Ein Bausparvertrag für Kind oder Enkelkind ist ein beliebtes Geschenk zur Geburt, Einschulung oder Konfirmation. Er ist sicher, staatlich gefördert – und trotzdem nicht automatisch die beste Wahl für den langfristigen Vermögensaufbau. Diese Seite ordnet ein, wann sich ein Bausparvertrag für Kinder wirklich lohnt und worauf du achten solltest.
Aktuell: Der BGH hat das Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen gekippt (Urteil vom 28.07.2026, XI ZR 83/25). So holst du dir das Geld zurück – mit Musterbrief: zum Ratgeber
- Ab 16 Jahren kann das Kind selbst Wohnungsbauprämie erhalten: 10 % der Sparleistung, max. 700 € geförderte Sparleistung, also bis zu 70 € Prämie pro Jahr
- Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie liegt bei 35.000 € zu versteuerndem Einkommen (Alleinstehende)
- Unter-25-Jährige dürfen das geförderte Guthaben bei Vertragsablauf frei verwenden – nicht nur für Wohnzwecke
- Abschlusskosten von meist 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme sowie niedrige Guthabenzinsen schmälern die Rendite
- Mit Volljährigkeit gehen alle Verfügungsrechte über den Vertrag automatisch auf das Kind über
Ist ein Bausparvertrag für Kinder sinnvoll?

Der wichtigste Vorteil eines Bausparvertrags für Kinder ist die staatliche Förderung: Sobald ein eigenes, wenn auch geringes Einkommen vorliegt – etwa aus einem Ferienjob oder einer Ausbildungsvergütung – und die Einkommensgrenze eingehalten wird, kann das Kind selbst die Wohnungsbauprämie beziehen. In Kombination mit vermögenswirksamen Leistungen während einer Ausbildung lässt sich die Förderung sogar noch erhöhen. Der Vertrag läuft dabei komplett getrennt von den Konten der Eltern und baut frühzeitig eine eigene Bonitätshistorie sowie ein Gefühl für langfristiges Sparen auf.

Welche staatliche Förderung gibt es für Kinder und Enkel?
Die Wohnungsbauprämie ist für minderjährige und junge volljährige Sparer besonders attraktiv, weil die Auszahlung nicht zwingend für den Wohnungsbau verwendet werden muss: Wer bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt war, darf frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss frei über Guthaben und Prämie verfügen (Quelle: § 2 Abs. 3 WoPG, Stand 10/2026). Wichtig ist dabei, dass der Vertrag über die gesetzliche Mindestbindungsfrist von in der Regel sieben Jahren läuft, damit die Förderung nicht rückwirkend entfällt. Mehr zu den Fördermöglichkeiten insgesamt findest du unter Förderung für Familien mit Kindern.
Was passiert mit dem Vertrag bei Volljährigkeit?
Mit dem 18. Geburtstag endet die gesetzliche gestattung der Eltern über das Konto: Alle Rechte am Vertrag – Verfügung, Kündigung, spätere Entscheidung über das Bauspardarlehen – gehen vollständig auf das Kind über. Eltern oder Großeltern, die den Vertrag ursprünglich abgeschlossen haben, sollten sich also bewusst sein, dass sie ab diesem Zeitpunkt keinen Einfluss mehr auf die Verwendung des Guthabens haben.

