Bausparvertrag ruhen lassen oder Beitrag senken: Die Alternative zur Kündigung

Wenn das Geld gerade knapp ist, muss ein Bausparvertrag nicht gleich gekündigt werden. Die meisten Bausparkassen erlauben es, die Sparrate zu senken oder den Vertrag zeitweise ruhen zu lassen, ohne bereits erworbene Vorteile wie Abschlussgebühr oder Förderansprüche zu verlieren. Diese Seite erklärt, wie das funktioniert und worauf du achten solltest.

Aktuell: Der BGH hat das Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen gekippt (Urteil vom 28.07.2026, XI ZR 83/25). So holst du dir das Geld zurück – mit Musterbrief: zum Ratgeber

Kurz erklärt (Stand September 2026):

  • Der Regelsparbeitrag lässt sich bei den meisten Bausparkassen nach Rücksprache anpassen – sowohl erhöhen als auch reduzieren
  • Eine formlose schriftliche Mitteilung an die Bausparkasse reicht in der Regel aus, um Zahlungen vorübergehend auszusetzen oder zu reduzieren
  • Bereits gezahlte Abschlussgebühr und erworbene Ansprüche gehen beim Pausieren nicht verloren – anders als bei einer Kündigung
  • Wer dauerhaft deutlich weniger einzahlt, riskiert eine Nachforderung der Bausparkasse oder im Extremfall die Kündigung des Vertrags
  • Ein Pausieren verschiebt in der Regel auch den Zeitpunkt der Zuteilungsreife nach hinten

Warum ist Pausieren oft besser als Kündigen?

Pausesymbol neben Bausparvertrag-Dokument, Symbol für das Ruhenlassen oder die Beitragssenkung

Eine Kündigung des Bausparvertrags bedeutet in aller Regel, dass bereits gezahlte Abschlussgebühren verloren gehen und erworbene Ansprüche auf einen günstigen Bauspartarif oder staatliche Förderung entfallen. Wer nur vorübergehend finanziell enger aufgestellt ist, fährt deshalb meist besser damit, die Sparrate zu reduzieren oder den Vertrag zeitweise ruhen zu lassen, statt komplett zu kündigen. Der Vertrag bleibt dabei mit allen bisherigen Konditionen bestehen, nur die laufenden Einzahlungen werden angepasst.

Grafik zum Beitrag: Bausparvertrag ruhen lassen oder Beitrag senken: Die Alternative zur Kündigung
Grafik zum Beitrag: Bausparvertrag ruhen lassen oder Beitrag senken: Die Alternative zur Kündigung

Wie funktioniert das Ruhenlassen in der Praxis?

In der Praxis reicht meist eine formlose, schriftliche Mitteilung an die Bausparkasse, in der du bittest, die Einzahlungen ab sofort oder ab einem bestimmten Datum auszusetzen oder zu reduzieren. Manche Bausparkassen bieten dafür auch ein eigenes Formular im Kundenportal an. Wichtig: Die genauen Regeln – etwa ob eine komplette Nullstellung möglich ist oder ein gewisser Mindestbetrag weiterhin fließen muss, um zum Beispiel eine Wohnungsbauprämie nicht zu gefährden – unterscheiden sich je nach Bausparkasse und Tarif. Vor einer Entscheidung lohnt sich deshalb ein direktes Gespräch mit dem eigenen Anbieter.

Was droht bei dauerhaft zu geringen Einzahlungen?

Wird über einen längeren Zeitraum deutlich weniger eingezahlt, als der vereinbarte Regelsparbeitrag vorsieht, kann die Bausparkasse eine Nachzahlung der Differenz verlangen. Bleibt diese aus, ist im äußersten Fall auch eine Kündigung des Vertrags durch die Bausparkasse möglich – mit dem Risiko, dass der Anspruch auf das zinsgünstige Bauspardarlehen verloren geht. Ein offen kommuniziertes, einvernehmlich vereinbartes Pausieren ist deshalb immer der sicherere Weg als einfach eigenmächtig nichts mehr einzuzahlen.

Pausentaste-Symbol aus Holz auf einem Stapel Münzen
Pausentaste-Symbol aus Holz auf einem Stapel Münzen

Wie wirkt sich eine Pause auf Zuteilung und Förderung aus?

