Förderrechner

Mit dem Förderrechner siehst du in wenigen Sekunden, wie viel staatliche Förderung dein Bausparvertrag im Jahr bringt – Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage zusammen. Beide Förderungen hängen an deinem zu versteuernden Einkommen, an deiner Sparleistung und daran, ob dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt.

Kurz erklärt:

  • Wohnungsbauprämie: 10 Prozent auf höchstens 700 € Sparleistung im Jahr (1.400 € für Paare)
  • Arbeitnehmersparzulage: 9 Prozent auf höchstens 470 € vermögenswirksame Leistungen im Jahr
  • Beide haben eigene Einkommensgrenzen – der Rechner prüft sie getrennt
  • Beide lassen sich kombinieren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind

Förderung berechnen



Nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen aus deinem Steuerbescheid.


Was dein Arbeitgeber zusätzlich einzahlt. Ohne VL entfällt die Arbeitnehmersparzulage.

Wie rechnet der Förderrechner?

Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent deiner geförderten Sparleistung. Gefördert werden höchstens 700 € im Jahr, bei Verheirateten und Verpartnerten 1.400 € – daraus ergibt sich die maximale Prämie von 70 beziehungsweise 140 € im Jahr. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 35.000 € (70.000 € für Paare). Zahlst du mehr ein, fließt das Geld weiterhin in den Vertrag, wird aber nicht zusätzlich gefördert.

Die Arbeitnehmersparzulage funktioniert anders: Sie beträgt 9 Prozent, bezieht sich aber nur auf vermögenswirksame Leistungen und ist bei 470 € im Jahr gedeckelt. Die Einkommensgrenze liegt hier bei 40.000 € (80.000 € für Paare). Maximal sind das 42,30 € im Jahr. Ohne VL vom Arbeitgeber gibt es diese Zulage nicht – mehr dazu im Beitrag Arbeitgeberzuschuss.

Was unterscheidet Prämie und Zulage?

WohnungsbauprämieArbeitnehmersparzulage
Fördersatz10 %9 %
Bemessungsgrundlageeigene Sparleistungvermögenswirksame Leistungen
Höchstbetrag (alleinstehend)700 € Sparleistung470 € VL
Maximale Förderung im Jahr70 €42,30 €
Einkommensgrenze (alleinstehend)35.000 €40.000 €

Ausführlich erklären wir beide Programme in den Beiträgen Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage.

Worauf solltest du bei der Förderung achten?

Die Einkommensgrenze wird jedes Jahr neu geprüft. Eine Gehaltserhöhung oder ein Bonus kann dazu führen, dass du in einem Jahr keinen Anspruch hast und im nächsten wieder. Das ist kein Verlust für die übrigen Jahre – gefördert wird jedes Sparjahr für sich.

Beide Förderungen sind zweckgebunden: Das Guthaben muss wohnwirtschaftlich verwendet werden, also für Kauf, Bau, Sanierung oder die Ablösung eines Immobilienkredits. Bei der Arbeitnehmersparzulage kommt eine Sperrfrist von sieben Jahren hinzu. Wer den Vertrag vorher auflöst, muss die Zulage in der Regel zurückzahlen.

Wie sich die Förderung auf die Gesamtrendite deines Vertrags auswirkt, zeigt der Renditerechner. Wie lange du bis zur Zuteilung sparst, rechnest du mit dem Bausparrechner durch.

Nicht sicher, welche Förderung dir zusteht? Lass deine Situation kostenlos und unverbindlich einschätzen.

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Häufige Fragen

Kann ich beide Förderungen gleichzeitig bekommen?

Ja, wenn du die Voraussetzungen für beide erfüllst. Sie haben unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und unterschiedliche Einkommensgrenzen, schließen sich aber nicht gegenseitig aus.

Welches Einkommen zählt?

Das zu versteuernde Einkommen aus deinem Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt. Es liegt in der Regel deutlich darunter.

Ab welchem Alter gibt es die Wohnungsbauprämie?

Ab 16 Jahren. Für Verträge, die vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen wurden, gilt eine Sonderregel bei der Verwendung – mehr dazu im Beitrag Bausparen für Jugendliche.

Muss ich die Prämie jedes Jahr neu beantragen?

In der Praxis reicht meist ein einmaliger Antrag bei deiner Bausparkasse, der für die Folgejahre weiterläuft, solange sich deine Voraussetzungen nicht ändern.

Redaktion ein-bausparvertrag.de — Alle Inhalte werden auf Basis öffentlich zugänglicher, überprüfbarer Quellen erstellt und regelmäßig aktualisiert. Mehr zu unserer Arbeitsweise: Redaktion & Auswahlkriterien.

Hinweis: Diese Website bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Finanz- oder Rechtsberatung.

Quellen: Bundesministerium der Finanzen – www.bundesfinanzministerium.de · Verband der Privaten Bausparkassen e. V. – www.bausparkassen.de

Zuletzt aktualisiert am 19.09.2026

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