Mit Wohn-Riester kannst du die Riester-Förderung direkt in selbst genutztes Wohneigentum stecken – auch über einen Bausparvertrag. Wenn dich das interessiert, ist eine Zahl wichtiger als alle anderen: Einen neuen Riester-Vertrag kannst du nur noch bis zum 31. Dezember 2026 abschließen. Danach ist diese Förderung für Neuverträge Geschichte.
Aktuell: Der BGH hat das Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen gekippt (Urteil vom 28.07.2026, XI ZR 83/25). So holst du dir das Geld zurück – mit Musterbrief: zum Ratgeber
- Grundzulage 175 Euro im Jahr, bei Verheirateten 350 Euro, dazu 185 bis 300 Euro je Kind
- Für die volle Zulage musst du 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, mindestens 60 Euro
- Letzter Abschlusstag für einen neuen Riester-Vertrag: 31.12.2026
- Bestehende Verträge laufen mit vollem Bestandsschutz weiter – du musst nichts tun
- Ab 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an die Stelle von Riester. Das Gesetz ist beschlossen und am 29.05.2026 verkündet worden
Wie hoch ist die Riester-Förderung 2026?
| Förderbaustein | Höhe |
|---|---|
| Grundzulage, alleinstehend | 175 Euro im Jahr |
| Grundzulage, verheiratet oder verpartnert | 350 Euro im Jahr |
| Kinderzulage, Kind ab Geburtsjahr 2008 | 300 Euro im Jahr je Kind |
| Kinderzulage, Kind vor 2008 geboren | 185 Euro im Jahr je Kind |
| Berufseinsteigerbonus, einmalig unter 25 | 200 Euro |
| Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage | 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens |
| Sockelbetrag | 60 Euro im Jahr |
| Förderfähiger Höchstbetrag | 2.100 Euro im Jahr |
Wie bekommst du die volle Riester-Zulage?
Die Rechnung geht so: 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen, die dir zustehen – das ist dein Mindesteigenbeitrag. Nach unten gedeckelt durch den Sockelbetrag von 60 Euro, nach oben durch den Höchstbetrag von 2.100 Euro.
Zahlst du weniger ein, wird deine Zulage anteilig gekürzt – nicht gestrichen, aber im selben Verhältnis. Wer nur die Hälfte des Mindestbeitrags zahlt, bekommt die halbe Zulage.
Und hier ist die Stolperfalle, die jedes Jahr Geld kostet: Der Beitrag richtet sich nach dem Vorjahreseinkommen. Wenn du eine Gehaltserhöhung bekommen hast, steigt dein Mindestbeitrag im Folgejahr mit – ohne dass dich jemand darauf hinweist. Deine Sparrate bleibt gleich, und plötzlich reicht sie nicht mehr. Deshalb: Einmal im Jahr, wenn die Jahresmitteilung kommt, kurz nachrechnen. Zehn Minuten für bis zu mehreren hundert Euro.
Was ist das Wohnförderkonto?

Wohn-Riester hat eine Eigenheit, die viele überrascht: Du zahlst die Steuer nicht jetzt, sondern im Alter. Alles, was du einzahlst, und alle Zulagen werden auf einem Wohnförderkonto erfasst – einem rein rechnerischen Konto, auf dem kein echtes Geld liegt.
Dieser Betrag wird mit 2 Prozent pro Jahr fiktiv verzinst. Das ist keine Verzinsung, die dir gutgeschrieben wird – es ist der Betrag, den du später versteuern musst, und er wächst.
Im Rentenalter hast du zwei Möglichkeiten:
- Verteilt versteuern – in jährlichen Teilbeträgen bis zu deinem 85. Lebensjahr. Das schont den Steuersatz, dauert aber lange.
- Einmalig versteuern – mit 30 Prozent Nachlass auf den Stand des Wohnförderkontos. Das ist attraktiv, wenn der Steuersatz sonst über Jahre hoch bliebe.
Was davon günstiger ist, hängt an deinem Steuersatz im Alter. Rechne das rechtzeitig durch, nicht erst mit 67. Mehr dazu unter Steuerliche Förderung.
Wer darf Wohn-Riester nutzen?
Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen:
Du musst zulageberechtigt sein. Unmittelbar zulageberechtigt bist du in der Regel als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung – also die meisten Angestellten, Beamte, Bezieher von Arbeitslosengeld. Mittelbar zulageberechtigt bist du, wenn dein Ehepartner unmittelbar berechtigt ist und du einen eigenen Vertrag hast. Selbstständige fallen meist heraus – mehr dazu unter Bausparen für Selbstständige.
Das Geld muss ins selbst genutzte Wohneigentum. Kauf, Bau oder alters- und barrierereduzierender Umbau. Wichtig: selbst genutzt. Vermietest du die geförderte Immobilie, ist das grundsätzlich förderschädlich und kann zur vorzeitigen Versteuerung des Wohnförderkontos führen. Es gibt Ausnahmen, etwa bei beruflich bedingtem Umzug mit der Absicht zurückzukehren – aber das musst du anmelden, nicht hoffen.
Was gilt ab 2027 mit dem Altersvorsorgedepot?

Hier hat sich seit dem Sommer die Lage geklärt. Das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge ist nicht mehr geplant, sondern beschlossen: Bundestag am 27. März 2026, Bundesrat am 8. Mai 2026, verkündet am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 156).
Was das bedeutet:
- Der 31. Dezember 2026 ist der letzte Tag, an dem du einen neuen Riester-Vertrag abschließen kannst.
- Ab 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an seine Stelle. Die Grundzulage funktioniert dort anders: 50 Cent auf jeden Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag, danach 25 Cent bis 1.800 Euro – macht maximal 540 Euro im Jahr.
- Es gibt einen Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr. Wer darunter bleibt, bekommt gar nichts – auch keine Kinderzulage.
- Die Kinderzulage wird auf 300 Euro je Kind vereinheitlicht, gleich welcher Jahrgang, und zwar Euro für Euro auf denselben Beitrag, der auch die Grundzulage auslöst.
- Der Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro bleibt.
- Selbstständige und Freiberufler sind erstmals direkt förderberechtigt.
Und dein bestehender Vertrag? Der behält Bestandsschutz. Zulagen, die du bekommen hast, musst du nicht zurückzahlen, die Konditionen bleiben. Ab 2027 kannst du einmalig ins Altersvorsorgedepot wechseln – der Schritt ist unumkehrbar, kostet je Seite bis zu 150 Euro, und deine Beitragsgarantie entfällt dabei. Das ist keine Entscheidung für zwischendurch.
Was du im Detail vergleichen kannst, steht im Beitrag Altersvorsorgedepot – dort findest du auch einen Rechner, der deine Zulage in beiden Systemen nebeneinanderstellt.
Bleibt die Eigenheimrente ab 2027 erhalten?
Lange war offen, ob die Verwendung fürs Eigenheim im neuen System weitergeht. Inzwischen ist das geklärt: Die Eigenheimrente – so heißt Wohn-Riester künftig – wird in das neue Fördersystem übernommen. Sparen für selbst genutztes Wohneigentum und die Tilgung eines Wohnungsbaudarlehens bleiben förderfähig. Auch Entschuldung und Barriereabbau nennt Schwäbisch Hall als förderfähige Verwendung (LBS, Stand 14.07.2026; Schwäbisch Hall, Stand 28.08.2026; Bundesfinanzministerium, FAQ zur Reform, Stand 05.05.2026).
Beim Wohnförderkonto ändert sich laut LBS zweierlei – allerdings nur für Wohnförderkonten, die ab dem 01.01.2028 gebildet werden: Die fiktive Erhöhung um 2 Prozent pro Jahr entfällt, und die Versteuerung im Alter wird auf fünf Jahre verteilt. Hast du dein gefördertes Kapital schon vorher für deine Wohnung eingesetzt, gelten die bisherigen Regeln weiter (Quelle: LBS, Stand 07/2026). Wie die Übergangsregeln für ein bereits bestehendes Wohnförderkonto aussehen, klärst du am besten direkt mit deiner Bausparkasse.
