im Monat zurücklegen.
- Topf 1 – Bausparvertrag über 15.000 €: 40 € vermögenswirksame Leistungen plus 60 € eigene Sparrate im Monat. Abschlussgebühr 1,0 % (150 €), Guthabenzins angenommen 0,10 %.
- Topf 2 – Tagesgeld: 400 € im Monat, Zins angenommen 2,0 %.
| Nach 4 Jahren | Betrag |
|---|---|
| Bausparguthaben (nach Gebühr) | rund 4.660 € (etwa 31 % der Bausparsumme) |
| Wohnungsbauprämie (4 × 70 €) | 280 € |
| Arbeitnehmersparzulage (4 × 42,30 €) | rund 169 € |
| Tagesgeld | rund 19.970 € |
| Eigenkapital gesamt | rund 25.080 € |
| Zum Vergleich: alle 500 € aufs Tagesgeld | rund 24.960 € |
Beispielrechnung, gerundet, monatliche Verzinsung, ohne Steuern und ohne weitere Entgelte. Förderung bei wohnwirtschaftlicher Verwendung. Förderbeträge: Verbraucherzentrale, Bundesfinanzministerium. Stand: 27. September 2026.
Das Ergebnis ist ehrlich gesagt knapp: Die Förderung gleicht Gebühr und niedrigen Guthabenzins in etwa aus. Ohne Förderung läge die Zwei-Töpfe-Variante rund 330 € unter dem reinen Tagesgeld. Der zusätzliche Nutzen liegt woanders: Ist der Vertrag bis zum Kauf zuteilungsreif oder wird es kurz danach, hast du ein kleines Darlehen zu festem Zins in Reserve – etwa für Nachrüstpflichten oder Renovierung nach dem Einzug. Deine eigenen Förderbeträge kannst du mit dem Förderrechner überschlagen.
Schritt 4: Die Zuteilungsvoraussetzungen im Blick behalten
Damit der Vertrag bis zum Kauf zuteilungsreif sein kann, müssen in der Regel drei Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestsparguthaben: meist 30 bis 50 % der Bausparsumme (Stiftung Warentest, Stand 01.09.2026).
- Bewertungszahl: Sie steigt, je länger und je mehr du im Verhältnis zur Bausparsumme sparst. Die Mindest-Bewertungszahl steht in deinen Vertragsbedingungen.
- Tarifliche Mindestzeit: Manche Tarife sehen zusätzlich eine Mindestsparzeit vor.
Einen festen Zuteilungstermin gibt es nicht – die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass der Zeitpunkt ungewiss ist. Plane den Kauf deshalb nicht so, dass er von der Zuteilung abhängt. Wie die Phasen zusammenhängen, erklärt der Beitrag Sparphase, Zuteilung, Darlehen.
Schritt 5: Der Fahrplan bis zum Kauf
- Jetzt: Eigenkapitalbedarf und Kaufzeitpunkt festlegen, Bausparsumme wählen, vermögenswirksame Leistungen beim Arbeitgeber auf den Bausparvertrag lenken, Dauerauftrag einrichten.
- Jedes Jahr: Wohnungsbauprämie über die Bausparkasse beantragen, Arbeitnehmersparzulage mit der Einkommensteuererklärung, Sparrate an Einkommen und Ziel anpassen.
- 12 bis 18 Monate vor dem Kauf: Stand prüfen, Finanzierungsgespräch führen, Bausparguthaben als Eigenkapital einplanen.
- Beim Kauf: Vertrag zuteilungsreif? Dann Guthaben und gegebenenfalls Darlehen abrufen. Wenn nicht: Guthaben nach Kündigung auszahlen lassen oder den Vertrag für eine spätere Modernisierung weiterlaufen lassen. Zur Kündigung und ihren Fristen siehe Bausparvertrag kündigen.
- Nach dem Kauf: Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung einreichen, damit Prämie und Zulage ausgezahlt werden.
Häufige Fragen
Zählt ein Bausparvertrag als Eigenkapital?
Ja, das angesparte Guthaben zählt als Eigenkapital. Ein noch nicht abgerufenes Bauspardarlehen ist dagegen Fremdkapital, auch wenn es oft nachrangig besichert werden kann.
Wie schnell kann ein Bausparvertrag zuteilungsreif werden?
Das hängt vom Tarif, von der Bausparsumme und deiner Sparrate ab. Mit einer kleinen Bausparsumme und hoher Sparrate geht es schneller. Eine Garantie für einen Termin gibt es nicht.
Bekomme ich die Wohnungsbauprämie, wenn ich nach 3 Jahren kaufe?
Bei wohnwirtschaftlicher Verwendung ja – auch vor Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist, sofern du die Voraussetzungen erfüllst und die Prämie jährlich beantragt hast.
Können wir als Paar gemeinsam Eigenkapital bausparen?
Ja. Verheiratete und eingetragene Lebenspartner haben bei der Wohnungsbauprämie doppelte Höchstbeträge und Einkommensgrenzen, und jeder Arbeitnehmer kann eigene vermögenswirksame Leistungen einbringen. Unverheiratete Paare fördern jeweils einzeln. Prüfe, ob ein gemeinsamer oder zwei getrennte Verträge günstiger sind.
Was passiert, wenn ich am Ende doch nicht kaufe?
Dann bleibt der Vertrag als Sparguthaben bestehen. Die Förderung gibt es dann in der Regel erst nach Ablauf der Sperrfrist und nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Die Abschlussgebühr ist nicht erstattungsfähig.
Hinweis: allgemeine Einordnung, ersetzt keine individuelle Beratung.
Quellen
- Verbraucherzentrale – Wohnungsbauprämie: Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Bundesfinanzministerium – Glossar: Arbeitnehmer-Sparzulage
- Stiftung Warentest – Bausparverträge im Vergleich: Von Abschlussgebühr bis Zwischenfinanzierung
- Verbraucherzentrale – Sofortfinanzierung: Vorsicht bei komplizierten Bausparmodellen
- Gesetze im Internet – Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)
- Gesetze im Internet – § 13 Fünftes Vermögensbildungsgesetz (Arbeitnehmer-Sparzulage)
Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026