Bausparvertrag erhöhen, teilen, zusammenlegen: Kosten & Ablauf 2026

Bausparsumme erhöhen, ermäßigen, Vertrag teilen oder zusammenlegen: Was die Tarifbedingungen großer Bausparkassen vorsehen, was es kostet und wie sich Zuteilung und Förderung verändern.

Du kannst die Bausparsumme deines Vertrags erhöhen, ermäßigen, den Vertrag teilen oder mehrere Verträge zusammenlegen – aber fast immer nur mit Zustimmung der Bausparkasse und nach deren Tarifbedingungen. Eine Erhöhung kostet in der Regel Abschlussgebühr auf den Erhöhungsbetrag (häufig 1,0 bis 1,6 %) und senkt die Bewertungszahl, Teilung und Zusammenlegung kosten meist eine Bearbeitungsgebühr und können die Förderung berühren.

Kurz erklärt:

  • Bei einer Erhöhung berechnet Schwäbisch Hall im Tarif Fuchs 05 eine Abschlussgebühr von 1,6 % des Erhöhungsbetrags (Quelle: ABB Tarif Fuchs 05, Stand 05/2023).
  • Im BHW-Tarif B wird die erreichte Bewertungszahl bei einer Erhöhung um ein Zehntel gekürzt und im Verhältnis alte zu neue Bausparsumme herabgesetzt (Quelle: BHW Bausparbedingungen Tarif B, Stand 04/2026).
  • Für eine Teilung, Ermäßigung oder Vertragsübertragung verlangt Schwäbisch Hall je Vorgang ein Entgelt von bis zu 50 Euro (Quelle: ABB Tarif Fuchs 05, Stand 05/2023).
  • Die Alte Leipziger Bauspar berechnet 30 Euro je Teilvertrag bei einer Teilung und 30 Euro je Vertrag bei einer Zusammenlegung (Quelle: Formular VA 135.08, Stand 01/2025).
  • Zusammengelegte Verträge unterliegen bei der Alten Leipziger danach insgesamt den Prämienregeln ab 2009 mit dauerhafter wohnwirtschaftlicher Zweckbindung (Quelle: Formular VA 135.08, Stand 01/2025).
  • Die Abschlussgebühr für eine ermäßigte Bausparsumme wird nicht erstattet (Quelle: ABB Tarif Fuchs 05, Stand 05/2023; Signal Iduna Tarif FREIraum, Stand 01/2021).
Wachsende Münzstapel mit einem Pflänzchen vor einem Einfamilienhaus
Eine höhere Bausparsumme bedeutet mehr Darlehen, aber auch eine spätere Zuteilung. Symbolbild, KI-generiert.

Welche Änderungen sind bei einem Bausparvertrag überhaupt möglich?

Bei den meisten Bausparverträgen kannst du die Bausparsumme erhöhen oder ermäßigen, den Vertrag teilen, mehrere Verträge zusammenlegen oder den Vertrag übertragen. Einen Rechtsanspruch darauf hast du in der Regel nicht: Die Tarifbedingungen machen diese Änderungen fast durchweg von der Zustimmung der Bausparkasse abhängig, etwa § 13 im Schwäbisch-Hall-Tarif Fuchs 05 und § 11 im Signal-Iduna-Tarif FREIraum.

Jede Änderung bewegt mehrere Stellschrauben gleichzeitig: Kosten (Abschlussgebühr oder Bearbeitungsentgelt), Bewertungszahl und damit Zuteilung, teils eine Wartefrist, mitunter den prämienrechtlichen Vertragsbeginn und manchmal die Entgelte des Tarifs. Wie die Bewertungszahl funktioniert, erklären wir im Beitrag Bewertungszahl und Zuteilung.

Wann lohnt es sich, die Bausparsumme zu erhöhen?

Eine Erhöhung lohnt sich vor allem, wenn dein Finanzierungsbedarf gestiegen ist und du später ein größeres Bauspardarlehen brauchst als geplant – etwa weil aus der Modernisierung ein Kauf wird oder du schneller sparst als gedacht.

