Altersvorsorgedepot

Unter dem Stichwort „Altersvorsorgedepot“ laufen gerade zwei verschiedene Reformen – und das sorgt für Verwirrung. Die eine ist die Frühstart-Rente für Kinder. Die andere ist das neue geförderte Altersvorsorgeprodukt für Erwachsene, das ab 2027 an die Stelle von Riester tritt. Für dich als Bausparer ist vor allem die zweite interessant, weil die Eigenheimrente darin aufgeht. Hier findest du beide auseinandersortiert.

Kurz erklärt:

  • Das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen und verkündet – am 29.05.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 156)
  • Frühstart-Rente: 10 Euro im Monat vom Staat für jedes Kind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr, in ein kapitalmarktbasiertes Depot
  • Ab 2027 ersetzt das neue geförderte Altersvorsorgeprodukt die Riester-Rente – wohnwirtschaftliche Verwendung bleibt möglich
  • Einen neuen Riester-Vertrag kannst du noch bis zum 31.12.2026 abschließen
  • Anders als beim Bausparvertrag gibt es im Depot keine Zinsgarantie – der Wert schwankt mit dem Markt

Was ist die Frühstart-Rente?

Investment-Chart-Symbol und Bausparvertrag-Symbol mit Haus, die durch ein Verbindungselement zusammengefügt werden

Das Altersvorsorgedepot der Frühstart-Rente ist ein individuelles, kapitalgedecktes Depot, das du für dein Kind bei einem Anbieter deiner Wahl eröffnest. Die Eckpunkte:

  • Berechtigt ist dein Kind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr. Erster begünstigter Jahrgang ist der Geburtsjahrgang 2020.
  • Der Staat zahlt 10 Euro im Monat ein – 120 Euro im Jahr, ohne dass du selbst etwas beisteuern musst.
  • Du kannst das Depot durch eigene Einzahlungen aufstocken, so viel du willst.
  • Die Erträge bleiben steuerfrei, bis die Auszahlungsphase beginnt – also bis zum Renteneintritt deines Kindes.
  • Mit der Volljährigkeit schließt sich der Übergang in die weitere steuerlich geförderte private Altersvorsorge an.

Rechne kurz nach, worum es geht: Vom sechsten bis zum achtzehnten Lebensjahr sind das zwölf Jahre mal 120 Euro, also 1.440 Euro geschenktes Startkapital – und dieses Geld hat danach noch rund fünfzig Jahre Zeit, sich zu verzinsen. Der Zinseszins macht hier den größten Teil der Arbeit, nicht die Einzahlung.

Wie viel Zulage bekommst du im neuen System? Der Rechner stellt deine Förderung ab 2027 direkt neben die alte Riester-Zulage – mit deinem Beitrag, deinem Einkommen und deinen Kindern.

Zum Altersvorsorgedepot-Rechner →

Was unterscheidet das Altersvorsorgedepot vom Bausparvertrag?

Altersvorsorgedepot Bausparvertrag
Anlageform Kapitalmarktbasiert (z. B. Aktien/ETFs) Sparguthaben + Darlehensanspruch
Zweckbindung Altersvorsorge, langfristig bis zum Renteneintritt Wohnwirtschaftliche Zwecke bei Förderung
Zinssicherung Nein – marktabhängige Wertentwicklung Ja – fester Darlehenszins ab Vertragsabschluss
Wer bekommt den Zuschuss Kinder ab 6 Jahren Alle ab 16 Jahren (Wohnungsbauprämie)

Die beiden schließen sich nicht aus, sie lösen verschiedene Probleme. Das Depot baut langfristig Kapital für die Rente auf. Der Bausparvertrag sichert dir einen Zins für eine Finanzierung, die vielleicht erst in zehn Jahren ansteht. Wie sich Bausparen insgesamt in die Altersvorsorge einordnet, steht unter Bausparen als Altersvorsorge.

Welche Chancen und Risiken hat das Altersvorsorgedepot?

Der Vorteil eines kapitalmarktbasierten Depots liegt in der Aussicht auf eine höhere Rendite als bei zinsgesicherten Sparformen – vor allem über einen Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten, wie er bei einem Depot fürs sechsjährige Kind nun einmal gegeben ist.

Dem steht das Risiko von Wertschwankungen gegenüber. Es gibt keine Zinsgarantie: Je nachdem, wie die Märkte zum Auszahlungszeitpunkt stehen, kann der Depotwert deutlich höher oder deutlich niedriger liegen als gedacht. Genau darin unterscheidet sich das Depot grundlegend vom Bausparvertrag, dessen Guthaben- und Darlehenszins schon bei Abschluss feststehen.

Bei einem Anlagehorizont von fünfzig Jahren relativiert sich dieses Risiko erfahrungsgemäß. Aber „erfahrungsgemäß“ ist keine Garantie, und niemand sollte dir das als eine verkaufen.

