Abschlussgebühr beim Bausparvertrag: Was der BGH entschieden hat

Kaum eine Bauspar-Kostenposition wird so häufig diskutiert wie die Abschlussgebühr. Der Bundesgerichtshof hat dazu 2010 ein Grundsatzurteil gefällt – und 2022 in einer verwandten Frage, den laufenden Jahresentgelten während der Ansparphase, noch einmal nachgelegt. Diese Seite fasst zusammen, was die Rechtsprechung tatsächlich bedeutet.

Aktuell: Der BGH hat das Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen gekippt (Urteil vom 28.07.2026, XI ZR 83/25). So holst du dir das Geld zurück – mit Musterbrief: zum Ratgeber

Kurz erklärt (Stand September 2026):

  • BGH, Urteil vom 07.12.2010, Az. XI ZR 3/10: Die einmalige Abschlussgebühr beim Bausparvertrag (meist 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme) ist grundsätzlich wirksam
  • BGH, Urteil vom 15.11.2022, Az. XI ZR 551/21: Laufende Jahresentgelte, die manche Bausparkassen zusätzlich während der Ansparphase verlangten, wurden dagegen für unwirksam erklärt
  • Die beiden Urteile betreffen unterschiedliche Gebührenarten – Abschlussgebühr einerseits, laufende Kontoführungsentgelte andererseits
  • Wer in der Vergangenheit ein unzulässiges Jahresentgelt gezahlt hat, kann dieses unter Umständen zurückfordern

Was hat der BGH 2010 zur Abschlussgebühr entschieden?

Waage der Justiz mit Vertragsdokument, Symbol für das BGH-Urteil zur Abschlussgebühr

Im Jahr 2010 entschied der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 3/10) über eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die pauschale Abschlussgebühr, die Bausparkassen beim Vertragsabschluss erheben. Der BGH gab den Bausparkassen recht: Die Gebühr benachteilige Sparer nicht unangemessen, da sie der Finanzierung der Kundenakquise diene – und diese komme letztlich der gesamten Zuteilungsmasse zugute, weil neue Mitglieder frisches Kapital in den Bauspar-Kollektivtopf einbringen. Seitdem gilt die Abschlussgebühr als grundsätzlich rechtens, sofern sie im Vertrag transparent ausgewiesen ist.

Grafik zum Beitrag: Abschlussgebühr beim Bausparvertrag: Was der BGH entschieden hat
Grafik zum Beitrag: Abschlussgebühr beim Bausparvertrag: Was der BGH entschieden hat

Was hat der BGH 2022 zu Jahresentgelten entschieden?

Anders bewertete der BGH zwölf Jahre später eine andere Kostenart: laufende Jahresentgelte, die manche Bausparkassen zusätzlich zur Abschlussgebühr während der Ansparphase erhoben hatten. Mit Urteil vom 15.11.2022 (Az. XI ZR 551/21) erklärte der BGH entsprechende Klauseln für unwirksam. Die Begründung: Die Führung des Bausparkontos in der Ansparphase liegt im eigenen Interesse der Bausparkasse und ist keine gesondert vergütungsfähige Leistung gegenüber dem Kunden. Wer in der Vergangenheit ein solches Jahresentgelt gezahlt hat, kann prüfen, ob eine Rückforderung gegenüber der eigenen Bausparkasse infrage kommt – die genauen Voraussetzungen und Verjährungsfristen sollten dabei im Einzelfall geprüft werden, etwa mit Unterstützung einer Verbraucherzentrale.

Was bedeuten die Urteile für deinen Vertrag?

Für neu abgeschlossene Bausparverträge bedeutet das Zusammenspiel beider Urteile: Eine einmalige Abschlussgebühr beim Start ist rechtlich zulässig und in praktisch jedem Tarif enthalten. Ein zusätzliches, separates Jahresentgelt allein für die Kontoführung während der Ansparphase darf dagegen nicht mehr verlangt werden. Beim Vergleich verschiedener Bausparverträge lohnt sich trotzdem ein genauer Blick auf die Gesamtkosten, da sich Tarife bei Abschlussgebühr, Zinssätzen und sonstigen Konditionen weiterhin deutlich unterscheiden können.

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Wie stark drückt die Abschlussgebühr die Rendite?

Die Abschlussgebühr wird in der Regel mit den ersten Sparraten verrechnet. Das heißt: Dein Guthaben startet faktisch im Minus. Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Bei einer Bausparsumme von 50.000 Euro und einer Abschlussgebühr von 1 Prozent zahlst du 500 Euro. Sparst du monatlich 200 Euro, sind die ersten zweieinhalb Monatsraten nur für die Gebühr aufgebraucht, bevor sich dein Guthaben aufbaut und Zinsen bringt.

Deshalb lohnt sich ein Bausparvertrag vor allem dann, wenn du das Bauspardarlehen später auch wirklich nutzt oder den Vertrag lange genug laufen lässt. Wer nach zwei oder drei Jahren kündigt, bekommt die Abschlussgebühr in der Regel nicht zurück, und die gesamte Verzinsung ist dann oft kaum höher als die Gebühr.

