Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist eine der bekanntesten staatlichen Förderungen für Bausparverträge in Deutschland. Sie unterstützt das Sparen für Wohneigentum mit einem direkten Zuschuss auf die eingezahlte Sparleistung. Dieser Beitrag erklärt die genaue Höhe, die Voraussetzungen sowie den Ablauf der Antragstellung.

Kurz erklärt:

  • 10 % Zuschuss auf die geförderte jährliche Sparleistung
  • Bis zu 700 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.400 Euro (Verheiratete/Verpartnerte) förderfähige Sparleistung pro Jahr
  • Maximal 70 bzw. 140 Euro Prämie pro Jahr
  • Einkommensgrenze: 35.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete/Verpartnerte)

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Eine Hand hält eine goldene Münze über einem Sparschwein, im Hintergrund ein Haus – Symbolbild für die Höhe der Wohnungsbauprämie

Der Staat fördert Einzahlungen in einen Bausparvertrag mit 10 % der geförderten Sparleistung:

Alleinstehende Verheiratete/Verpartnerte
Maximal geförderte Sparleistung pro Jahr 700 Euro 1.400 Euro
Maximale Prämie pro Jahr 70 Euro 140 Euro

Wer ist förderberechtigt?

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Zu versteuerndes Einkommen von höchstens 35.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete/Verpartnerte)
  • Bausparvertrag bei einer in Deutschland zugelassenen Bausparkasse

Wofür darf die Wohnungsbauprämie verwendet werden?

Die Wohnungsbauprämie ist zweckgebunden an wohnwirtschaftliche Maßnahmen, insbesondere:

  • Bau oder Kauf einer Immobilie
  • Energetische Sanierung oder Renovierung
  • Ablösung von Immobilienkrediten

Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, gilt zusätzlich eine Mindestvertragslaufzeit von sieben Jahren, bevor die Mittel prämienunschädlich anderweitig verwendet werden können. Eine Ausnahme gilt für Personen, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt waren: Hier kann das Guthaben nach Ablauf von sieben Jahren auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich ausgezahlt werden.

Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt?

Die Prämie wird in der Regel nach Ablauf des Sparjahres bei der jeweiligen Bausparkasse beantragt, die den Antrag an die zuständige Finanzbehörde weiterleitet. Der genaue Ablauf kann je nach Bausparkasse leicht variieren – Details erfahren Sie direkt bei Ihrer Bausparkasse. In der Praxis reicht häufig ein einmaliger Antrag, der dann für die Folgejahre automatisch weiterläuft, solange sich die persönlichen Voraussetzungen nicht ändern.

Ein Rechenbeispiel

Eine alleinstehende Sparerin zahlt monatlich 60 Euro, also 720 Euro pro Jahr, in ihren Bausparvertrag ein. Da die maximal förderfähige Sparleistung bei 700 Euro liegt, wird nur dieser Betrag für die Prämienberechnung berücksichtigt – die darüberhinausgehenden 20 Euro fließen zwar weiterhin in den Bausparvertrag, werden aber nicht zusätzlich gefördert. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 28.000 Euro liegt sie unterhalb der Einkommensgrenze von 35.000 Euro und erhält somit die volle Prämie von 70 Euro, was einer Förderquote von rund 10 % auf ihre geförderte Sparleistung entspricht – zusätzlich zum ohnehin gezahlten Guthabenzins.

Unterschied zwischen Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

Wohnungsbauprämie Arbeitnehmersparzulage
Fördersatz 10 % der Sparleistung 9 % der vermögenswirksamen Leistungen
Max. förderfähige Sparleistung (ledig) 700 € 470 €
Einkommensgrenze (ledig) 35.000 € 40.000 €
Voraussetzung Eigene Einzahlung in den Bausparvertrag Vermögenswirksame Leistungen über den Arbeitgeber

Beide Förderungen unterscheiden sich also sowohl in der Bemessungsgrundlage als auch in den Einkommensgrenzen. Während die Wohnungsbauprämie an die eigene Sparleistung anknüpft, setzt die Arbeitnehmersparzulage vermögenswirksame Leistungen voraus, die häufig, aber nicht zwingend vom Arbeitgeber gezahlt werden. Eine ausführliche Erklärung der Arbeitnehmersparzulage findet sich im Beitrag Arbeitnehmersparzulage.

Was passiert bei schwankendem Einkommen?

Da die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie jährlich neu geprüft wird, kann der Förderanspruch von Jahr zu Jahr variieren. Wer in einem Jahr die Einkommensgrenze überschreitet, etwa durch eine Gehaltserhöhung, einen Bonus oder zusätzliche Einkünfte, verliert für dieses Jahr den Anspruch auf die Prämie, kann jedoch in einem späteren Jahr mit niedrigerem Einkommen erneut förderberechtigt sein. Diese jährliche Betrachtung sollte insbesondere bei stark schwankendem Einkommen, etwa bei Selbstständigen oder bei geplanten Gehaltsänderungen, bei der finanziellen Planung berücksichtigt werden.