Lassen sich Altersvorsorgedepot und Bausparvertrag kombinieren?

Wenn du sowohl die Renditechancen des Kapitalmarkts als auch Planungssicherheit für die eigene Immobilie willst, spricht nichts gegen beides nebeneinander: das Depot für den langfristigen Vermögensaufbau deines Kindes, ein eigener Bausparvertrag für die Finanzierung von Wohneigentum – gern in Kombination mit Wohn-Riester, siehe Riester und Bausparen. Unterschiedliche Anlagehorizonte, unterschiedliche Zwecke, kein Widerspruch.

Was ändert sich 2027 für Bausparer?

Zwei Säulen mit Chart- und Haus-Symbol, verbunden durch eine Waage, die zu einem Haus führen

Jetzt zur zweiten Reform, die denselben Namen trägt. Die bisherige Eigenheimrente – umgangssprachlich Wohn-Riester – wird ab 2027 in das neue Fördersystem integriert. Das Entscheidende für dich: Der Aufbau von Eigenkapital für die selbst genutzte Immobilie und die Tilgung von Wohnungsbaudarlehen bleiben förderfähig. Gefördertes Sparen bleibt also mit dem Wohnen verbunden und wird nicht durch ein reines Kapitalmarktprodukt ersetzt.

Die Zulage wird neu berechnet und ist beitragsproportional:

  • 50 Cent je Euro für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr
  • danach 25 Cent je Euro bis zu einem geförderten Höchstbeitrag von 1.800 Euro
  • macht maximal 540 Euro Grundzulage im Jahr
  • dazu bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind
  • und für Berufseinsteiger einmalig 200 Euro vor Vollendung des 25. Lebensjahres

Ein Punkt, an dem Verträge scheitern: Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr. Zahlst du weniger ein, bekommst du gar nichts – auch keine Kinderzulage. Das ist eine harte Schwelle, keine anteilige Kürzung.

Wofür darf das geförderte Guthaben eingesetzt werden?

Hier liegt die eigentliche Stärke gegenüber einem reinen Depot. Das Guthaben lässt sich wohnwirtschaftlich verwenden, und zwar breiter, als die meisten wissen:

  • Eigenkapital für den Kauf oder Bau der selbst genutzten Immobilie – der klassische Weg. Er senkt die Finanzierungssumme und damit meist auch deinen Zinssatz.
  • Tilgung eines laufenden Immobiliendarlehens. Du zahlst dein Darlehen mit gefördertem Geld zurück, statt parallel anzusparen.
  • Altersgerechter Umbau – barrierereduzierende Maßnahmen an der eigenen Immobilie.
  • Energetische Sanierung, seit dem 1. Januar 2024 ausdrücklich möglich: Dämmung von Fassade, Dach und oberster Geschossdecke, neue Fenster und Außentüren, Lüftungsanlage, Heizungstausch oder -optimierung sowie digitale Steuerungstechnik. Auch Energieberatung und die Bestätigung der Maßnahme sind förderfähig.

Für die Entnahme gelten Mindestbeträge: innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf mindestens 6.000 Euro, danach mindestens 20.000 Euro. Ab 2028 wird das vereinfacht: Für Wohnförderkonten, die ab dem 1. Januar 2028 entstehen, gilt einheitlich ein Mindestbetrag von 3.000 Euro je Verwendung. Die Maßnahme muss ein Fachunternehmen bestätigen.

Ein offener Punkt, den wir nicht wegschreiben: Ob die wohnwirtschaftliche Verwendung im neuen Altersvorsorgedepot in vollem Umfang fortgeführt wird – insbesondere beim altersgerechten Umbau –, ist in den Ausführungsbestimmungen noch nicht abschließend geklärt. Wenn du darauf konkret baust, lass dir den Punkt beim Abschluss schriftlich bestätigen.

Welche Verbesserungen bringt die Reform noch?

Die Reform macht die wohnwirtschaftliche Variante nicht nur möglich, sondern spürbar attraktiver:

Erstens entfällt die jährliche Erhöhung des Wohnförderkontos um zwei Prozent. Bisher wuchs der später zu versteuernde Betrag Jahr für Jahr rechnerisch an, ohne dass überhaupt Geld geflossen wäre.

Zweitens verkürzt sich der Besteuerungszeitraum in der Rentenphase von 20 Jahren auf 5 Jahre. Das ist nicht in jedem Fall ein Vorteil – fünf Jahre bedeuten einen höheren Jahresbetrag und damit möglicherweise einen höheren Steuersatz. Rechne das für deine Situation durch, statt es als reine Verbesserung zu verbuchen.

Worauf musst du beim Abschluss ab 2027 achten?

Ein Detail, das über den Nutzen des ganzen Vertrags entscheidet: Die Entnahmemöglichkeit für wohnwirtschaftliche Zwecke ist ab 2027 nicht mehr zwingend in jedem Vertrag enthalten. Anbieter können sie anbieten, müssen aber nicht.

