Viele Bausparkassen haben jahrelang ein Jahresentgelt oder eine Kontogebühr abgebucht – oft 12 bis 24 Euro im Jahr, still und leise vom Bausparkonto. Gerichte haben diese Entgelte reihenweise gekippt, zuletzt der Bundesgerichtshof im Juli 2026. Wer betroffen ist, kann das Geld zurückfordern. Dieser Beitrag sagt dir, welche Gebühr unzulässig ist, welche nicht, und wie du vorgehst.
Aktuell: Der BGH hat das Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen gekippt (Urteil vom 28.07.2026, XI ZR 83/25). So holst du dir das Geld zurück – mit Musterbrief: zum Ratgeber
- Jahresentgelt in der Sparphase: unwirksam – BGH vom 15.11.2022 (Az. XI ZR 551/21)
- Jahres- und Vertragsentgelt bei Riester-Bausparverträgen: unwirksam – BGH vom 28.07.2026 (Az. XI ZR 83/25)
- Abschlussgebühr: wirksam – BGH vom 07.12.2010 (Az. XI ZR 3/10). Die bekommst du nicht zurück.
- Verjährung: drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem abgebucht wurde
Stand: 27. September 2026. Rechtsprechungsübersicht, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Welche Bausparkassen-Gebühren kannst du zurückfordern?
Bei einem Bausparvertrag können mehrere Posten anfallen, und sie werden rechtlich völlig unterschiedlich behandelt. Der entscheidende Gedanke der Gerichte ist einfach: Eine Bausparkasse darf Geld für eine Leistung an dich verlangen. Sie darf dir aber nicht die Kosten aufbürden, die entstehen, weil sie ihr eigenes Geschäft organisiert.
Genau das ist bei der Kontoführung in der Sparphase der Fall. Der Bundesgerichtshof hat dazu festgestellt, dass die Bausparkasse das Bausparkollektiv in ihrem eigenen Interesse steuert – und diesen Aufwand nicht zusätzlich über ein Jahresentgelt auf die Kundschaft abwälzen darf.


Welche Urteile gibt es zu Bauspar-Gebühren?
| Gericht und Datum | Aktenzeichen | Ergebnis |
|---|---|---|
| BGH, 07.12.2010 | XI ZR 3/10 | Abschlussgebühr ist wirksam |
| OLG Koblenz, 05.12.2019 | – | Nachträglich eingeführtes Serviceentgelt unzulässig |
| BGH, 15.11.2022 | XI ZR 551/21 | Jahresentgelt in der Sparphase unwirksam |
| OLG Stuttgart, 28.03.2024 | – | Jahresentgelte von 9 bis 18 Euro unwirksam |
| OLG München, 12.05.2026 | – | Jahresentgelt und Anwartschaftsgebühr unwirksam |
| BGH, 28.07.2026 | XI ZR 83/25 | Jahresentgelt (15 €) und Vertragsentgelt (24 €) bei Riester-Bausparverträgen unwirksam |
Das Urteil vom Juli 2026 ist deshalb bemerkenswert, weil es ausdrücklich Riester-Bausparverträge betrifft. Wer einen geförderten Vertrag hat, zahlte dort teils gleich zwei Posten: ein jährliches Entgelt für die Kontoführung und ein zusätzliches Entgelt für den Riester-Teil. Beides hat der Bundesgerichtshof kassiert.
Welche Gebühren bekommst du nicht zurück?
Die Abschlussgebühr – meist 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme, bei 50.000 Euro also 500 bis 800 Euro (Quelle: Stiftung Warentest, Stand 01.09.2026) – bleibt wirksam. Der Bundesgerichtshof hat sie 2010 für zulässig erklärt, weil sie den Vertriebsaufwand für den Vertragsabschluss abdeckt, also eine Leistung im Zusammenhang mit deinem Vertrag. Auch wenn du kündigst, bekommst du sie nicht anteilig wieder.
Das ist wichtig, damit du deiner Bausparkasse nicht das Falsche schreibst. Wer pauschal „alle Gebühren“ zurückfordert, bekommt eine Absage – und gibt dem Haus die Gelegenheit, die berechtigte Forderung gleich mit abzuwehren.

Wie forderst du Gebühren zurück?
- Kontoauszüge durchsehen. Suche nach Posten wie Jahresentgelt, Kontogebühr, Serviceentgelt, Anwartschaftsgebühr oder Vertragsentgelt. Die Abschlussgebühr lässt du bewusst weg.
- Summe bilden. Alle betroffenen Jahre addieren. Bei 18 Euro über zwölf Jahre sind das 216 Euro – kein Vermögen, aber dein Geld.
- Schriftlich anfordern, mit Vertragsnummer, Zeitraum und Betrag. Die Verbraucherzentralen stellen Musterbriefe bereit.
