Ein Bausparvertrag wird häufig erst mit dem Berufseinstieg oder der Familiengründung zum Thema – dabei kann sich ein früher Start schon im Jugend- oder Ausbildungsalter langfristig auszahlen. Dieser Beitrag erklärt, ab welchem Alter Bausparen möglich ist, warum sich der frühe Einstieg besonders für Auszubildende lohnen kann und worauf Eltern und Jugendliche achten sollten. Er richtet sich sowohl an Eltern, die für ihre Kinder vorsorgen möchten, als auch an Jugendliche und junge Erwachsene, die selbst über einen ersten Bausparvertrag nachdenken.
- Ein Bausparvertrag kann grundsätzlich schon für Minderjährige abgeschlossen werden, meist mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
- Ab 16 Jahren kann die Wohnungsbauprämie eigenständig beantragt werden.
- Azubis mit vermögenswirksamen Leistungen können zusätzlich von der Arbeitnehmersparzulage profitieren.
- Ein früher Vertragsbeginn verschafft mehr Zeit bis zur Zuteilungsreife.
Ab welchem Alter ist ein Bausparvertrag möglich?
Grundsätzlich kann bereits für Kinder ein Bausparvertrag eröffnet werden, in der Praxis meist von den Eltern verwaltet und im Namen des Kindes abgeschlossen. Rechtlich und förderrechtlich relevant wird vor allem das Alter 16 Jahre: Ab diesem Alter kann die Wohnungsbauprämie eigenständig beantragt werden – ein Punkt, der Bausparverträge für Jugendliche und junge Auszubildende besonders attraktiv macht, da sie ab diesem Zeitpunkt selbst von der staatlichen Förderung profitieren können, ohne auf die steuerliche Situation der Eltern angewiesen zu sein.
Warum sich Bausparen für Azubis lohnen kann

Auszubildende, die im Rahmen ihres Ausbildungsverhältnisses vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten, können diese in einen Bausparvertrag einzahlen lassen und zusätzlich von der Arbeitnehmersparzulage profitieren, sofern die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Details dazu im Beitrag Arbeitnehmersparzulage.
Da Auszubildende häufig ohnehin ein eher geringes Einkommen haben, liegen sie in vielen Fällen unterhalb der Einkommensgrenzen für die volle Förderung – ein Vorteil gegenüber späteren Lebensphasen mit höherem Einkommen, in denen dieselben Fördergrenzen schneller überschritten werden. Wer die Arbeitnehmersparzulage in der Ausbildungszeit ungenutzt lässt, verschenkt damit potenziell einen Förderbetrag, der in späteren Jahren möglicherweise nicht mehr zugänglich ist.
Langfristige Planung: Warum früh beginnen sinnvoll sein kann
Ein früh abgeschlossener Bausparvertrag hat mehr Zeit, die Sparphase zu durchlaufen und zuteilungsreif zu werden. Wer bereits mit 16 oder 17 Jahren beginnt, kann so unter Umständen bereits vor dem 30. Lebensjahr über ein zugeteiltes Bausparguthaben und einen Darlehensanspruch mit heute festgelegtem Zins verfügen – ein möglicher Baustein für den späteren Eigenkapitalaufbau. Der Zeitvorsprung wirkt sich dabei doppelt aus: Zum einen steht mehr Zeit für die eigentliche Ansparung zur Verfügung, zum anderen kann ein günstiger, heute festgeschriebener Darlehenszins über viele Jahre hinweg Bestand haben, unabhängig davon, wie sich der Kapitalmarkt bis zur tatsächlichen Nutzung entwickelt.
Ein Rechenbeispiel
Ein 17-jähriger Auszubildender schließt einen Bausparvertrag über 25.000 Euro Bausparsumme ab und spart über seine Ausbildungszeit sowie die folgenden Berufsjahre monatlich 80 Euro an, teilweise ergänzt um vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Bei einer angenommenen Zuteilung nach rund zehn Jahren könnte er bereits mit Ende zwanzig über das angesparte Guthaben und einen Darlehensanspruch zu einem bereits heute vereinbarten Zins verfügen – deutlich früher, als es bei einem erst mit Anfang dreißig abgeschlossenen Vertrag möglich wäre. Dieses Beispiel ist stark vereinfacht und dient nur der Veranschaulichung des Zeitvorteils, nicht als individuelle Finanzplanung.
