Das Bausparkassengesetz einfach erklärt: Was es für deinen Vertrag bedeutet

Zweckbindung, Kollektiv, Aufsicht und Einlagensicherung: Wir erklären, was das Bausparkassengesetz regelt und was die Reform von 2015 geändert hat.

Das Bausparkassengesetz (BauSparkG) regelt, wer Bausparverträge anbieten darf, wofür das Geld der Bausparer verwendet werden darf und wie der Staat darüber wacht. Für dich als Bausparer bedeutet es vor allem: Dein Guthaben fließt in einen zweckgebundenen Topf, aus dem nur Wohnbaudarlehen vergeben werden, dein Darlehensanspruch ist gesetzlich verankert, und die Bausparkasse steht unter Aufsicht der BaFin.

Aktuell: Der BGH hat das Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen gekippt (Urteil vom 28.07.2026, XI ZR 83/25). So holst du dir das Geld zurück – mit Musterbrief: zum Ratgeber

Kurz erklärt:

  • Spezialgesetz: Das BauSparkG gilt zusätzlich zum Kreditwesengesetz und behält das Bauspargeschäft Bausparkassen vor (§ 1 Abs. 1 BauSparkG).
  • Zweckbindung: Bauspardarlehen sind für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen bestimmt (§ 1 Abs. 3 BauSparkG).
  • Kollektiv: Die Gelder der Zuteilungsmasse dürfen nur für das Bauspargeschäft verwendet werden (§ 6 BauSparkG).
  • Letzte große Reform: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen vom 21.12.2015, ergänzt durch die neue Bausparkassen-Verordnung, in Kraft seit 31.12.2015.

Warum gibt es ein eigenes Gesetz für Bausparkassen?

Icon mit Paragraphenzeichen, Haus und Vertragsdokument als Symbol für das Bausparkassengesetz

Bausparen funktioniert anders als ein normales Sparbuch oder ein Bankkredit. Viele Sparer zahlen in einen gemeinsamen Topf ein. Aus diesem Topf erhalten diejenigen, die ihre Mindestsparsumme erreicht haben, ein Darlehen zu einem Zins, der schon beim Vertragsabschluss feststand. Damit das dauerhaft funktioniert, muss das Verhältnis zwischen eingezahlten Spargeldern und ausgezahlten Darlehen stimmen. Ein allgemeines Bankgesetz kann diese Besonderheit nicht abbilden – deshalb gibt es das Bausparkassengesetz. Die Grundlagen des Bausparens erklären wir in Was ist Bausparen?

Das Gesetz stammt in seiner Grundform aus dem Jahr 1972 und wurde 1991 neu bekannt gemacht. Es ergänzt das Kreditwesengesetz: Bausparkassen sind Kreditinstitute und unterliegen den allgemeinen Bankregeln, dazu kommen die besonderen Vorgaben des BauSparkG.

Grafik zum Beitrag: Das Bausparkassengesetz einfach erklärt: Was es für deinen Vertrag bedeutet
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Was sind die wichtigsten Regeln des Bausparkassengesetzes?

Vorschrift Inhalt Was es für dich bedeutet
§ 1 BauSparkG Begriffe: Bausparkasse, Bausparvertrag, wohnungswirtschaftliche Maßnahmen, Zuteilung Nach Leistung deiner Einzahlungen hast du einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen.
§ 4 BauSparkG Welche Geschäfte eine Bausparkasse außer dem Bausparen betreiben darf Deine Bausparkasse darf keine riskanten Fremdgeschäfte betreiben.
§ 5 BauSparkG Pflichtinhalte der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge Zinsen, Kosten, Zuteilung und Kündigung müssen in deinen Bedingungen geregelt sein.
§ 6 BauSparkG Zweckbindung der Zuteilungsmasse Dein Spargeld dient anderen Bausparern als Darlehen – und umgekehrt.
§ 7 BauSparkG Sicherung der Darlehen, Beleihungsgrenzen Bauspardarlehen werden in der Regel über eine Grundschuld abgesichert.
§ 8 BauSparkG Eigenständiges Risikomanagement mit Simulationsmodellen Die Bausparkasse muss laufend prüfen, ob das Kollektiv seine Zusagen erfüllen kann.
§ 9 BauSparkG Änderungen von Geschäftsgrundsätzen und Bedingungen Wesentliche Änderungen brauchen eine Genehmigung der BaFin.
§ 12 BauSparkG Vertrauensmann Eine von der BaFin bestellte Person überwacht das Zuteilungsverfahren.