Kostenlos ist sie selten. Die Tarife verlangen auf den Erhöhungsbetrag eine Abschlussgebühr, als wäre er ein neuer Vertrag: 1,6 % bei Schwäbisch Hall (Fuchs 05, Mindesterhöhung 5.000 Euro) und bei der BHW (Tarif B). Bei Signal Iduna (FREIraum) kostet die Erhöhung in der 1,0-%-Variante 1,0 % des Erhöhungsbetrags; in der 1,6-%-Variante ist sie zwischen dem 2. und 7. Vertragsjahr bis insgesamt 100 % der ursprünglichen Bausparsumme kostenfrei (Quellen: jeweilige Tarifbedingungen, Stand siehe Tabelle unten).

Rechne immer die Alternative mit: Ein separater zweiter Vertrag kostet ebenfalls Abschlussgebühr, lässt deinen bestehenden Vertrag aber unberührt. Eine passende Größenordnung findest du im Beitrag Bausparsumme richtig wählen.

Was passiert bei einer Erhöhung mit der Bewertungszahl?

Steigt die Bausparsumme, sinkt das Verhältnis von Guthaben zu Summe – die Zuteilung rückt nach hinten. Im BHW-Tarif B wird die erreichte Bewertungszahl zusätzlich um ein Zehntel gekürzt, bevor sie im Verhältnis der alten zur neuen Bausparsumme herabgesetzt wird. Bei Signal Iduna (FREIraum) wird sie im Verhältnis der Bausparsummen herabgesetzt, und der erhöhte Vertrag ist frühestens 12 Monate nach der Erhöhung zuteilbar. Bei Schwäbisch Hall (Fuchs 05) wird die Bewertungszahl zum nächsten Bewertungsstichtag neu berechnet; zugeteilt werden kann frühestens drei Monate nach der Änderung.

Was kostet eine Erhöhung von 30.000 auf 50.000 Euro?

Bei einer Erhöhung von 30.000 auf 50.000 Euro zahlst du die Abschlussgebühr auf den Erhöhungsbetrag von 20.000 Euro – bei 1,6 % sind das 320 Euro, bei 1,0 % sind es 200 Euro.

Rechenbeispiel (Berechnung der Redaktion):

  • Bausparsumme alt 30.000 Euro, neu 50.000 Euro, Guthaben 12.000 Euro (Beispiel)
  • Gebühr bei 1,6 % (Satz laut Tarif Fuchs 05 bzw. BHW-Tarif B): 20.000 × 0,016 = 320 Euro; Guthaben danach 11.680 Euro.
  • Gebühr bei 1,0 % (Satz laut Signal Iduna FREIraum, 1,0-%-Variante): 20.000 × 0,010 = 200 Euro; Guthaben danach 11.800 Euro.
  • Bewertungszahl nach der Rechenregel des BHW-Tarifs B, angenommene Bewertungszahl vorher 100: 100 × 0,9 × 30.000 / 50.000 = 54.
  • Mindestsparguthaben bei angenommenen 40 % der Bausparsumme: vorher 12.000 Euro, nachher 20.000 Euro – also 8.000 Euro mehr bis zur Zuteilung.

Unterm Strich bekommst du für 200 bis 320 Euro einen höheren möglichen Darlehensanspruch, aber eine spätere Zuteilung. Hintergründe zur Gebühr selbst findest du im Beitrag Abschlussgebühr und BGH-Urteil.

Worauf musst du bei einem Altvertrag mit hohem Guthabenzins achten?

Bei einem alten, gut verzinsten Vertrag kann eine Erhöhung mehr kosten als die Gebühr, weil sich Tarifbedingungen ändern können:

  • Neue Entgelte: Bei Schwäbisch Hall gelten im Tarif Fuchs 05 für den gesamten erhöhten Vertrag ab dem Jahr der Erhöhung die Entgelte für Neuverträge (Quelle: ABB Tarif Fuchs 05, § 17, Stand 05/2023).
  • Erhöhung ausgeschlossen: Laut denselben Bedingungen ist eine Erhöhung nicht mehr möglich, wenn der Tarif für Neuverträge nicht mehr angeboten wird.
  • Neuer Vertragsbeginn: Bei der Alten Leipziger erhält ein Vertrag im Tarif „easy plus“, der bis zum 30.04.2008 abgeschlossen wurde, bei einer Erhöhung einen neuen Vertragsbeginn (Quelle: Formular VA 135.08, Stand 01/2025).
  • Rückzahlungsanspruch entfällt: Ebenfalls bei der Alten Leipziger entfällt durch eine Erhöhung ein vertraglicher Anspruch auf Rückzahlung der Abschlussgebühr (Quelle: Formular VA 135.08, Stand 01/2025).

