Wenn du Kinder hast, ist die staatliche Förderung beim Bausparen ein anderes Thema als für alle anderen. Nicht ein bisschen besser – sondern der Punkt, an dem sich die Rechnung komplett dreht. Bei zwei Kindern kann es passieren, dass der Staat mehr einzahlt als du selbst. Hier steht, wie das funktioniert, was du dafür tun musst und was sich ab 2027 ändert.
- Über Wohn-Riester gibt es je Kind 300 Euro im Jahr (Geburtsjahr ab 2008) oder 185 Euro (davor geboren)
- Die Zulagen senken deinen Mindesteigenbeitrag – deshalb zahlst du oft sehr wenig selbst
- Neue Riester-Verträge sind nur noch bis zum 31.12.2026 möglich
- Ab 2027 gilt einheitlich 300 Euro je Kind – aber nach einer anderen Logik, die an deinen Beitrag gekoppelt ist
- Landes- und Kommunalprogramme kommen obendrauf und sind oft der größte Einzelposten
Wie hoch ist die Kinderzulage bei Wohn-Riester?
Für jedes Kind, für das du kindergeldberechtigt bist, gibt es zusätzlich zur Grundzulage eine Kinderzulage:
| Geburtsjahr des Kindes | Kinderzulage pro Jahr |
|---|---|
| ab 2008 geboren | 300 Euro |
| vor 2008 geboren | 185 Euro |
Die Zulage läuft, solange die Kindergeldberechtigung besteht – bei Ausbildung oder Studium also in der Regel bis zum 25. Geburtstag. Grundlagen zu Wohn-Riester stehen im Beitrag Riester und Bausparen.
Warum müssen Familien so wenig selbst einzahlen?

Das ist der Teil, der in den meisten Texten fehlt – dabei ist er der entscheidende. Die Zulagen sind nicht einfach ein Geschenk obendrauf. Sie senken deinen eigenen Mindestbeitrag.
Die Formel: 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens minus die Zulagen, die dir zustehen. Das Ergebnis ist, was du selbst einzahlen musst – mindestens aber 60 Euro im Jahr.
Ein Beispiel: Alleinerziehend, zwei Kinder (beide nach 2007 geboren), 30.000 Euro rentenversicherungspflichtiges Einkommen.
- 4 Prozent von 30.000 Euro = 1.200 Euro
- Zulagen: 175 Euro Grundzulage + 2 × 300 Euro Kinderzulage = 775 Euro
- Eigener Mindestbeitrag: 1.200 − 775 = 425 Euro im Jahr – also rund 36 Euro im Monat
Für 425 Euro aus eigener Tasche fließen 775 Euro vom Staat. Auf dem Vertrag landen 1.200 Euro. Kein Sparprodukt am Markt kommt an dieses Verhältnis heran – und genau deshalb ist Wohn-Riester für Familien mit Kindern ein anderes Thema als für Singles.
Die Kehrseite, die dazugehört: Zahlst du weniger als den Mindestbeitrag, wird die Zulage anteilig gekürzt – alles, auch die Kinderzulage. Wer im Beispiel nur 200 statt 425 Euro einzahlt, bekommt nicht 775, sondern etwa 365 Euro. Und weil sich der Beitrag am Vorjahreseinkommen bemisst, steigt er nach jeder Gehaltserhöhung automatisch. Einmal im Jahr nachrechnen, wenn die Jahresmitteilung kommt.
Wer bekommt die Kinderzulage, auch bei Trennung?
Die Kinderzulage ist an die Kindergeldberechtigung gebunden, nicht an den Vertrag und nicht an den Familienstand. Bei Ehepaaren wird das Kindergeld in der Regel an die Mutter ausgezahlt, deshalb fließt die Kinderzulage standardmäßig auf ihren Vertrag. Ihr könnt gemeinsam beantragen, dass sie dem Vater zugeordnet wird – aber das muss man wollen und beantragen.
Bei getrennt lebenden Eltern ist das ein Punkt, über den man sprechen sollte, bevor beide von derselben Zulage ausgehen. Sie kann nur einmal je Kind fließen.
Alleinerziehende sind voll berechtigt – entscheidend ist allein das Kindergeld.
Warum ist der Dauerzulagenantrag so wichtig?
Die Zulage kommt nicht von selbst. Sie muss jedes Jahr beantragt werden.
Dafür gibt es den Dauerzulagenantrag: Du erteilst deinem Anbieter einmalig eine Vollmacht, und er beantragt die Zulage künftig automatisch für dich. Das ist der Standardweg, und wenn du ihn nicht erteilt hast, solltest du das heute nachholen.
Aber auch mit Dauerzulagenantrag gibt es eine Sache, die du selbst tun musst: Ein neues Kind meldest du deinem Anbieter. Der Dauerzulagenantrag deckt ab, was er kennt. Ein Kind, von dem die Bausparkasse nichts weiß, bringt keine Zulage – und pro Jahr sind das 300 Euro.
Rückwirkend geht es nur begrenzt: Zulagen lassen sich in der Regel bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr nachbeantragen. Danach ist das Geld weg.
Was ändert sich ab 2027 für Familien?

Die Reform ist beschlossen: Das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge wurde am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2026 Nr. 156). Für Familien bedeutet das drei Dinge.
Erstens: einheitlich 300 Euro je Kind. Die Unterscheidung nach Geburtsjahr fällt weg. Wer Kinder vor 2008 hat, bekommt künftig auch für sie 300 statt 185 Euro.