Für deine Entscheidung heißt das: Wer bis zum 31. Dezember 2026 abschließt, hat Bestandsschutz nach altem Recht und kann ab 2027 freiwillig in die neue Förderung wechseln – rückgängig machen lässt sich der Wechsel aber nicht. Wer 2027 abschließt, startet direkt mit den neuen Zulagen. Welche Bausparkassen Wohn-Riester überhaupt noch anbieten, mit Tarifnamen und Quellen, steht in der Übersicht der Wohn-Riester-Anbieter auf eigenheimrente-vergleich.de. Alle Bauspartarife ohne Riester findest du im Bausparkassen-Vergleich. Ob für dich eher ein Bausparvertrag, ein Riester-Darlehen oder eine Entnahme passt, zeigt der Wohn-Riester-Wegweiser auf eigenheimrente-vergleich.de.
Lohnt sich ein Riester-Bausparvertrag jetzt noch?
Dafür, jetzt noch abzuschließen: Du sicherst dir den Bestandsschutz für Wohn-Riester mit allem, was dazugehört – und die bisherigen Regeln, die du kennst. Und du nimmst die Zulage für 2026 mit.
Dagegen: Die Zulagen im neuen System sind für viele höher, bis zu 540 Euro statt 175. Wer ohnehin nicht fürs Eigenheim spart, sondern für die Rente, fährt ab 2027 meist besser.
Und der Satz, der über beidem steht: Lass dich von der Frist nicht in einen schlechten Vertrag treiben. Ein Bausparvertrag, der nicht zu deiner Sparfähigkeit und deinem Zeithorizont passt, wird durch die Riester-Förderung nicht gut. Wenn du in den nächsten Wochen abschließt, dann weil der Vertrag passt – nicht weil der Kalender drängt.
Lässt sich Wohn-Riester mit anderer Förderung kombinieren?
Wohn-Riester schließt andere Förderung nicht aus. Die Kinderzulage im Detail steht unter Förderung für Familien mit Kindern, und die Wohnungsbauprämie ist zusätzlich möglich, solange du ihre eigenen Einkommensgrenzen einhältst. Den Überblick über alles gibt es unter Förderung.
Du willst wissen, ob sich der Abschluss vor Jahresende für dich rechnet? Schick uns deine Eckdaten – ein Berater aus unserem Netzwerk rechnet beide Wege durch und sagt dir, was in deinem Fall mehr bringt.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich noch einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen?
Bis zum 31. Dezember 2026. Danach sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich. Was du bis dahin abschließt, läuft mit vollem Bestandsschutz weiter.
Muss ich meinen bestehenden Vertrag ab 2027 umstellen?
Nein. Er läuft unverändert weiter. Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist möglich, aber freiwillig – und einmalig, unumkehrbar und mit Kosten verbunden.
Was passiert, wenn ich meine geförderte Immobilie später vermiete?
Die Förderung hängt an der Selbstnutzung. Vermietung führt in der Regel zur vorzeitigen Versteuerung des Wohnförderkontos. Bei einem beruflich bedingten Umzug gibt es Ausnahmen – die musst du aber rechtzeitig anmelden. Mehr unter Steuerliche Förderung.
Gilt Wohn-Riester auch für eine gebrauchte Immobilie?
Ja. Neubau und Bestandsimmobilie sind gleichgestellt, solange du selbst darin wohnst. Auch der alters- und barrierereduzierende Umbau einer Immobilie, die dir schon gehört, ist förderfähig.
Können Selbstständige Wohn-Riester nutzen?
Meist nicht, weil die Riester-Förderung an die Rentenversicherungspflicht gekoppelt ist. Im Altersvorsorgedepot ändert sich das ab 2027 – dort sind Selbstständige erstmals direkt förderberechtigt.
Was ist das Wohnförderkonto genau?
Ein rechnerisches Konto, auf dem alles erfasst wird, was du eingezahlt und an Zulagen bekommen hast. Es wird mit 2 Prozent jährlich fiktiv verzinst und ist die Grundlage für die Besteuerung im Alter. Echtes Geld liegt dort nicht.
Hinweis: Das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen und am 29.05.2026 verkündet worden (BGBl. I 2026 Nr. 156). Die Eigenheimrente wird in das neue Fördersystem übernommen; Details zu Übergangsregeln klärst du mit deiner Bausparkasse. Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Quellen
- Bundesgesetzblatt – Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, BGBl. I 2026 Nr. 156
- Einkommensteuergesetz – § 92a EStG (Wohn-Riester)
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – So geht Wohn-Riester
- Verband der Privaten Bausparkassen e. V. – www.bausparkassen.de
Zuletzt aktualisiert am 29.09.2026