Hinzu kommt: Die Bausparkasse muss zustimmen. Viele Sparer denken an eine Erhöhung, weil die Kasse kündigen darf, sobald das Guthaben die Bausparsumme erreicht (Quelle: Stiftung Warentest, Stand 08/2016). Außerdem dürfen Bausparkassen Verträge im Regelfall zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen (BGH, Urteile vom 21.02.2017, XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16; Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Stand 11/2017). Eine Erhöhung ist also kein sicherer Weg, einen alten Zins zu „konservieren“. Lass dir vorher schriftlich bestätigen, welcher Zins, welche Entgelte und welcher Vertragsbeginn danach gelten.

Erhöhen, teilen oder lieber einen zweiten Vertrag? Ob sich eine Änderung bei deinem Tarif rechnet, hängt von Gebühren, Bewertungszahl und Guthabenzins ab. Ein Berater aus unserem Netzwerk schaut es sich kostenlos an.

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Wie funktioniert das Teilen eines Bausparvertrags?

Beim Teilen wird dein Vertrag in zwei oder mehr Einzelverträge aufgespalten, auf die Bausparsumme und Guthaben verteilt werden – so kannst du etwa einen Teil zuteilen lassen und mit dem anderen weitersparen. Das passt, wenn du jetzt nur einen Teil brauchst, etwa für eine kleinere Modernisierung.

Die Bewertungszahl behandeln die Tarife unterschiedlich:

  • BHW, Tarif B: Guthaben und Sonderzins werden im Verhältnis der Bausparsummen aufgeteilt, die Bewertungszahl bleibt unverändert. Stimmt die Bausparkasse einer anderen Aufteilung zu, wird die Bewertungszahl neu verteilt (Quelle: BHW Bausparbedingungen Tarif B, § 7, Stand 04/2026).
  • Schwäbisch Hall, Tarif Fuchs 05: Du bestimmst die Aufteilung; die Bausparkasse darf die für die Bewertungszahl angesetzten fiktiven Zinsen um ein Fünftel kürzen (Quelle: ABB Tarif Fuchs 05, § 13, Stand 05/2023).
  • Signal Iduna, Tarif FREIraum: Die Bewertungszahl wird neu berechnet, die geteilten Verträge sind frühestens drei Monate nach der Teilung zuteilbar (Quelle: ABB Tarif FREIraum, § 11, Stand 01/2021).

Die Kosten sind überschaubar: bis zu 50 Euro bei Schwäbisch Hall, 30 Euro je Teilvertrag bei der Alten Leipziger (zwei Teilverträge also 60 Euro, Berechnung der Redaktion), bei Signal Iduna keine gesonderte Gebühr. Nicht jeder Tarif lässt eine Teilung zu: Im VdPB-Tarifbuch ist sie beim Wüstenrot Wohnsparen (Tarif D 2023) für die Variante Trend ausgeschlossen.

Kann eine Teilung die Wohnungsbauprämie berühren?

Ja. Bei der Alten Leipziger erhält der Teilvertrag, dessen Bewertungszahl sinkt, einen neuen prämienrechtlichen Vertragsbeginn und fällt unter die Regeln ab 2009 mit dauerhafter Zweckbindung (Quelle: Formular VA 135.08, Stand 01/2025). Frag vorher nach, wie deine Kasse das handhabt.

Unter welchen Voraussetzungen kannst du Verträge zusammenlegen?

Zusammenlegen kannst du in der Regel nur Verträge bei derselben Bausparkasse im selben Tarif mit gleichen Vertragsmerkmalen – und nur mit Zustimmung der Kasse. Beim BHW-Tarif B gilt danach als Vertragsbeginn der des zuerst abgeschlossenen Vertrags (Quelle: BHW Bausparbedingungen Tarif B, § 8, Stand 04/2026). Die Alte Leipziger erlaubt die Zusammenlegung nur innerhalb desselben Tarifs; bei einzelnen Tarifen müssen zusätzlich Guthabenzins und Abschlussgebühr übereinstimmen (Quelle: Formular VA 135.08, Stand 01/2025).