- Frist setzen und die Antwort abwarten. Lehnt die Bausparkasse ab, ist der nächste Schritt die Schlichtungsstelle oder anwaltlicher Rat.
Wann verjähren Rückforderungen?
Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Frist beginnt erst mit dem Ende des Jahres, in dem das Entgelt abgebucht wurde. Eine Abbuchung aus dem Jahr 2023 verjährt also mit Ablauf des 31. Dezember 2026.
Und ein Punkt, an dem viele scheitern: Ein Brief allein stoppt die Verjährung nicht. Wer im Dezember schreibt und im Februar eine Absage bekommt, steht mit leeren Händen da, wenn die Frist zwischenzeitlich abgelaufen ist. Bei älteren Beträgen gehört der Brief deshalb nicht in den Dezember, sondern deutlich früher im Jahr.
Weiterlesen: Abschlussgebühr beim Bausparvertrag · Das Bausparkassengesetz einfach erklärt · Lohnt sich Bausparen 2026? Für wen ja, für wen nicht · Mit Bausparen Eigenkapital aufbauen
Wie hilft die Schlichtungsstelle?
Wenn deine Bausparkasse eine Rückzahlung ablehnt, musst du nicht gleich vor Gericht. Für private Bausparkassen gibt es die Schlichtungsstelle Bausparen in Berlin. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos und läuft schriftlich per Post oder E-Mail. Du zahlst nur eigene Kosten wie Porto. Landesbausparkassen nehmen daran nicht teil. Bei einer LBS findest du die zuständige Schlichtungsstelle in deinen Vertragsunterlagen oder auf der Website deiner LBS.
Wichtig: Stelle den Schlichtungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung. Nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB kann ein Antrag bei einer anerkannten Streitbeilegungsstelle die Verjährung hemmen.
Was gehört in dein Rückforderungsschreiben?
- Deine Vertragsnummer und dein Name
- Welche Entgelte du zurückforderst, mit Datum und Betrag laut Kontoauszug
- Das passende Urteil, zum Beispiel BGH vom 15.11.2022, Az. XI ZR 551/21, für Jahresentgelte in der Ansparphase
- Eine Frist von etwa vier Wochen für die Erstattung
- Die Bitte um Erstattung auf dein Bausparkonto oder ein genanntes Girokonto
Schicke das Schreiben so, dass du den Zugang nachweisen kannst, etwa per Einschreiben, und hebe eine Kopie auf.
Unsicher, ob sich das bei deinem Vertrag lohnt? Schildere uns kurz, welche Posten auf deinen Auszügen auftauchen und seit wann. Wir sagen dir, was davon strittig ist – kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Gilt das auch für meinen alten Vertrag von vor 2010?
Ja, sofern deine Bausparkasse ein Jahresentgelt abgebucht hat. Entscheidend ist nicht das Vertragsdatum, sondern die Klausel und der Zeitpunkt der Abbuchung – und die Verjährung begrenzt ohnehin auf die letzten Jahre.
Muss ich klagen?
In der Regel nicht. Viele Häuser zahlen nach der Urteilslage zurück, wenn die Forderung konkret und fristgerecht kommt. Bleibt es bei einer Absage, sind Schlichtungsstelle oder Rechtsschutzversicherung die nächsten Schritte.
Schadet mir die Rückforderung bei meiner Bausparkasse?
Nein. Du machst einen Anspruch geltend, der höchstrichterlich geklärt ist. Auf die Zuteilung deines Vertrags oder ein späteres Bauspardarlehen hat das keinen Einfluss.
Welche Unterlagen brauche ich für die Rückforderung?
Vor allem deine Jahreskontoauszüge, aus denen die abgebuchten Entgelte hervorgehen. Fehlen alte Auszüge, kannst du bei der Bausparkasse eine Kontoaufstellung anfordern.
Wie lange dauert ein Schlichtungsverfahren?
Das hängt vom Einzelfall ab. Die Schlichtungsstelle informiert dich über den Stand. Parallel sollte keine Klage laufen.
Quellen
- Bundesgerichtshof – Jahresentgelt in der Ansparphase unwirksam (XI ZR 551/21)
- Bundesgerichtshof – Entgelte bei Riester-Bausparverträgen unwirksam (XI ZR 83/25)
- Bundesgerichtshof – Abschlussgebühr bei Bausparverträgen wirksam (XI ZR 3/10)
- Verbraucherzentrale – Bausparkassenentgelte unzulässig: so forderst du Kontogebühren zurück (mit Musterbrief)
- Schlichtungsstelle Bausparen – Antworten auf häufig gestellte Fragen (abgerufen am 30.09.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch – § 204 BGB (Hemmung der Verjährung)