Eigene Zusammenfassung, verkürzt. Maßgeblich ist der Gesetzestext. Stand: 27. September 2026.

Wofür darf das Bauspargeld verwendet werden?

§ 1 Abs. 3 BauSparkG zählt auf, was als wohnungswirtschaftliche Maßnahme gilt. Dazu gehören unter anderem:

  • Bau, Kauf, Erhaltung und Verbesserung von Gebäuden, die überwiegend Wohnzwecken dienen, einschließlich Eigentumswohnungen,
  • der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten für solche Gebäude,
  • Maßnahmen zur Erschließung und Förderung von Wohngebieten,
  • die Ablösung von Verbindlichkeiten, die für diese Zwecke eingegangen wurden oder auf einem Wohngrundstück ruhen.

Diese Zweckbindung betrifft zunächst das Bauspardarlehen. Für dich wird sie außerdem wichtig, wenn du staatliche Förderung erhalten hast: Bei der Wohnungsbauprämie und bei Riester-geförderten Verträgen hängt die Förderung davon ab, dass du das Geld wohnwirtschaftlich einsetzt. Die BaFin weist darauf hin, dass du sonst Förderung verlieren kannst.

Gesetzbuch aufgeschlagen auf einem Schreibtisch neben einer Brille und einem Hausmodell
Gesetzbuch aufgeschlagen auf einem Schreibtisch neben einer Brille und einem Hausmodell

Was ist das Bausparkollektiv?

Jeder Bausparer ist nach § 1 Abs. 2 BauSparkG Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Die Einzahlungen, Tilgungen und Zinsen fließen in die Zuteilungsmasse. § 6 BauSparkG bestimmt, dass diese Mittel nur für das Bauspargeschäft und zur Rückzahlung fremder Gelder verwendet werden dürfen – und zwar mit dem Ziel möglichst gleichmäßiger und kurzer Wartezeiten.

Daraus folgt auch eine Einschränkung: Die Bausparkasse darf sich vor der Zuteilung nicht verpflichten, dir die Bausparsumme zu einem festen Termin auszuzahlen. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die Lage im Kollektiv. Wie Zuteilung und Darlehen ablaufen, zeigt unser Beitrag Sparphase, Zuteilung und Darlehen.

Wer beaufsichtigt die Bausparkassen?

Wer ein Bauspargeschäft betreiben will, braucht eine Erlaubnis der BaFin. Laut BaFin überwachen BaFin, Deutsche Bundesbank und – bei bedeutenden Instituten – die Europäische Zentralbank die Bausparkassen. Die Bezeichnung „Bausparkasse“ ist gesetzlich geschützt (§ 17 BauSparkG).

Eine Besonderheit ist der Vertrauensmann nach § 12 BauSparkG: Die BaFin bestellt ihn für jede Bausparkasse. Er überwacht die ordnungsgemäße Zuteilung, darf die Bücher einsehen und berichtet der Aufsicht. Zusätzlich muss der Abschlussprüfer jährlich bestätigen, dass die Zuteilungen korrekt erfolgt sind.

Wichtig: Die BaFin kontrolliert die Stabilität der Institute und das Einhalten der Gesetze. Einzelne Streitfälle – etwa über Gebühren – entscheidet sie nicht. Dafür gibt es Schlichtungsstellen und die Gerichte.

Einlagensicherung: Wie sicher ist dein Guthaben?

Bausparguthaben sind Einlagen. Nach Angaben der BaFin ist dein angespartes Guthaben durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € pro Kunde geschützt (§ 8 Einlagensicherungsgesetz). Viele Institute gehören zusätzlich freiwilligen Sicherungssystemen oder einem Institutssicherungssystem an. Die Grenze gilt je Kunde und Institut – nicht je Vertrag. Wer mehrere Verträge bei derselben Bausparkasse hat, sollte das zusammenrechnen.

Weiterlesen: Abschlussgebühr beim Bausparvertrag · Bausparkassen-Gebühren zurückfordern · Lohnt sich Bausparen 2026? Für wen ja, für wen nicht · Mit Bausparen Eigenkapital aufbauen

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Was hat die Reform 2015 geändert?

