Ein Bausparvertrag kann auf zwei Wegen zu deiner Altersvorsorge beitragen: Er hilft dir, mietfreies Wohneigentum aufzubauen – und über Wohn-Riester kannst du die Riester-Förderung direkt dafür einsetzen. Bei der zweiten Möglichkeit läuft allerdings die Zeit: Einen neuen Riester-Vertrag kannst du nur noch bis zum 31. Dezember 2026 abschließen. Danach ist diese Tür zu.
Aktuell: Der BGH hat das Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen gekippt (Urteil vom 28.07.2026, XI ZR 83/25). So holst du dir das Geld zurück – mit Musterbrief: zum Ratgeber
- Mietfrei wohnen ist der eigentliche Vorsorgeeffekt – er wirkt jeden Monat, in dem du keine Miete zahlst
- Wohn-Riester bringt Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus direkt ins Eigenheim
- Neue Riester-Verträge sind nur noch bis zum 31.12.2026 möglich – danach gilt das Altersvorsorgedepot
- Bestehende Riester-Verträge behalten ihren Bestandsschutz und laufen unverändert weiter
- Ein Bausparvertrag ersetzt keine Rente. Er senkt deine Kosten im Alter, er zahlt dir nichts aus
Warum ist ein abbezahltes Eigenheim Altersvorsorge?
Rechne es einmal durch, bevor du über Produkte nachdenkst. Wenn du heute 900 Euro Warmmiete zahlst und im Rentenalter in einer abbezahlten eigenen Wohnung lebst, sparst du nicht 900 Euro. Du sparst die Kaltmiete – sagen wir 650 Euro. Nebenkosten, Instandhaltung und Rücklage zahlst du als Eigentümer weiter, teils sogar mehr.
650 Euro im Monat sind 7.800 Euro im Jahr. Um diesen Betrag dauerhaft aus einem Depot zu entnehmen, bräuchtest du grob 200.000 bis 250.000 Euro Kapital. Das ist die Größenordnung, um die es hier geht – und deshalb ist die abbezahlte Immobilie für viele Haushalte der größte einzelne Vorsorgebaustein, den sie je haben werden.
Zwei Bedingungen gehören allerdings dazu, und über die wird selten gesprochen: Die Immobilie muss zum Renteneintritt abbezahlt sein, und du musst Rücklagen für Instandhaltung haben. Ein Dach kostet auch mit 72 noch, was es kostet. Wer das nicht einplant, hat keine Wohn-Rente, sondern ein Haus mit Reparaturstau. Wie du den Eigenkapitalteil dafür aufbaust, steht im Beitrag Eigenkapital für Immobilien.
Was geht bei Wohn-Riester noch und was nicht mehr?

Wohn-Riester ist der direkteste Weg, Förderung ins Eigenheim zu bringen: Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus fließen in den Bausparvertrag, das Guthaben und das Darlehen kannst du für selbst genutztes Wohneigentum verwenden.
Das ändert sich zum Jahreswechsel. Mit dem Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge, das am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, endet die Riester-Ära: Einen neuen Riester-Vertrag kannst du nur noch bis zum 31. Dezember 2026 abschließen. An seine Stelle tritt dann das Altersvorsorgedepot.
Was heißt das konkret für dich?
- Du hast schon einen Riester-Bausparvertrag: Er läuft weiter, mit Bestandsschutz. An deinen Zulagen und an der Wohn-Riester-Verwendung ändert sich nichts. Du musst nichts tun.
- Du überlegst zu wechseln: Ab 2027 kannst du einmalig ins Altersvorsorgedepot wechseln. Der Schritt ist unumkehrbar, kostet je Seite bis zu 150 Euro, und deine Beitragsgarantie entfällt dabei. Das sollte man nicht nebenbei entscheiden.
- Du hast noch keinen Vertrag: Dann hast du bis Jahresende Zeit, wenn du Wohn-Riester noch nutzen willst. Lass dich davon aber nicht in einen Schnellschuss treiben – ein Vertrag, der nicht zu dir passt, wird durch die Frist nicht besser. Ein Bausparvertrag ohne Förderung lohnt sich ab 2027 vor allem wegen des gesicherten Darlehenszinses; wer Zulagen will, kann die Eigenheimrente auch im neuen Fördersystem nutzen (Quelle: Schwäbisch Hall, Stand 09/2026).
Die Details, auch zur Wohnförderkonto-Besteuerung im Alter, stehen im Beitrag Riester und Bausparen.