Fällt die Abschlussgebühr bei Erhöhung, Teilung oder Kündigung an?

Erhöhung der Bausparsumme: Erhöhst du die Bausparsumme nachträglich, verlangen viele Bausparkassen für den Erhöhungsbetrag erneut eine Abschlussgebühr. Das steht in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) deines Tarifs.

Teilung oder Zusammenlegung: Wer einen großen Vertrag teilt oder mehrere Verträge zusammenlegt, sollte vorher fragen, ob dabei zusätzliche Kosten entstehen.

Kündigung: Die Abschlussgebühr ist ein Entgelt für den Vertragsabschluss. Nach dem BGH-Urteil von 2010 musst du sie auch dann nicht zurückbekommen, wenn du den Vertrag später kündigst oder auf das Darlehen verzichtest. Manche Tarife sehen aber eine Rückerstattung vor, wenn du bei Zuteilung auf das Darlehen verzichtest. Ein Blick in deine ABB lohnt sich.

Willst du wissen, welche Kosten in deinem Bausparvertrag stecken? Wir werfen gemeinsam einen Blick auf die Konditionen und sagen dir, worauf es wirklich ankommt.

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Richterhammer aus Holz neben einem kleinen Holzhaus auf einem Tisch
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Ab wann hat sich die Abschlussgebühr wieder eingespielt?

Bei typischen Werten dauert es fünf bis acht Jahre, bis das Guthaben die eingezahlten Beträge übersteigt. Wer früher aussteigt, macht mit dem reinen Sparen ein Minus. Das zeigt ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten.

Annahmen: Bausparsumme 50.000 Euro, Sparrate 200 Euro im Monat, Guthabenzins 1,0 % pro Jahr (nur als Rechengröße, kein Tarif). Die Gebühr wird zuerst mit den Einzahlungen verrechnet, Zinsen gibt es erst danach. Verglichen werden 1,0 % (500 Euro) und 1,6 % (800 Euro) Abschlussgebühr. Wohnungsbauprämie, Steuern und sonstige Entgelte sind nicht berücksichtigt.

Ausstieg nach Eingezahlt Guthaben bei 1,0 % Gebühr Guthaben bei 1,6 % Gebühr
3 Jahren 7.200 € rund 6.800 € (−400 €) rund 6.490 € (−710 €)
5 Jahren 12.000 € rund 11.780 € (−220 €) rund 11.470 € (−530 €)
7 Jahren 16.800 € rund 16.870 € (+70 €) rund 16.550 € (−250 €)
10 Jahren 24.000 € rund 24.690 € (+690 €) rund 24.360 € (+360 €)

Beispiel, gerundet, eigene Berechnung (Stand Oktober 2026). Über zehn Jahre entspricht das einer Rendite von rund 0,6 % bzw. 0,3 % pro Jahr – trotz 1,0 % Guthabenzins.

Die Rechnung zeigt, warum die Abschlussgebühr vor allem eine Frage der Absicht ist. Als reine Geldanlage trägt sich ein Bausparvertrag erst spät. Ihren Zweck erfüllt die Gebühr, wenn du das Bauspardarlehen später wirklich nutzt: Dann bezahlst du damit die Zinssicherung für eine Finanzierung, die erst in einigen Jahren ansteht. Ob und wann sich das für dich rechnet, kannst du mit dem Rendite-Rechner durchspielen.

Welche anderen Bauspargebühren hat der BGH geprüft?

Neben der Abschlussgebühr und dem Jahresentgelt in der Sparphase hat der Bundesgerichtshof auch zwei Gebühren in der Darlehensphase für unwirksam erklärt. Ordnet man alle Urteile nach der Vertragsphase, ergibt sich ein klares Bild:

Phase Gebühr BGH-Urteil Ergebnis
Abschluss Abschlussgebühr (im Fall 1 % der Bausparsumme) 07.12.2010, XI ZR 3/10 wirksam
Sparphase Jahresentgelt 15.11.2022, XI ZR 551/21 unwirksam
Riester-Bausparvertrag Jahres- und Vertragsentgelt 28.07.2026, XI ZR 83/25 unwirksam
Darlehensauszahlung Darlehensgebühr (im Fall 2 % des Darlehens) 08.11.2016, XI ZR 552/15 unwirksam
Darlehensphase Kontogebühr (im Fall 9,48 € im Jahr) 09.05.2017, XI ZR 308/15 unwirksam

Der Grundgedanke ist immer derselbe: Ein Darlehen wird über den Zins bezahlt (§ 488 BGB). Zusätzliche Gebühren für Verwaltung, die die Bausparkasse ohnehin oder im eigenen Interesse erledigt, benachteiligen Kunden unangemessen (§ 307 BGB). Die Abschlussgebühr bildet die Ausnahme, weil sie nach dem Urteil von 2010 den Vertrieb neuer Verträge bezahlt – und neue Sparer der ganzen Bauspargemeinschaft nützen.