Die letzte grundlegende Überarbeitung ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2399). Anlass waren laut Gesetzesmaterialien das anhaltende Niedrigzinsumfeld, die Einbindung der Bausparkassen in größere Konzerne und die europäische Bankenaufsicht. Wichtige Punkte:

  • Mehr Spielraum bei Baudarlehen: Darlehen außerhalb des Bausparvertrags dürfen seitdem bis zur Höhe des Bestands an Bauspardarlehen gehen; zuvor lag die Grenze bei 75 %.
  • Eigenes Risikomanagement: Bausparkassen müssen ein auf ihre Besonderheiten ausgerichtetes Risikomanagement betreiben. Wesentliche Steuerungsaufgaben dürfen nicht ausgelagert werden (§ 8 BauSparkG).
  • Beleihung: Nach § 7 Abs. 1 BauSparkG ist eine Beleihung bis vier Fünftel des Beleihungswerts zulässig; bei selbstgenutztem Wohneigentum darf die Bausparkasse bis zum vollen Beleihungswert gehen.

Parallel trat die neu gefasste Bausparkassen-Verordnung (BausparkV) vom 29.12.2015 am 31.12.2015 in Kraft. Sie verlangt unter anderem Simulationsmodelle, die die Geschäftsentwicklung in der Regel über 20 Jahre vorausberechnen, und legt Regeln für die Liquidität des Kollektivs fest. Die Schwelle für sogenannte Großbausparverträge wurde laut Begründung von 300.000 € auf 350.000 € angehoben. Seitdem wurde das Gesetz nur punktuell angepasst.

Was regelt das Gesetz für deinen Vertrag nicht?

Das BauSparkG ist vor allem Aufsichtsrecht. Viele Fragen, die Bausparer beschäftigen, entscheiden sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Rechtsprechung:

  • Gebühren: Ob ein Entgelt zulässig ist, prüfen die Gerichte am AGB-Recht. So hat der Bundesgerichtshof ein Jahresentgelt in der Sparphase für unwirksam erklärt (Urteil vom 15.11.2022, XI ZR 551/21), die Abschlussgebühr dagegen für wirksam (Urteil vom 07.12.2010, XI ZR 3/10).
  • Kündigung durch die Bausparkasse: Der BGH hat 2017 entschieden, dass Bausparkassen Verträge zehn Jahre nach Eintritt der Zuteilungsreife kündigen dürfen (Urteil vom 21.02.2017, XI ZR 185/16). Mehr dazu in Bausparvertrag kündigen.
  • Riester-Bausparen: Bausparverträge können als zertifizierte Altersvorsorgeverträge ausgestaltet werden (§ 1 Abs. 2 BauSparkG). Die Förderregeln stehen im Einkommensteuergesetz und im Zertifizierungsgesetz – siehe Riester und Bausparen.

Häufige Fragen

Wo finde ich den Text des Bausparkassengesetzes?

Das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht das Gesetz kostenlos auf gesetze-im-internet.de. Die Bausparkassen-Verordnung steht dort ebenfalls.

Darf ich ein Bauspardarlehen für ein Auto verwenden?

Nein. Das Bauspardarlehen ist für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen im Sinne von § 1 Abs. 3 BauSparkG bestimmt. Bei einem nicht geförderten Vertrag kannst du nach Kündigung über das Guthaben frei verfügen; ein Darlehen gibt es dann nicht.

Schützt das Gesetz mich vor Gebührenerhöhungen?

Teilweise. Wesentliche Änderungen der Bedingungen brauchen eine Genehmigung der BaFin (§ 9 BauSparkG). Ob einzelne Entgelte wirksam sind, entscheiden aber die Zivilgerichte.

Was passiert, wenn eine Bausparkasse in Schieflage gerät?

Die BaFin kann nach § 15 BauSparkG Zahlungen vorübergehend untersagen. Einlagen sind über die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € je Kunde und Institut geschützt.

Kann ich mich bei der BaFin über meine Bausparkasse beschweren?

Ja, die BaFin nimmt Beschwerden entgegen und nutzt sie für ihre Aufsicht. Eine verbindliche Entscheidung in deinem Einzelfall trifft sie aber nicht – dafür sind Schlichtungsstellen und Gerichte zuständig.

Redaktion ein-bausparvertrag.de — Dieser Beitrag wurde auf Basis öffentlich zugänglicher, überprüfbarer Quellen erstellt und wird bei Änderungen aktualisiert. Mehr zu unserer Arbeitsweise: Redaktion & Auswahlkriterien.

Hinweis: allgemeine Einordnung, ersetzt keine individuelle Beratung.

Quellen

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026

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