Bausparvertrag bei Scheidung, Erbfall und Übertragung

Ein Bausparvertrag verschwindet nicht einfach, wenn sich die Lebensumstände ändern – bei einer Scheidung fließt er in den Zugewinnausgleich ein, bei einem Todesfall geht er auf die Erben über. In beiden Fällen gelten klare gesetzliche Regeln, die vielen Bausparern nicht bekannt sind. Diese Seite gibt einen Überblick.

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Kurz erklärt (Stand September 2026):

  • Bei einer Scheidung zählt der während der Ehe entstandene Wertzuwachs des Bausparvertrags zum Zugewinnausgleich (§ 1372 ff. BGB)
  • Guthaben, das schon vor der Eheschließung angespart war, bleibt beim Zugewinnausgleich außen vor
  • Ein auf den Namen des Kindes laufender Bausparvertrag zählt nicht zum Vermögen der Eltern und bleibt bei einer Scheidung unberührt
  • Stirbt der Bausparer, geht der Vertrag mit allen Rechten auf die Erben über – die Zuteilung muss nicht sofort angenommen werden
  • Eine formlose Übertragung des Vertrags auf eine andere Person zu Lebzeiten ist bei den meisten Bausparkassen nicht ohne Weiteres möglich

Was passiert mit dem Bausparvertrag bei einer Scheidung?

Vertragsdokument mit Pfeil zu Haus-Symbol, Symbol für die Übertragung eines Bausparvertrags

Im deutschen Recht gilt für die meisten Ehen der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Kommt es zur Scheidung, wird für jeden Ehepartner der sogenannte Zugewinn ermittelt: die Differenz zwischen dem Vermögen bei Eheschließung (Anfangsvermögen) und dem Vermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen). Ein Bausparvertrag fließt dabei mit seinem jeweiligen Kontostand zu beiden Stichtagen ein. Wurde der Vertrag erst während der Ehe eröffnet, zählt der gesamte angesparte Betrag zum Zugewinn; wurde er schon vorher angespart, wird nur der während der Ehe hinzugekommene Wertzuwachs berücksichtigt.

Grafik zum Beitrag: Bausparvertrag bei Scheidung, Erbfall und Übertragung
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Wer behält einen gemeinsamen Bausparvertrag?

Läuft der Bausparvertrag auf beide Ehepartner, haben grundsätzlich beide gleiche Rechte am Guthaben, egal, wer tatsächlich eingezahlt hat. Nach einer Scheidung muss dann im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung geklärt werden, wer den Vertrag fortführt oder ob er aufgeteilt bzw. aufgelöst wird. Wer sich in dieser Situation unsicher ist, sollte sich neutral rechtlich beraten lassen, da die konkreten Folgen stark vom Einzelfall abhängen.

Was passiert mit dem Bausparvertrag des Kindes?

Läuft ein Bausparvertrag auf den Namen des gemeinsamen Kindes, gehört das Guthaben rechtlich dem Kind und nicht den Eltern. Ein solcher Vertrag bleibt von der Scheidung der Eltern unberührt und fließt nicht in deren Zugewinnausgleich ein. Mehr zum Thema Bausparen für den Nachwuchs findest du unter Bausparvertrag für Kinder und Enkel.

Zwei Hausschlüssel an getrennten Schlüsselringen auf einem Holztisch
Zwei Hausschlüssel an getrennten Schlüsselringen auf einem Holztisch

Was passiert mit dem Bausparvertrag im Erbfall?

Verstirbt der Inhaber eines Bausparvertrags, geht dieser als Teil des Nachlasses automatisch auf die Erben über – mit allen bisherigen Rechten und bereits erworbenen Ansprüchen, etwa auf staatliche Förderungen. Erben sind dabei nicht verpflichtet, eine anstehende Zuteilung sofort anzunehmen; sie können den Vertrag stattdessen auch einfach weiter besparen. Wichtig ist, die Bausparkasse zeitnah über den Todesfall zu informieren und, je nach Nachlasssituation, einen Erbschein oder ein notarielles Testament als Nachweis vorzulegen.

Kann ich einen Bausparvertrag einfach auf jemand anderen übertragen?