Für die Praxis heißt das: Eine Darlehensgebühr oder Kontogebühr in der Darlehensphase sollte in neuen Verträgen nicht mehr auftauchen. Ältere Abbuchungen aus der Zeit vor den Urteilen von 2016 und 2017 sind heute in aller Regel verjährt. Was bei jüngeren Entgelten noch geht, steht im Ratgeber Bausparkassen-Gebühren zurückfordern.

Worauf solltest du vor dem Abschluss achten?

Weil die Abschlussgebühr wirksam ist und nicht erstattet wird, entscheidest du über ihre Höhe vor allem beim Abschluss. Diese Punkte helfen dir dabei:

  • Bausparsumme nicht zu hoch wählen: Die Gebühr hängt an der Bausparsumme, nicht an dem, was du tatsächlich einzahlst. Eine zu große Summe kostet sofort Geld. Wie du sie bestimmst, steht unter Bausparsumme richtig wählen.
  • In Euro rechnen: 1,6 % klingen wenig. Bei 80.000 Euro Bausparsumme sind es 1.280 Euro – rund sechs Monatsraten zu 200 Euro.
  • Erhöhung mitdenken: Erhöhst du später, fällt auf den Erhöhungsbetrag meist erneut eine Gebühr an. Eine von Anfang an passende Summe ist oft günstiger als mehrfaches Nachbessern.
  • Tarife vollständig vergleichen: Eine niedrige Gebühr kann mit einem höheren Darlehenszins einhergehen und umgekehrt. Vergleiche deshalb Gebühr, Guthabenzins und Darlehenszins zusammen, etwa im Tarifvergleich-Rechner.
  • Widerrufsrecht kennen: Hast du den Vertrag online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kannst du ihn in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dann sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren (§ 355 BGB) – auch eine bereits verrechnete Abschlussgebühr.

Ergänzende Quellen: Bundesgerichtshof – Darlehensgebühren in Bausparverträgen unwirksam (XI ZR 552/15, 08.11.2016) · Bundesgerichtshof – Kontogebühr in der Darlehensphase unwirksam (XI ZR 308/15, 09.05.2017) · Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz – BGH-Urteil zur Abschlussgebühr (XI ZR 3/10) · § 307 BGB – Inhaltskontrolle · § 355 BGB – Widerrufsrecht

Häufige Fragen

Gibt es einen Bausparvertrag online ohne Abschlussgebühr?

In der Regel nicht – auch online fallen meist 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme an. Ausnahmen sind etwa Jugendboni einzelner Bausparkassen. Mehr dazu unter Bausparvertrag online abschließen.

Ist die Abschlussgebühr beim Bausparvertrag rechtens?

Ja, der Bundesgerichtshof hat die einmalige Abschlussgebühr 2010 grundsätzlich für zulässig erklärt (Az. XI ZR 3/10).

Kann ich ein gezahltes Jahresentgelt zurückfordern?

Möglicherweise, sofern es sich um ein reines Kontoführungsentgelt während der Ansparphase handelte. Wende dich dazu an deine Bausparkasse oder eine Verbraucherzentrale, um deinen Einzelfall und mögliche Fristen zu prüfen.

Betrifft das Urteil von 2022 auch die Abschlussgebühr?

Nein, das Urteil von 2022 bezieht sich ausschließlich auf laufende Jahresentgelte während der Ansparphase, nicht auf die einmalige Abschlussgebühr beim Vertragsabschluss.

Wie hoch ist die Abschlussgebühr üblicherweise?

Sie liegt meist bei rund 1 bis 1,6 Prozent der vereinbarten Bausparsumme und wird in der Regel mit den ersten Sparraten verrechnet.

Kann ich die Abschlussgebühr steuerlich absetzen?

Nur in Sonderfällen. Nutzt du den Bausparvertrag für eine vermietete Immobilie, kann die Gebühr zu den Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften gehören. Für die selbst genutzte Wohnung ist das nicht möglich.

Lässt sich über die Abschlussgebühr verhandeln?

Manchmal. Bei Aktionen oder hohen Bausparsummen reduzieren einzelne Bausparkassen die Gebühr oder verrechnen sie. Fragen kostet nichts, ein Anspruch besteht aber nicht.

Redaktion ein-bausparvertrag.de — Dieser Beitrag wurde auf Basis öffentlich zugänglicher, überprüfbarer Quellen erstellt und regelmäßig aktualisiert. Mehr zu unserer Arbeitsweise: Redaktion & Auswahlkriterien.

Hinweis: Alle Angaben sind allgemeine Richtwerte ohne Gewähr, Stand des im Seitenkopf genannten Aktualisierungsdatums. Keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

Zuletzt aktualisiert am 30.09.2026

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