Wer die Sparrate reduziert oder den Vertrag pausiert, verzögert damit in aller Regel auch den Zeitpunkt, an dem die Mindestsparsumme erreicht und der Vertrag zuteilungsreif wird. Das sollte insbesondere dann bedacht werden, wenn ein konkreter Finanzierungstermin geplant ist. Auch bei geförderten Verträgen – etwa mit Wohnungsbauprämie – kann es sinnvoll sein, einen Mindestbetrag weiter einzuzahlen, um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden. Auch hier gilt: am besten vorab direkt bei der Bausparkasse nachfragen.

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Wann darf die Bausparkasse kündigen?

Wer lange pausiert, sollte ein Urteil kennen: Der Bundesgerichtshof hat am 21. Februar 2017 entschieden (Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16), dass Bausparkassen einen Bausparvertrag kündigen dürfen, wenn er seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist und das Darlehen nicht abgerufen wurde. Grundlage ist § 489 BGB. Für dich heißt das: Ein zuteilungsreifer Vertrag, den du nur als verzinste Geldanlage liegen lässt, ist nicht dauerhaft sicher.

Auch ein voll bespartes Guthaben, also ein Guthaben in Höhe der Bausparsumme, berechtigt die Bausparkasse in der Regel zur Kündigung, weil dann kein Darlehen mehr ausgezahlt werden kann. Wer seinen Vertrag ruhen lässt, bewegt sich damit meist weit von diesen Grenzen entfernt. Wer aber alte, gut verzinste Verträge besitzt, sollte beide Punkte im Blick behalten.

Pausieren oder Beitrag senken – was passt zu dir?

  • Lies in deinen Bausparbedingungen (ABB) nach, wie lange du ohne Nachteil pausieren darfst und welcher Mindestbeitrag gilt.
  • Informiere die Bausparkasse schriftlich, bevor du die Zahlungen änderst.
  • Prüfe, ob sich dadurch deine Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage ändert. Wer weniger einzahlt, bekommt auch weniger Förderung.
  • Frage nach, wie sich der voraussichtliche Zuteilungstermin verschiebt.
  • Notiere dir, ab wann du wieder normal einzahlen willst.

Überlegst du, deinen Bausparvertrag zu pausieren oder anzupassen? Wir helfen dir einzuschätzen, welche Option zu deiner Situation passt – und was dabei zu beachten ist.

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Häufige Fragen

Verliere ich beim Pausieren meine Abschlussgebühr?

Nein, im Gegensatz zur Kündigung bleibt der Vertrag bei einem Pausieren bestehen, bereits gezahlte Gebühren und erworbene Ansprüche gehen nicht verloren.

Muss ich die Bausparkasse informieren, bevor ich weniger einzahle?

Ja, unbedingt. Eine einseitige, nicht abgestimmte Reduzierung kann zu Nachforderungen oder im schlimmsten Fall zur Kündigung durch die Bausparkasse führen.

Verschiebt sich die Zuteilung, wenn ich pausiere?

In der Regel ja, da die Mindestsparsumme später erreicht wird. Wie stark sich der Termin verschiebt, hängt von der Dauer und Höhe der Reduzierung ab.

Kann ich später wieder normal weiter einzahlen?

Ja, in den meisten Fällen lässt sich der Regelsparbeitrag jederzeit wieder auf den ursprünglichen Betrag anheben.

Kann ich statt zu pausieren die Bausparsumme verringern?

Bei vielen Bausparkassen ist eine Herabsetzung der Bausparsumme möglich. Dann sinkt auch die Regelsparrate. Die bereits gezahlte Abschlussgebühr wird dabei aber in der Regel nicht anteilig erstattet.

Was passiert mit der Wohnungsbauprämie, wenn ich ein Jahr nichts einzahle?

Für dieses Jahr gibt es keine Prämie, weil sie sich nach den tatsächlichen Einzahlungen richtet. Bereits gutgeschriebene Prämien für frühere Jahre bleiben erhalten, solange du die Verwendungsregeln einhältst.

Redaktion ein-bausparvertrag.de — Dieser Beitrag wurde auf Basis öffentlich zugänglicher, überprüfbarer Quellen erstellt und regelmäßig aktualisiert. Mehr zu unserer Arbeitsweise: Redaktion & Auswahlkriterien.

Hinweis: Alle Angaben sind allgemeine Richtwerte ohne Gewähr, Stand des im Seitenkopf genannten Aktualisierungsdatums. Die genauen Konditionen können je nach Bausparkasse und Tarif abweichen.

Quellen

Zuletzt aktualisiert am 30.09.2026

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