Wenn du vorhast, später zu tilgen, umzubauen oder zu sanieren, musst du beim Abschluss gezielt auf dieses Merkmal achten. Ein Vertrag ohne Entnahmeoption taugt für dieses Vorhaben nicht – egal, wie gut die Zulagen aussehen.

Was geht bis Ende 2026 noch?

Einen neuen Vertrag nach dem bisherigen Riester-Recht kannst du noch bis zum 31. Dezember 2026 abschließen. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es ausschließlich die neuen Produkte.

Dein bestehender Vertrag genießt Bestandsschutz und kann unbefristet nach den alten Regeln weiterlaufen. Ein Wechsel in die neue Förderung ist ab 2027 möglich, aber freiwillig und an keine Frist gebunden – allerdings einmalig und unumkehrbar, und die Beitragsgarantie entfällt dabei. Für den Übertrag darf der Anbieter bis zu 150 Euro berechnen; nach fünf Jahren Vertragslaufzeit muss er kostenlos übertragen.

Für wen lohnt sich das jetzt konkret?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten, aber es gibt klare Fälle:

  • Du willst in den nächsten Jahren ohnehin die Heizung tauschen, dämmen oder barrierefrei umbauen? Dann ist gefördertes Guthaben der direkte Hebel – du bekommst Zulagen auf Geld, das du sowieso ausgibst.
  • Du willst ein laufendes Immobiliendarlehen schneller tilgen? Dasselbe gilt.
  • Du planst keine Immobilie und besitzt keine? Dann hast du von der wohnwirtschaftlichen Komponente nichts und solltest die Förderung rein nach Rendite, Kosten und Flexibilität bewerten.

Unsicher, welcher Weg zu deiner Situation passt? Lass kostenlos und unverbindlich einschätzen, ob sich ein Abschluss noch in diesem Jahr lohnt oder ob du besser auf die neuen Produkte wartest.

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Häufige Fragen

Ist das Altersvorsorgedepot eine Alternative zu Wohn-Riester?

Nein, die beiden verfolgen unterschiedliche Zwecke. Wohn-Riester ist an deine selbst genutzte Immobilie gebunden, das Depot an den allgemeinen Vermögensaufbau fürs Alter. Ab 2027 wachsen beide Welten im neuen Fördersystem zusammen – die wohnwirtschaftliche Verwendung bleibt dabei erhalten.

Können Erwachsene auch ein Altersvorsorgedepot nutzen?

Die Frühstart-Rente richtet sich gezielt an Kinder ab 6 Jahren. Für Erwachsene gibt es ab 2027 das neue geförderte Altersvorsorgeprodukt, das Riester ablöst – das ist die zweite Reform, um die es in diesem Beitrag ab dem Abschnitt „Was sich 2027 ändert“ geht.

Ist das eingezahlte Kapital garantiert?

Nein. Es handelt sich um eine kapitalmarktbasierte Anlage, der Depotwert schwankt mit dem Markt. Anders als beim Bausparvertrag gibt es keine Zinsgarantie.

Muss ich für die 10 Euro im Monat selbst etwas einzahlen?

Nein. Der staatliche Zuschuss fließt egal, ob du zusätzlich einzahlst. Aufstocken kannst du, musst du aber nicht.

Kann ich Bausparvertrag und Altersvorsorgedepot parallel nutzen?

Ja. Beide schließen sich nicht aus und lassen sich gut kombinieren, weil sie unterschiedliche Zwecke und Anlagehorizonte abdecken.

Was passiert mit meinem laufenden Riester-Vertrag?

Er läuft unbefristet nach den alten Regeln weiter. Du kannst ab 2027 freiwillig wechseln – einmalig und unumkehrbar, wobei die Beitragsgarantie entfällt. Es gibt dafür keine Frist, du kannst dir also Zeit lassen.

Lohnt sich ein Riester-Abschluss noch in diesem Jahr?

Das hängt an deiner Situation, vor allem an Einkommen, Kindern und dem Zeitpunkt deiner geplanten Immobilie. Wichtig ist nur: Der 31.12.2026 ist ein echtes Enddatum für Neuabschlüsse nach altem Recht. Wer abwägen will, sollte es jetzt tun und nicht im Dezember.

Redaktion ein-bausparvertrag.de — Dieser Beitrag wurde auf Basis öffentlich zugänglicher, überprüfbarer Quellen erstellt und regelmäßig aktualisiert. Mehr zu unserer Arbeitsweise: Redaktion & Auswahlkriterien.

Hinweis: Das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen und am 29.05.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I 2026 Nr. 156). Einzelne Ausführungsfragen sind noch offen und im Text als solche gekennzeichnet. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Finanzberatung.

Quellen

Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026

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