Die Bewertungszahl wird dabei neu ermittelt:

  • BHW, Tarif B: Jede Bewertungszahl wird um ein Zehntel gekürzt, anteilig herabgesetzt und dann addiert.
  • Signal Iduna, Tarif FREIraum: Die neue Bewertungszahl ist das mit den Bausparsummen gewogene Mittel der bisherigen; zuteilbar ist der Vertrag frühestens 12 Monate nach Beginn des jüngsten zusammengelegten Vertrags.

Kosten: 30 Euro je zusammengelegtem Vertrag bei der Alten Leipziger, bei Signal Iduna keine gesonderte Gebühr laut FREIraum-Bedingungen.

Was passiert mit Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage?

Bei der Alten Leipziger unterliegt der gesamte zusammengelegte Vertrag danach den Regeln ab 2009 mit dauerhafter Zweckbindung (Quelle: Formular VA 135.08, Stand 01/2025). Relevant ist das bei Verträgen von vor 2009: Für sie galt eine 7-jährige Bindungsfrist, danach konntest du frei verfügen; bei Verträgen ab 2009 ist das Guthaben für die Prämie stets wohnwirtschaftlich zu verwenden (Quelle: Alte Leipziger, Merkblatt VA 305, Stand 01/2023). Wer bei Abschluss unter 25 war, kann nach sieben Jahren einmalig frei verfügen (Quelle: Stiftung Warentest, Stand 03/2025).

Mehr Förderung bringt eine Zusammenlegung nicht: Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 % auf höchstens 700 Euro Sparleistung im Jahr für Alleinstehende und 1.400 Euro für Ehepaare (Quelle: Stiftung Warentest, Stand 03/2025) – egal ob du einen oder mehrere Verträge hast. Fließen vermögenswirksame Leistungen in einen der Verträge, kläre vorab, wie es mit der Arbeitnehmersparzulage (9 % auf bis zu 470 Euro im Jahr; Quelle: Stiftung Warentest, Stand 03/2025) weitergeht. Details findest du unter Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage.

Wann ist es sinnvoll, die Bausparsumme zu ermäßigen?

Eine Ermäßigung ist sinnvoll, wenn du die ursprüngliche Bausparsumme nicht mehr brauchst und früher zugeteilt werden möchtest. Bei Signal Iduna wird die erreichte Bewertungszahl im Verhältnis der bisherigen zur neuen Bausparsumme heraufgesetzt, zuteilbar ist frühestens drei Monate später. Beim BHW-Tarif B wird sie zuerst um ein Zehntel gekürzt und dann heraufgesetzt; bei einer Ermäßigung von 50.000 auf 40.000 Euro würde aus einer Bewertungszahl von 100 also 112,5 (Berechnung der Redaktion nach der Tarifregel). Schwäbisch Hall darf im Tarif Fuchs 05 die fiktiven Zinsen um ein Fünftel kürzen, die bereits erreichte Bewertungszahl darf dabei aber nicht unterschritten werden.

Der Haken: Die bereits gezahlte Abschlussgebühr für den wegfallenden Teil bekommst du nicht zurück (Quelle: ABB Tarif Fuchs 05, Stand 05/2023; Formular VA 135.08 der Alten Leipziger, Stand 01/2025). Dazu kommt teils ein Entgelt, etwa 30 Euro bei der Alten Leipziger oder bis zu 50 Euro bei Schwäbisch Hall. Und mit der kleineren Summe sinkt dein möglicher Darlehensanspruch. Kannst du nur vorübergehend weniger einzahlen, ist oft das Senken oder Ruhenlassen der Beiträge die bessere Wahl.

Was kosten die einzelnen Vertragsänderungen im Überblick?

Die Kosten reichen von null Euro über feste Entgelte von 30 bis 50 Euro bis zu 1,6 % des Erhöhungsbetrags; maßgeblich sind die Bedingungen deines Tarifs.