Wie finanzierst du einen altersgerechten Umbau?
Barrieren abbauen, bodengleiche Dusche, Treppenlift, breitere Türen: Das zählt zu den wohnwirtschaftlichen Verwendungszwecken, für die du Bausparguthaben und -darlehen einsetzen darfst.
Der Haken ist das Timing. Diese Umbauten werden meist dann nötig, wenn es schnell gehen muss – nach einem Sturz, nach einer Operation. Und genau dann ist es schwierig, mit 70 noch einen Ratenkredit zu bekommen. Ein Bausparvertrag, der schon zugeteilt ist, ist dann ein Darlehen, das dir sicher zusteht, ohne neue Bonitätsprüfung.
Wer mit 55 einen Bausparvertrag über 30.000 Euro abschließt und zehn Jahre bespart, hat mit 65 genau das: eine Umbaureserve, die bereitsteht. Das ist ein unterschätzter Grund für einen Bausparvertrag im zweiten Lebenshalbjahr.
Ob altersgerechter Umbau auch im neuen Altersvorsorgedepot ein förderunschädlicher Verwendungszweck bleibt, ist noch nicht abschließend geklärt. Wir aktualisieren diesen Punkt, sobald es dazu eine belastbare Aussage gibt.
Was kann ein Bausparvertrag im Vergleich zu anderer Vorsorge?

Der entscheidende Unterschied: Gesetzliche Rente, Betriebsrente und ein Auszahlplan aus dem Depot überweisen dir Geld. Ein Bausparvertrag tut das nicht. Er senkt deine Ausgaben. Beides wirkt, aber nicht gleich.
- Vorteil: Der Effekt ist inflationsgeschützt. Mieten steigen, deine nicht gezahlte Miete steigt mit. Eine feste Rentenzahlung tut das nicht.
- Vorteil: Der gesicherte Darlehenszins ist ein echter Wert, wenn die Zinsen steigen. Er ist nichts wert, wenn sie fallen – dann hättest du auch ohne Bausparen günstig finanziert.
- Nachteil: Alles steckt in einem Objekt, an einem Ort. Wenn deine Region an Wert verliert oder du umziehen musst, trifft dich das voll. Ein Depot ist gestreut, eine Immobilie nie.
- Nachteil: Du kommst nicht ans Geld. Wohnen kann man nicht in Scheiben verkaufen. Wer im Alter Liquidität braucht, hat sie in Ziegeln.
- Nachteil: Die Rendite in der Ansparphase ist praktisch null. Guthabenzinsen von 0,01 bis 0,25 Prozent plus 1,0 bis 1,6 Prozent Abschlussgebühr ergeben keine Geldanlage.
Deshalb die ehrliche Antwort: Ein Bausparvertrag ist ein Baustein. Wer zusätzlich eine kapitalmarktorientierte Komponente sucht, findet im Beitrag Altersvorsorgedepot die Einordnung des neuen geförderten Instruments.
Gut zu wissen: Spartarife
Die niedrigen Guthabenzinsen gelten vor allem für klassische Darlehens- und Standardtarife. Einige Bausparkassen bieten zusätzlich Spartarife an, deren Guthabenzins variabel an einen Marktzins wie die Umlaufsrendite gekoppelt ist und dadurch deutlich höher liegen kann – zum Beispiel der Tarif „Wohnsparen Trend“ der Wüstenrot Bausparkasse (Quelle: wuestenrot.de, abgerufen 10/2026). Ein variabler Zins kann steigen oder sinken, und ein Sonderzins kann entfallen, wenn du früh kündigst. Dafür ist der Darlehenszins solcher Tarife meist höher. Wer später ein günstiges Darlehen braucht, kombiniert oft einen Spartarif mit einem Darlehenstarif – mehr dazu unter Lohnt sich Bausparen 2026?
Für wen lohnt sich Bausparen als Altersvorsorge?
Es lohnt sich, wenn du ohnehin Wohneigentum planst. Dann ist der Bausparvertrag kein zusätzliches Produkt, sondern die Finanzierungsplanung selbst – mit Vorsorgewirkung als Nebeneffekt.
Es lohnt sich, wenn du schon eine Immobilie hast und sie altersgerecht umbauen willst. Der zugeteilte Vertrag ersetzt dann die Kreditzusage, die du mit 70 vielleicht nicht mehr bekommst.