Worauf Eltern und Jugendliche achten sollten
- Vertrag auf die eigene Lebenssituation zuschneiden: Wie hoch sollte die Bausparsumme realistisch sein, wie flexibel muss die Sparrate während Ausbildung und Berufseinstieg bleiben?
- Förderfähigkeit prüfen: Liegt das eigene, nicht das elterliche zu versteuernde Einkommen unter den relevanten Grenzen für Wohnungsbauprämie beziehungsweise Arbeitnehmersparzulage?
- Langfristigkeit einplanen: Ein Bausparvertrag ist auf mehrere Jahre angelegt – bei sehr kurzfristigem Kapitalbedarf, etwa für ein Auto oder eine Weiterbildung, sind andere Sparformen oft geeigneter.
- Vertragsverwaltung klären: Bei minderjährigen Vertragsinhabern sollte frühzeitig besprochen werden, wie und ab wann die eigenständige Verwaltung des Vertrags übergeht.
- Steuerliche Freibeträge nutzen: Kinder und Jugendliche haben in der Regel einen eigenen Sparerpauschbetrag, der bei geringem sonstigem Einkommen häufig noch ungenutzt ist – ein Freistellungsauftrag auf den Bausparvertrag kann sich entsprechend lohnen.
Bausparen für Jugendliche im Vergleich zu anderen Sparformen

| Kriterium | Bausparvertrag | Sparbuch/Tagesgeld | Junior-Depot (ETF) |
|---|---|---|---|
| Zinssicherheit für ein künftiges Darlehen | Ja | Nein | Nein |
| Kurzfristige Verfügbarkeit | Eingeschränkt | Sehr hoch | Hoch, mit Kursrisiko |
| Staatliche Förderung möglich | Ja, ab 16 eigenständig | Nein | Teilweise |
| Geeignet für | Konkretes Wohnvorhaben | Kurzfristige Ziele, Notgroschen | Langfristigen Vermögensaufbau |
Diese Übersicht zeigt: Die Wahl der passenden Sparform hängt weniger vom Alter selbst ab als vom konkreten Sparziel. Wer bereits eine klare Vorstellung von einem künftigen Wohnvorhaben hat, profitiert vom frühen Einstieg in einen Bausparvertrag. Wer dagegen primär flexibel bleiben oder Vermögen ohne konkreten Verwendungszweck aufbauen möchte, ist mit anderen Sparformen oft besser beraten – eine Kombination mehrerer Sparformen ist dabei durchaus üblich.
Wie Eltern die Vertragsverwaltung sinnvoll gestalten
Solange der Vertragsinhaber minderjährig ist, verwalten in der Regel die Erziehungsberechtigten den Bausparvertrag treuhänderisch für das Kind. Es empfiehlt sich, dem Jugendlichen frühzeitig die Grundzüge des Vertrags zu erklären – etwa wie die Sparrate zustande kommt, welche Förderung genutzt wird und was die Zuteilung bedeutet –, damit die spätere eigenständige Übernahme des Vertrags nicht überraschend kommt. Manche Bausparkassen bieten hierfür spezielle Jugendportale oder vereinfachte Übersichten an, die den Sparfortschritt kindgerecht darstellen.
Für wen ist ein Bausparvertrag im Jugendalter (eher) nicht geeignet?
Nicht jede Lebenssituation im Jugendalter spricht für einen frühen Vertragsabschluss. Wer noch keine Vorstellung von einer künftigen Wohnsituation hat oder absehbar kurzfristig auf das angesparte Kapital zugreifen möchte – etwa für ein Studium, einen Führerschein oder eine Weltreise –, ist mit flexibleren Sparformen wie einem Tagesgeldkonto oft besser bedient. Ein Bausparvertrag entfaltet seinen Vorteil vor allem dann, wenn das Kapital tatsächlich langfristig für ein Wohnvorhaben gebunden werden kann.
Auch bei sehr geringem und unregelmäßigem Einkommen während der Ausbildung sollte die monatliche Sparrate realistisch gewählt werden. Eine zu ambitionierte Sparrate, die später regelmäßig ausgesetzt oder reduziert werden muss, wirkt sich negativ auf die Bewertungszahl und damit auf den Zeitpunkt der Zuteilung aus. Im Zweifel ist eine niedrigere, dafür durchgehend gezahlte Rate der besseren Alternative vorzuziehen.
