Lass dir keine staatliche Förderung entgehen, die dir eigentlich zusteht: Für Bausparverträge gibt es mehrere bundesweite Programme – Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Arbeitgeberzuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen sowie Wohn-Riester. Welche Förderung infrage kommt, hängt von Einkommen, Beschäftigungsverhältnis und familiärer Situation ab. Dieser Bereich gibt einen Überblick über alle bundesweiten Programme und hilft dir, die passende Förderung für deine Situation zu finden.
- Wohnungsbauprämie: 10 % Zuschuss auf die geförderte Sparleistung, einkommensabhängig
- Arbeitnehmersparzulage: 9 % auf vermögenswirksame Leistungen, ebenfalls einkommensabhängig
- Wohn-Riester: staatliche Zulagen speziell für die eigengenutzte Immobilie
- Eine Kombination mehrerer Förderungen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Die bundesweiten Förderprogramme im Überblick

Wohnungsbauprämie
Staatlicher Zuschuss von 10 % auf die geförderte Sparleistung, einkommensabhängig, für Sparerinnen und Sparer ab 16 Jahren.
Arbeitnehmersparzulage
Zulage von 9 % auf vermögenswirksame Leistungen, die in einen Bausparvertrag eingezahlt werden, ebenfalls einkommensabhängig.
Arbeitgeberzuschuss
Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen, teils tarifvertraglich geregelt.
Förderung mit Kindern
Zusätzliche Zulagen und Programme, die speziell Familien mit Kindern beim Wohneigentumserwerb unterstützen können.
Steuerliche Förderung
Steuerliche Aspekte rund um Bausparverträge, etwa im Zusammenhang mit Riester-Verträgen und der Abgeltungsteuer.
Riester und Bausparen
Wohn-Riester als Möglichkeit, Riester-Förderung direkt für die eigene Immobilie zu nutzen – inklusive der ab 2027 geplanten Reform zur Eigenheimrente.
Förderung kombinieren: Ein Beispiel
Angenommen, ein angestellter Sparer erhält von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40 Euro monatlich, die er in einen Bausparvertrag einzahlt. Erfüllt er die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage, erhält er zusätzlich 9 % dieser vermögenswirksamen Leistungen als staatliche Zulage. Zahlt er darüber hinaus eigenes Geld in denselben oder einen weiteren Bausparvertrag ein und erfüllt auch hier die Einkommensgrenze, kann zusätzlich die Wohnungsbauprämie von 10 % auf die geförderte Sparleistung hinzukommen. In der Praxis lassen sich beide Förderungen unter den jeweiligen Voraussetzungen kombinieren, sodass sich die effektive Förderquote deutlich über den Einzelwert eines Programms hinaus summieren kann.
Landesspezifische Förderprogramme
Zusätzlich zu den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer eigene Förderprogramme für den Erwerb von Wohneigentum an, deren Konditionen sich teils erheblich unterscheiden und die häufig zusätzlich zu den bundesweiten Programmen in Anspruch genommen werden können. Eine ausführliche Übersicht nach Bundesland ist in Vorbereitung. Bis dahin empfiehlt sich eine direkte Anfrage bei der zuständigen Landesförderbank, um die aktuell verfügbaren regionalen Programme zu erfahren.
Wie Förderprogramme mit dem Bausparvertrag selbst zusammenhängen
Alle genannten Förderprogramme setzen einen laufenden Bausparvertrag voraus, in den regelmäßig eingezahlt wird. Wie sich diese Förderung konkret auf die Gesamtrendite eines Bausparvertrags auswirkt, erklärt der Beitrag Rendite berechnen. Wer noch keinen Bausparvertrag besitzt und einen Überblick über die grundlegende Funktionsweise sucht, findet diesen im Beitrag Was ist Bausparen?
Übersicht: Voraussetzungen der wichtigsten Förderungen

| Förderung | Zuschuss | Einkommensgrenze (ledig) | Einkommensgrenze (verheiratet) |
|---|---|---|---|
| Wohnungsbauprämie | 10 % der Sparleistung, max. 70 € p. a. | 35.000 € | 70.000 € |
| Arbeitnehmersparzulage (VL) | 9 % der VL, max. 43 € p. a. | 40.000 € | 80.000 € |
| Wohn-Riester (Grundzulage) | bis zu 175 € p. a. | keine feste Grenze, abhängig vom Beitrag | keine feste Grenze, abhängig vom Beitrag |
Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Eckdaten der bundesweiten Förderprogramme. Die genauen Voraussetzungen, insbesondere zu Einkommensgrenzen, Freibeträgen und Antragsfristen, erklärt jeweils die verlinkte Detailseite zum jeweiligen Programm.
Warum sich eine frühzeitige Prüfung lohnt
Viele Förderprogramme sind an bestimmte Fristen und Voraussetzungen gebunden, die sich leicht übersehen lassen, wenn ein Bausparvertrag erst nach Vertragsabschluss auf mögliche Förderung hin geprüft wird. Wer bereits vor Vertragsabschluss klärt, welche Förderungen infrage kommen, kann die Bausparsumme, die monatliche Sparrate und die Tarifwahl entsprechend darauf abstimmen, um die verfügbare Förderung optimal auszuschöpfen. Das gilt insbesondere für die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage, deren maximal förderfähige Sparleistung jährlich neu ausgeschöpft werden kann, aber nicht rückwirkend nachgeholt werden kann, wenn sie in einem Jahr ungenutzt bleibt.
Wie du die passende Förderung für dich findest
- Zunächst prüfen, ob die Einkommensgrenzen für Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage eingehalten werden.
- Klären, ob vermögenswirksame Leistungen über den Arbeitgeber möglich sind.
- Bei Familien mit Kindern zusätzliche Programme prüfen.
- Bei langfristiger Altersvorsorge-Orientierung Wohn-Riester in Betracht ziehen.
- Im Zweifel eine unverbindliche Anfrage stellen.
Häufige Fragen
Kann ich mehrere Förderungen gleichzeitig nutzen?
Grundsätzlich ja, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – eine Kombination mehrerer Programme ist in vielen Fällen möglich.
Muss ich Förderung aktiv beantragen?
Ja, die meisten Förderungen müssen explizit beantragt werden und werden nicht automatisch gewährt.
Was passiert, wenn ich die Einkommensgrenze knapp überschreite?
In diesem Fall entfällt der Anspruch auf die jeweilige Förderung für das entsprechende Jahr – eine Prüfung der individuellen Steuerunterlagen ist ratsam.
Gibt es auch Förderungen speziell für Selbstständige?
Ja, mit Einschränkungen. Details dazu im Beitrag Bausparen für Selbstständige.
Gilt die Förderung auch für bereits bestehende Bausparverträge?
Ja, die bundesweiten Förderprogramme gelten grundsätzlich für alle laufenden Bausparverträge, sofern die jeweiligen individuellen Voraussetzungen erfüllt und die Förderung rechtzeitig beantragt wird.
Wie wirkt sich die Förderung auf die tatsächliche Rendite meines Bausparvertrags aus?
Staatliche Förderung kann die effektive Rendite eines Bausparvertrags deutlich über den reinen Guthabenzins hinaus erhöhen. Eine ausführliche Berechnung mit Beispielen findet sich im Beitrag Rendite berechnen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung, Stand September 2026, und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen – www.bundesfinanzministerium.de
- Verband der Privaten Bausparkassen e. V. – www.bausparkassen.de
Zuletzt aktualisiert am 15.09.2026