Zweitens: eine andere Logik. Und das ist der Punkt, den man verstehen muss. Im Altersvorsorgedepot hängt die Kinderzulage direkt an deinem Beitrag: Für jeden Euro, den du einzahlst, gibt es einen Euro Kinderzulage – bis zu 300 Euro je Kind. Nicht mehr „4 Prozent vom Einkommen minus Zulagen“, sondern schlicht: Euro für Euro.
Für zwei Kinder heißt das: 300 Euro eigener Beitrag im Jahr bringen dir 600 Euro Kinderzulage, dazu 150 Euro Grundzulage. Aus 300 Euro werden 1.050 Euro auf dem Vertrag. Zahlst du 1.800 Euro ein, sind es 540 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage – zusammen 1.140 Euro.
Drittens: eine harte Untergrenze. Unter 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es gar keine Zulage – auch keine Kinderzulage. Das ist neu und wichtig für alle, die bisher nur den Sockelbetrag von 60 Euro gezahlt haben.
Zwei weitere Punkte: Die Kinderzulage kann nur auf einem Vertrag je Kind geltend gemacht werden. Und dein bestehender Riester-Vertrag behält Bestandsschutz – ein Wechsel ist ab 2027 einmalig möglich, unumkehrbar und kostet bis zu 150 Euro je Seite.
Welche Landes- und Kommunalprogramme gibt es für Familien?
Die Bundesförderung ist nur die halbe Miete. Fast jedes Bundesland hat eigene Familienprogramme für den Erwerb von Wohneigentum – zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse je Kind, Tilgungsnachlässe. Dazu kommen kommunale Angebote: vergünstigte Baugrundstücke, Einheimischenmodelle, kommunale Zuschüsse.
Drei Dinge, die du dabei wissen solltest:
- Der Antrag muss meistens vor dem Kaufvertrag gestellt sein. Wer erst unterschreibt und dann Förderung sucht, ist in vielen Programmen raus. Das ist der teuerste Fehler in diesem ganzen Bereich.
- Die Töpfe sind begrenzt. Manche Programme sind nach wenigen Wochen im Jahr ausgeschöpft.
- Die Bedingungen ändern sich ständig. Was du in einem Forum von 2024 liest, gilt heute oft nicht mehr. Erste Anlaufstelle ist die Förderbank deines Bundeslandes.
Dazu kommen die KfW-Programme, die nicht familienspezifisch sind, aber für Familien oft besonders gut passen. Den Überblick über die bundesweiten Wege gibt es unter Förderung.
In welcher Reihenfolge nutzt du die Förderungen?
Wenn du alles mitnehmen willst, arbeite es in dieser Reihenfolge ab:
- 1. Landes- und Kommunalprogramme zuerst prüfen – weil sie Fristen haben und vor dem Kaufvertrag beantragt sein müssen.
- 2. Wohn-Riester klären – ist dein Vertrag zertifiziert, läuft der Dauerzulagenantrag, sind alle Kinder gemeldet?
- 3. Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage prüfen – beide lassen sich mit Wohn-Riester kombinieren, haben aber eigene Einkommensgrenzen.
- 4. KfW zum Schluss – die hängt am konkreten Objekt und ist erst sinnvoll zu prüfen, wenn du weißt, was du kaufst oder baust.
Wie sich das alles auf die Rendite deines Vertrags auswirkt, steht im Beitrag Rendite berechnen.
Du willst wissen, was in deiner Situation zusammenkommt? Schick uns deine Eckdaten – ein Berater aus unserem Netzwerk rechnet durch, welche Zulagen du bekommst und welche Landesprogramme dazupassen.
Häufige Fragen
Bekomme ich die Kinderzulage automatisch?
Nein. Sie muss jedes Jahr beantragt werden. Mit einem Dauerzulagenantrag macht das dein Anbieter automatisch – aber ein neu geborenes Kind musst du ihm selbst melden, sonst fehlt die Zulage.
Können Alleinerziehende die Kinderzulage bekommen?
Ja, uneingeschränkt. Entscheidend ist allein die Kindergeldberechtigung, nicht der Familienstand.
Wer bekommt die Zulage, wenn beide Eltern riesterberechtigt sind?
Standardmäßig der Elternteil, der das Kindergeld bezieht – meist die Mutter. Auf gemeinsamen Antrag kann sie dem anderen Elternteil zugeordnet werden. Zweimal gibt es sie nicht.
Was passiert, wenn mein Kind volljährig wird?
Solange Kindergeld fließt – bei Ausbildung oder Studium in der Regel bis 25 –, bleibt auch die Kinderzulage. Endet das Kindergeld, endet sie mit.
Kann ich Zulagen nachträglich beantragen?
Begrenzt. In der Regel bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr. Wenn du vermutest, dass Zulagen fehlen, prüf deine Jahresmitteilungen jetzt und nicht irgendwann.
Lohnt sich ein Abschluss jetzt noch, mit der Frist Ende 2026?
Für Familien, die ohnehin Wohneigentum planen, spricht viel dafür – du sicherst dir den Bestandsschutz für die wohnwirtschaftliche Verwendung, die im neuen System noch nicht abschließend geklärt ist. Wer dagegen für die Rente spart und kein Eigenheim plant, fährt mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027 meist besser. Lass dich von der Frist aber nicht zu einem Vertrag drängen, der nicht passt.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben Stand September 2026, ohne Gewähr.
Quellen
- Wohnungsbau-Prämiengesetz – WoPG
- Einkommensteuergesetz – § 85 EStG (Kinderzulage)
- Verband der Privaten Bausparkassen e. V. – www.bausparkassen.de
Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026