Vorgang Kosten (Beispiele) Wirkung
Erhöhung 1,6 % des Erhöhungsbetrags (Schwäbisch Hall Fuchs 05, BHW Tarif B); 1,0 % (Signal Iduna FREIraum) Höherer Darlehensanspruch, Bewertungszahl sinkt, Zuteilung später; teils neue Entgelte
Teilung Bis zu 50 € (Schwäbisch Hall); 30 € je Teilvertrag (Alte Leipziger); keine gesonderte Gebühr (Signal Iduna) Ein Teil kann zugeteilt werden, der andere weiterlaufen; Bewertungszahl unverändert, gekürzt oder neu berechnet
Zusammenlegung 30 € je Vertrag (Alte Leipziger); keine gesonderte Gebühr (Signal Iduna) Ein Vertrag statt mehrerer; Bewertungszahl neu ermittelt; teils Prämienregeln ab 2009 für den ganzen Vertrag
Ermäßigung Bis zu 50 € (Schwäbisch Hall); 30 € (Alte Leipziger); keine Erstattung der Abschlussgebühr Bewertungszahl steigt, Zuteilung früher, Darlehensanspruch kleiner
Übertragung Bis zu 50 € (Schwäbisch Hall); 0,3 % der Bausparsumme, mind. 30 € (Alte Leipziger) Neuer Vertragsinhaber; Zustimmung der Bausparkasse nötig

Quellen: laut Tarifbedingungen Schwäbisch Hall Fuchs 05 (Stand 05/2023), BHW Tarif B (Stand 04/2026), Signal Iduna FREIraum (Stand 01/2021), Alte Leipziger Formular VA 135.08 (Stand 01/2025); Zusammenstellung der Redaktion, Stand 10/2026.

Kannst du deinen Bausparvertrag auf Angehörige übertragen?

Ja, mit Zustimmung der Bausparkasse. Schwäbisch Hall und Signal Iduna stimmen laut ihren Bedingungen in der Regel zu, wenn der Übernehmer ein Angehöriger ist. Die Kosten reichen von keinem gesonderten Entgelt (Signal Iduna) bis zu 0,3 % der Bausparsumme (Alte Leipziger). Bei Schwäbisch Hall entfällt durch die Übertragung ein Junge-Leute-Bonus. Was bei Schenkung, Scheidung oder im Erbfall gilt, haben wir im Beitrag Scheidung, Erbfall, Übertragung zusammengefasst.

Häufige Fragen

Muss die Bausparkasse einer Erhöhung zustimmen?

Ja, etwa bei Schwäbisch Hall und Signal Iduna sind Erhöhungen laut Tarifbedingungen zustimmungspflichtig. Die Kasse kann also ablehnen, zum Beispiel wenn dein Tarif für Neukunden nicht mehr angeboten wird.

Wird bei einer Erhöhung die Abschlussgebühr auf die ganze Bausparsumme fällig?

Nein, in den genannten Tarifen nur auf den Erhöhungsbetrag. Bei einer Erhöhung von 30.000 auf 50.000 Euro und 1,6 % sind das 320 Euro (Berechnung der Redaktion). Manche Tarife erlauben Erhöhungen in bestimmten Vertragsjahren sogar kostenfrei.

Ist ein zweiter Vertrag besser als eine Erhöhung?

Das hängt vom Tarif ab. Ein zweiter Vertrag kostet auch Abschlussgebühr, lässt aber Bewertungszahl, Zins und Bedingungen deines alten Vertrags unangetastet – bei einem gut verzinsten Altvertrag oft die sauberere Lösung.

Kann ich Verträge von zwei verschiedenen Bausparkassen zusammenlegen?

Nein. Zusammenlegen geht nur innerhalb einer Bausparkasse, meist nur im selben Tarif. Verträge verschiedener Kassen kannst du aber getrennt zuteilen lassen und gemeinsam für eine Finanzierung einsetzen.

Verliere ich durch eine Teilung die Wohnungsbauprämie?

Nicht automatisch, aber die Regeln können sich ändern. Bei der Alten Leipziger bekommt ein Teilvertrag mit sinkender Bewertungszahl einen neuen prämienrechtlichen Vertragsbeginn und die Zweckbindung ab 2009.

Bekomme ich bei einer Ermäßigung Abschlussgebühr zurück?

In der Regel nicht. Schwäbisch Hall, Signal Iduna und die Alte Leipziger erstatten sie für den wegfallenden Teil laut ihren Bedingungen nicht. Dafür steigt deine Bewertungszahl.

Redaktion ein-bausparvertrag.de — Dieser Beitrag wurde auf Basis öffentlich zugänglicher, überprüfbarer Quellen erstellt und wird bei Änderungen aktualisiert. Mehr zu unserer Arbeitsweise: Redaktion & Auswahlkriterien.

Hinweis: allgemeine Einordnung, ersetzt keine individuelle Beratung.

Quellen

Zuletzt aktualisiert am 11.10.2026

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