Eine formlose Übertragung eines laufenden Bausparvertrags auf eine andere Person zu Lebzeiten ist bei den meisten Bausparkassen nicht vorgesehen – anders als bei einer Erbschaft oder einer notariell geregelten Schenkung. Wer das Guthaben einer anderen Person zukommen lassen möchte, sollte sich vorab direkt bei der eigenen Bausparkasse erkundigen, welche Möglichkeiten die individuellen Vertragsbedingungen zulassen.

Weiterlesen: Bausparsumme richtig wählen · Bausparvertrag ruhen lassen oder Beitrag senken · Bausparvertrag für Kinder und Enkel · Guthabenzinsen beim Bausparvertrag versteuern · Bausparvertrag erhöhen, teilen, zusammenlegen

Fallen bei Erbschaft oder Schenkung eines Bausparvertrags Steuern an?

Ein Bausparvertrag ist Teil des Vermögens und zählt im Erbfall oder bei einer Schenkung mit dem Guthaben zum Stichtag. Ob Steuer anfällt, hängt von den persönlichen Freibeträgen ab. Nach § 16 ErbStG gelten innerhalb von zehn Jahren:

  • Ehe- und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 Euro

Für die meisten Bausparverträge sind diese Freibeträge nicht erreicht. Relevant wird es vor allem, wenn gleichzeitig andere Vermögenswerte wie eine Immobilie übertragen werden. Dann zählt alles zusammen.

Wie gehst du im Erbfall praktisch vor?

  1. Melde den Todesfall der Bausparkasse und lege Sterbeurkunde sowie Erbschein oder notarielles Testament vor.
  2. Lass dir den aktuellen Kontostand und die Vertragsbedingungen geben, insbesondere Zuteilungsstand und Zinssatz.
  3. Entscheidet gemeinsam, ob der Vertrag fortgeführt, auf einen Erben übertragen oder gekündigt wird.
  4. Kläre, ob bereits gezahlte Wohnungsbauprämien bei einer Kündigung erhalten bleiben. Im Todesfall ist eine Auszahlung in der Regel prämienunschädlich.

Unsicher, was mit eurem gemeinsamen Bausparvertrag passieren soll? Wir helfen dir, die nächsten Schritte einzuordnen – egal, ob es um Trennung, Erbfall oder eine geplante Übertragung geht.

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Häufige Fragen

Zählt mein Bausparvertrag komplett zum Zugewinnausgleich?

Nur der Wertzuwachs, der während der Ehe entstanden ist. Guthaben, das bereits vor der Eheschließung vorhanden war, bleibt beim Zugewinnausgleich unberücksichtigt.

Müssen Erben die Zuteilung eines geerbten Bausparvertrags annehmen?

Nein, Erben können den Vertrag stattdessen auch fortführen und weiter besparen, ohne bereits erworbene Vorteile zu verlieren.

Was passiert mit dem Bausparvertrag meines Kindes bei einer Scheidung?

Nichts – ein auf das Kind laufender Vertrag gehört rechtlich dem Kind und ist vom Zugewinnausgleich der Eltern nicht betroffen.

Kann ich meinen Bausparvertrag einfach an ein Familienmitglied verschenken?

Eine formlose Übertragung ist meist nicht möglich. Erkundige dich bei deiner Bausparkasse, welche Optionen im Rahmen einer Schenkung oder Vertragsänderung bestehen.

Behalten Erben die Wohnungsbauprämie?

In der Regel ja. Der Tod des Bausparers gehört zu den Fällen, in denen die vorzeitige Verfügung die Prämie nicht gefährdet. Die Bausparkasse bestätigt das im Einzelfall.

Kann ein Erbe einen alten, gut verzinsten Vertrag behalten?

Grundsätzlich ja, der Vertrag geht mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über. Die Bausparkasse kann ihn aber unter denselben Bedingungen kündigen wie beim ursprünglichen Bausparer, etwa wenn er seit über zehn Jahren zuteilungsreif ist.

Redaktion ein-bausparvertrag.de — Dieser Beitrag wurde auf Basis öffentlich zugänglicher, überprüfbarer Quellen erstellt und regelmäßig aktualisiert. Mehr zu unserer Arbeitsweise: Redaktion & Auswahlkriterien.

Hinweis: Alle Angaben sind allgemeine Richtwerte ohne Gewähr, Stand des im Seitenkopf genannten Aktualisierungsdatums. Kein Angebot und keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Scheidungs- und Erbfragen empfiehlt sich stets eine individuelle anwaltliche Beratung.

Quellen

Zuletzt aktualisiert am 30.09.2026

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