Es lohnt sich eher nicht, wenn du keine Immobilienpläne hast. Ohne Wohneigentum bleibt vom Bausparvertrag ein Sparkonto mit unterdurchschnittlichem Zins und einer Gebühr am Anfang. Dann sind andere Wege sinnvoller.
Und es lohnt sich nicht, wenn die Rechnung nicht aufgeht. Wer mit 52 anfängt und bis 67 nicht entschuldet ist, zahlt im Ruhestand Kreditraten aus der Rente. Das ist das Gegenteil von Vorsorge. Rechne vorher durch, ob es bis zum Renteneintritt reicht – und wenn nicht, verschiebe das Gewicht auf andere Bausteine.
Wann solltest du mit dem Bausparen fürs Alter anfangen?
Die kurze Antwort: so früh, dass die Immobilie zum Renteneintritt abbezahlt ist. Alles andere ergibt sich daraus.
Rechne rückwärts. Willst du mit 67 schuldenfrei sein und brauchst realistisch 25 Jahre für die Finanzierung, muss der Kauf spätestens mit 42 stehen. Bis dahin brauchst du Eigenkapital, und ein Bausparvertrag braucht dafür seinerseits zehn bis vierzehn Jahre bis zur Zuteilung. Du landest also bei Ende zwanzig, Anfang dreißig – wenn der Bausparvertrag dein Eigenkapitalweg sein soll.
Fängst du später an, ist das kein Argument gegen den Vertrag, aber eines für ehrliches Rechnen: Dann ist er eher ein Baustein für den Umbau oder für eine Anschlussfinanzierung als für den Ersterwerb.
Du willst wissen, ob die Rechnung bis zum Renteneintritt aufgeht? Schick uns deine Eckdaten – ein Berater aus unserem Netzwerk rechnet durch, wann deine Immobilie schuldenfrei wäre und was das für deine Vorsorge bedeutet.
Häufige Fragen
Reicht ein Bausparvertrag allein als Altersvorsorge?
Nein. Er senkt deine Wohnkosten im Alter, aber er zahlt dir nichts aus. Für laufende Ausgaben brauchst du Einkommen – gesetzliche Rente, Betriebsrente oder ein Auszahlplan. Der Bausparvertrag ist der Baustein, der die Ausgabenseite kleiner macht.
Kann ich jetzt noch einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen?
Ja, aber nur noch bis zum 31. Dezember 2026. Danach sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich. Was du bis dahin abschließt, läuft mit vollem Bestandsschutz weiter.
Soll ich meinen Riester-Bausparvertrag ins Altersvorsorgedepot wechseln?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Wechsel ist ab 2027 möglich, einmalig und unumkehrbar, kostet bis zu 150 Euro je Seite und die Beitragsgarantie entfällt dabei. Wenn dein Vertrag auf Wohneigentum zielt, spricht viel dafür, ihn zu lassen, wo er ist.
Was passiert mit der Förderung, wenn ich die Immobilie später vermiete?
Die Riester-Förderung ist an die Selbstnutzung gebunden. Vermietest du, wird das in der Regel förderschädlich, und die Förderung kann zurückgefordert werden. Es gibt Ausnahmen, etwa bei beruflich bedingtem Umzug mit Absicht zur Rückkehr. Mehr dazu unter Steuerliche Förderung.
Lohnt sich ein Bausparvertrag, wenn ich zur Miete wohnen bleiben will?
Als Altersvorsorge kaum. Der Hauptvorteil hängt an der selbst genutzten Immobilie. Ohne Immobilienpläne bleibt ein Sparkonto mit sehr niedrigem Zins. Schau dir dann eher kapitalmarktorientierte Wege wie das Altersvorsorgedepot an.
Ich bin über 50 – ist es zu spät?
Für den Ersterwerb wird es eng, für den altersgerechten Umbau nicht. Ein Vertrag über 20.000 bis 30.000 Euro, mit 55 begonnen, ist mit 65 bis 68 zugeteilt – genau dann, wenn Umbauten typischerweise anstehen und Kredite schwerer zu bekommen sind.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine individuelle Altersvorsorge- oder Finanzberatung.
Quellen
- Einkommensteuergesetz – § 10a EStG
- Einkommensteuergesetz – § 92a EStG (Wohn-Riester)
- Bundesgesetzblatt – Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, BGBl. I 2026 Nr. 156
- Bundesministerium der Finanzen – Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Verband der Privaten Bausparkassen e. V. – www.bausparkassen.de
Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026