Verwandtes Thema: Frühstart-Rente und Altersvorsorgedepot
Neben dem klassischen Bausparen für Jugendliche gibt es mit der geplanten Frühstart-Rente ein weiteres, wohnungsbauunabhängiges Instrument zur frühen Vermögensbildung: Kinder ab sechs Jahren sollen über ein Altersvorsorgedepot einen monatlichen staatlichen Zuschuss von 10 Euro erhalten, geplant rückwirkend zum 1.1.2026. Dieses Instrument zielt primär auf die Altersvorsorge statt auf Wohneigentum, kann aber je nach Familiensituation ergänzend zum Bausparen sinnvoll sein. Mehr dazu im Beitrag Altersvorsorgedepot.
Wichtig für Familien, die beide Instrumente in Betracht ziehen: Ein Altersvorsorgedepot und ein Bausparvertrag verfolgen unterschiedliche Ziele und schließen sich nicht gegenseitig aus. Während die Frühstart-Rente auf den langfristigen Vermögensaufbau für die Altersvorsorge zielt, bleibt der Bausparvertrag das speziell auf Wohneigentum ausgerichtete Instrument. Eine Kombination beider Ansätze kann sinnvoll sein, sofern die finanzielle Situation der Familie dies zulässt.
Häufige Fragen
Können auch Eltern für ihre minderjährigen Kinder einen Bausparvertrag abschließen?
Ja, das ist möglich, in der Regel mit Zustimmung beider Erziehungsberechtigter und im Namen des Kindes.
Ist die Wohnungsbauprämie für Azubis automatisch garantiert?
Nein, sie ist an Einkommensgrenzen und einen Antrag gebunden – Details im Beitrag Wohnungsbauprämie.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn sich die Lebensplanung ändert?
Ein Bausparvertrag lässt sich in der Regel weiterführen, ruhen lassen oder unter bestimmten Bedingungen kündigen – mehr dazu im Beitrag Bausparvertrag kündigen.
Muss ein Jugendlicher den Vertrag mit 18 selbst übernehmen?
In der Regel geht die eigenständige Verfügungsgewalt über den Vertrag mit Eintritt der Volljährigkeit auf den jungen Erwachsenen über, sofern der Vertrag auf seinen Namen läuft. Die genaue Handhabung kann je nach Bausparkasse leicht variieren.
Lohnt sich ein Bausparvertrag auch ohne vermögenswirksame Leistungen?
Ja, auch ohne VL kann die Wohnungsbauprämie genutzt werden, sofern die Einkommensgrenzen eingehalten werden – die Arbeitnehmersparzulage entfällt in diesem Fall jedoch, da sie speziell an VL-Zahlungen gebunden ist.
Können Großeltern für ihre Enkelkinder einen Bausparvertrag abschließen oder besparen?
Das ist grundsätzlich möglich, in der Regel jedoch nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, da der Vertrag rechtlich auf das minderjährige Kind läuft. Viele Familien nutzen Geldgeschenke von Großeltern gezielt als Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag des Enkelkindes.
Was passiert, wenn die Ausbildung länger dauert oder unterbrochen wird?
Eine unterbrochene oder verlängerte Ausbildung wirkt sich nicht automatisch negativ auf den Bausparvertrag aus – die Sparrate kann bei den meisten Tarifen an die veränderte finanzielle Situation angepasst oder vorübergehend ausgesetzt werden. Wichtig ist nur, die Bausparkasse frühzeitig über veränderte Umstände zu informieren.
Ist es sinnvoll, gleich mehrere Bausparverträge für Geschwister abzuschließen?
Ja, das ist üblich und sinnvoll, da jedes Kind eigenständig förderberechtigt ist und die jeweiligen Einkommensgrenzen individuell gelten. Eltern sollten dabei jedoch darauf achten, dass jeder Vertrag zur individuellen Lebensplanung des jeweiligen Kindes passt, statt schematisch identische Verträge abzuschließen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine individuelle Finanz- oder Rechtsberatung.
Quellen
- Verband der Privaten Bausparkassen e. V. – www.bausparkassen.de
Zuletzt aktualisiert am 15.09.2026