Kritische Einordnung: Ist ein Bausparvertrag die beste Wahl für Kindergeld?
Neutrale Verbraucherportale weisen regelmäßig darauf hin, dass sich ein Bausparvertrag für Kinder vor allem dann lohnt, wenn tatsächlich eine Förderung wie die Wohnungsbauprämie greift – ohne Förderung bleiben wegen niedriger Guthabenzinsen und Abschlusskosten oft nur magere Renditen übrig. Ohne konkreten Wohnwunsch ist ein flexibles Tagesgeldkonto oft die einfachere Lösung. Entscheidend ist, ob ein Wohnziel – etwa die erste eigene Wohnung – realistisch ist.
Weiterlesen: Bausparsumme richtig wählen · Bausparvertrag ruhen lassen oder Beitrag senken · Bausparvertrag bei Scheidung, Erbfall und Übertragung · Guthabenzinsen beim Bausparvertrag versteuern
Wem gehört der Bausparvertrag des Kindes?
Schließen Eltern oder Großeltern einen Vertrag auf den Namen des Kindes ab, gehört das Guthaben rechtlich dem Kind. Eltern verwalten es bis zur Volljährigkeit, dürfen das Geld aber nur im Interesse des Kindes verwenden. Spätestens mit dem 18. Geburtstag kann das Kind selbst über den Vertrag verfügen.
Wer das nicht möchte, kann den Vertrag auch auf den eigenen Namen abschließen und später übertragen. Dann bleibt die Entscheidung länger bei dir, das Kind bekommt aber auch keine eigene Wohnungsbauprämie, solange der Vertrag nicht auf seinen Namen läuft. Bei Großeltern gilt: Größere Einzahlungen sind eine Schenkung. Der Freibetrag bei der Schenkungsteuer liegt für Enkel bei 200.000 Euro und für Kinder bei 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren (§ 16 ErbStG). Für normale Sparraten spielt das praktisch keine Rolle.
Was solltest du vor dem Abschluss für Kind oder Enkel prüfen?
- Ist das Kind mindestens 16 Jahre alt? Erst dann gibt es die Wohnungsbauprämie.
- Liegt das Einkommen des Kindes unter der Grenze des Wohnungsbauprämiengesetzes? Bei Azubis und Schülern ist das fast immer der Fall.
- Wird der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen? Dann kann das Kind nach sieben Jahren frei über das Geld verfügen, ohne die Prämie zu verlieren.
- Passt die Bausparsumme zum Sparbetrag? Eine zu hohe Summe bedeutet eine hohe Abschlussgebühr.
- Wer zahlt ein, und wer ist Vertragspartner? Das sollte vorher klar sein.
Lohnt sich ein Bausparvertrag für dein Kind oder Enkelkind? Wir rechnen dir vor, wie viel Förderung realistisch möglich ist und welche Bausparsumme für den Einstieg sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Kann ich als Elternteil den Bausparvertrag meines Kindes kündigen?
Bis zur Volljährigkeit können Eltern als gesetzliche Vertreter den Vertrag verwalten, meist ist dafür aber die Zustimmung beider Sorgeberechtigten nötig. Ab dem 18. Geburtstag entscheidet ausschließlich das Kind selbst.
Bekommt jedes Kind automatisch die Wohnungsbauprämie?
Nein, Voraussetzung ist ein eigenes zu versteuerndes Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze sowie ein eigener Bausparvertrag auf den Namen des Kindes.
Muss das Geld später für eine Immobilie verwendet werden?
Wer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre war, kann frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss ohne wohnwirtschaftliche Verwendung über Guthaben und Wohnungsbauprämie verfügen (Quelle: § 2 Abs. 3 WoPG, Stand 10/2026).
Ist ein Bausparvertrag besser als ein Sparbuch fürs Kind?
In der Regel ja, sofern eine Förderung greift, da ein Sparbuch keine vergleichbare staatliche Unterstützung bietet. Ohne Förderung lohnt sich ein Vergleich mit anderen Sparformen.
Ab welchem Alter kann ein Kind einen Bausparvertrag haben?
Einen Vertrag kann ein Kind schon ab Geburt haben, abgeschlossen von den Eltern als gesetzliche Vertreter. Die Wohnungsbauprämie gibt es aber erst ab 16 Jahren.
Können Großeltern einfach für ihr Enkelkind einzahlen?
Ja. Einzahlungen auf einen Vertrag des Enkels sind möglich und rechtlich eine Schenkung an das Kind. Bei üblichen Sparraten liegt das weit unter den Freibeträgen.
Hinweis: Alle Angaben sind allgemeine Richtwerte ohne Gewähr, Stand des im Seitenkopf genannten Aktualisierungsdatums. Kein Angebot und keine individuelle Anlage- oder Finanzberatung.
Quellen
- Wohnungsbau-Prämiengesetz – § 2 WoPG (prämienbegünstigte Aufwendungen, Bindungsfrist)
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz – § 13 5. VermBG (Arbeitnehmer-Sparzulage)
- BaFin – Bausparen – verständlich erklärt
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz – § 16 ErbStG (Freibeträge)
- Wohnungsbau-Prämiengesetz – § 2 WoPG (Prämienbegünstigte Aufwendungen)
Zuletzt aktualisiert am 30.09.2026