Bausparguthaben erwirtschaftet Zinsen – und die sind wie andere Kapitalerträge grundsätzlich steuerpflichtig. Mit dem richtig eingerichteten Freistellungsauftrag bleibt ein Teil dieser Zinsen aber komplett steuerfrei. Diese Seite erklärt, wie die Besteuerung funktioniert und wie du den Freistellungsauftrag optimal nutzt.
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- Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1.000 Euro jährlich für Alleinstehende und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehe- oder Lebenspartner
- Kapitalerträge oberhalb dieses Freibetrags unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
- Mit einem Freistellungsauftrag bei deiner Bausparkasse führt diese bis zur Höhe deines Freibetrags keine Steuer automatisch ab
- Der Freibetrag lässt sich auf mehrere Banken und Bausparkassen aufteilen, insgesamt darf die Summe aber deinen persönlichen Pauschbetrag nicht übersteigen
Wie werden Guthabenzinsen beim Bausparvertrag besteuert?

Guthabenzinsen aus einem Bausparvertrag zählen steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen – genau wie Zinsen auf einem Tagesgeld- oder Sparkonto. Da die Guthabenverzinsung bei den meisten aktuellen Tarifen ohnehin eher niedrig ausfällt, bleiben viele Bausparer allein durch den Sparer-Pauschbetrag ohnehin komplett steuerfrei. Erst wenn die Zinserträge aus allen Kapitalanlagen zusammen den Freibetrag übersteigen, wird auf den übersteigenden Betrag Abgeltungssteuer fällig.

Wie hoch sind Sparer-Pauschbetrag und Abgeltungsteuer?
Seit dem 1. Januar 2023 liegt der Sparer-Pauschbetrag bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Paare – zuvor waren es 801 bzw. 1.602 Euro. Kapitalerträge oberhalb dieser Grenze werden pauschal mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belegt, zuzüglich Solidaritätszuschlag und, sofern du kirchensteuerpflichtig bist, Kirchensteuer. Die Bausparkasse führt diese Steuer bei Gutschrift der Zinsen automatisch an das Finanzamt ab, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.
Wie richtest du den Freistellungsauftrag richtig ein?
Ein Freistellungsauftrag ist eine formlose Erklärung gegenüber deiner Bausparkasse oder Bank, bis zu welcher Höhe Kapitalerträge von der automatischen Steuerabführung ausgenommen werden sollen. Er lässt sich in wenigen Minuten online oder schriftlich einrichten und gilt so lange, bis er geändert oder widerrufen wird. Wichtig: Der Freibetrag kann auf mehrere Institute aufgeteilt werden, die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf deinen persönlichen Sparer-Pauschbetrag aber nicht überschreiten – wird zu viel freigestellt, meldet dies in der Regel spätestens das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung nach.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Liegt kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag vor, führt die Bausparkasse die Abgeltungssteuer direkt bei Zinsgutschrift ab – auch dann, wenn deine gesamten Kapitalerträge unterhalb des Freibetrags liegen. In diesem Fall lässt sich die zu viel gezahlte Steuer über die jährliche Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) zurückholen. Einfacher ist es jedoch, den Freistellungsauftrag von vornherein passend einzurichten, statt jedes Jahr eine Steuererklärung allein dafür abzugeben.
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Ab wann fällt auf Guthabenzinsen Steuer an?
Ein einfaches Beispiel mit angenommenen Werten zeigt, wie die Rechnung funktioniert. Angenommen, du hast 30.000 Euro Guthaben auf deinem Bausparvertrag, das mit 0,5 Prozent verzinst wird, also 150 Euro Zinsen im Jahr. Dazu kommen 600 Euro Zinsen von einem Tagesgeldkonto. Zusammen sind das 750 Euro Kapitalerträge. Solange dieser Betrag unter deinem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro liegt und deine Freistellungsaufträge richtig verteilt sind, zahlst du darauf keine Steuer.
Anders sieht es aus, wenn du zusätzlich Dividenden oder Fondsausschüttungen von 500 Euro erhältst. Dann liegst du mit 1.250 Euro 250 Euro über dem Freibetrag. Auf diese 250 Euro fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer an, zusammen rund 66 Euro, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Welche Bank die Steuer einbehält, hängt davon ab, wo dein Freistellungsauftrag schon aufgebraucht ist.
Was gilt für Kirchensteuer, Ehepaare und die NV-Bescheinigung?
Kirchensteuer: Bist du Kirchenmitglied, führt die Bausparkasse zusätzlich Kirchensteuer von 8 Prozent (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 Prozent (übrige Bundesländer) auf die Abgeltungsteuer ab. Das passiert automatisch über den jährlichen Abruf beim Bundeszentralamt für Steuern.
Ehe- und Lebenspartner: Wer gemeinsam veranlagt wird, kann einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über bis zu 2.000 Euro erteilen. Das ist praktisch, wenn einer von euch deutlich mehr Kapitalerträge hat als der andere, denn der gemeinsame Auftrag gleicht das aus.
NV-Bescheinigung: Liegt dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, etwa bei Studierenden, Azubis oder manchen Rentnern, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen. Mit ihr zahlt die Bausparkasse die Zinsen ohne Steuerabzug aus, auch über den Sparer-Pauschbetrag hinaus.
Günstigerprüfung: Ist dein persönlicher Steuersatz niedriger als 25 Prozent, kannst du in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt rechnet dann mit deinem individuellen Satz und erstattet dir die Differenz.
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Häufige Fragen
Muss ich Guthabenzinsen aus dem Bausparvertrag immer versteuern?
Nur, wenn deine gesamten Kapitalerträge aus allen Anlagen zusammen den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Darunter bleiben sie mit einem passenden Freistellungsauftrag steuerfrei.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag aktuell?
1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehe- oder Lebenspartner, gültig seit dem 1. Januar 2023.
Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen?
Ja, das ist ausdrücklich möglich. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf deinen persönlichen Freibetrag insgesamt aber nicht überschreiten.
Was mache ich, wenn zu viel Steuer abgeführt wurde?
Du kannst dir zu viel gezahlte Abgeltungssteuer über die Anlage KAP in deiner Einkommensteuererklärung zurückholen.
Ist die Wohnungsbauprämie selbst steuerpflichtig?
Nein. Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Zulage und kein Kapitalertrag. Steuerpflichtig sind nur die Zinsen, die dein Guthaben einbringt.
Wie lange gilt ein Freistellungsauftrag?
Er gilt unbefristet, bis du ihn änderst oder widerrufst. Du kannst ihn aber auch von vornherein befristen, etwa bis Ende eines bestimmten Jahres.
Hinweis: Alle Angaben sind allgemeine Richtwerte ohne Gewähr, Stand des im Seitenkopf genannten Aktualisierungsdatums. Keine individuelle Steuerberatung.
Quellen
- Einkommensteuergesetz – § 20 EStG (Kapitalerträge)
- Einkommensteuergesetz – § 44a EStG (Freistellungsauftrag)
- Einkommensteuergesetz – § 32d EStG (Abgeltungsteuer, Günstigerprüfung)
- Einkommensteuergesetz – § 44a Abs. 2 EStG (NV-Bescheinigung)
Zuletzt aktualisiert am 30.09.2026