Wohnungsbauprämie für junge Sparerinnen und Sparer

Da das Mindestalter für die Wohnungsbauprämie bei 16 Jahren liegt, können auch Jugendliche und junge Erwachsene von dieser Förderung profitieren, sofern sie über eigenes zu versteuerndes Einkommen verfügen oder ihr Bausparvertrag entsprechend gestaltet ist. Gerade für junge Sparerinnen und Sparer, die frühzeitig mit dem Sparen für eine spätere Immobilie beginnen, kann sich die Wohnungsbauprämie über die Jahre der Ansparphase zu einem spürbaren Betrag summieren. Mehr zu den Besonderheiten des Bausparens im Jugendalter im Beitrag Bausparen für Jugendliche.

Historische Entwicklung der Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist eine der ältesten staatlichen Förderungen für das Bausparen in Deutschland und wurde im Laufe der Jahrzehnte mehrfach angepasst, sowohl bei der Fördersatzhöhe als auch bei den Einkommensgrenzen und den maximal förderfähigen Sparleistungen. Diese Anpassungen erfolgten in unregelmäßigen Abständen und orientierten sich an der allgemeinen wirtschafts- und wohnungspolitischen Ausrichtung der jeweiligen Bundesregierung. Für Sparerinnen und Sparer bedeutet das: Die aktuell geltenden Eckdaten wie der 10-Prozent-Fördersatz und die genannten Einkommensgrenzen können sich künftig erneut ändern, weshalb sich ein regelmäßiger Blick auf die aktuelle Gesetzeslage empfiehlt.

Zusammenspiel mit anderen Förderungen

Pfeile mit Dokument-, Münz- und Siegel-Symbol laufen zusammen in ein Haus – Infografik zum Zusammenspiel mehrerer Förderungen

Die Wohnungsbauprämie lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Förderprogrammen kombinieren, insbesondere mit der Arbeitnehmersparzulage. Da beide Programme jedoch unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und Einkommensgrenzen haben, sollte die individuelle Kombinierbarkeit im Einzelfall geprüft werden. Ein vollständiger Überblick über alle bundesweiten Förderprogramme findet sich im Bereich Förderung.

Praktische Tipps zur optimalen Ausschöpfung der Prämie

Um die Wohnungsbauprämie vollständig auszuschöpfen, sollte die monatliche Sparrate so gewählt werden, dass die maximal förderfähige Sparleistung von 700 beziehungsweise 1.400 Euro pro Jahr möglichst genau erreicht wird, ohne sie unnötig zu überschreiten. Eine monatliche Sparrate von rund 58 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 117 Euro für Verheiratete/Verpartnerte führt rechnerisch zur vollen Ausschöpfung der förderfähigen Sparleistung. Wer deutlich mehr einzahlt, verliert dadurch nicht die Förderung für den förderfähigen Anteil, sollte sich aber bewusst sein, dass der überschießende Betrag nicht zusätzlich gefördert wird und stattdessen ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Guthabenzins verzinst wird.

Häufige Fragen

Kann ich die Wohnungsbauprämie zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage erhalten?

Ja, grundsätzlich lassen sich beide Förderungen kombinieren, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – mehr dazu im Beitrag Arbeitnehmersparzulage.

Was passiert, wenn ich die Einkommensgrenze in einem Jahr überschreite?

Für das betroffene Jahr entfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie; in Folgejahren mit niedrigerem Einkommen kann erneut ein Anspruch bestehen.

Gilt die Wohnungsbauprämie auch für Selbstständige?

Ja, die Wohnungsbauprämie ist nicht an ein Angestelltenverhältnis gebunden – mehr dazu im Beitrag Bausparen für Selbstständige.

Muss ich die Wohnungsbauprämie jedes Jahr neu beantragen?

Das hängt von der jeweiligen Bausparkasse ab – häufig reicht ein einmaliger Antrag, der dann für die Folgejahre automatisch weiterläuft, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben.

Was passiert mit der Prämie, wenn ich meinen Bausparvertrag vorzeitig kündige?

Bei einer nicht zweckgebundenen Verwendung vor Ablauf der Bindungsfristen kann die Prämie unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden. Details dazu im Beitrag Bausparvertrag kündigen.

Zählt eine energetische Sanierung als wohnwirtschaftliche Verwendung?

Ja, eine energetische Sanierung oder Renovierung der selbstgenutzten oder vermieteten Immobilie zählt grundsätzlich zu den anerkannten wohnwirtschaftlichen Verwendungszwecken.

Können auch Jugendliche die Wohnungsbauprämie erhalten?

Ja, ab einem Mindestalter von 16 Jahren, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Details zum Bausparen im Jugendalter finden sich im Beitrag Bausparen für Jugendliche.

Kann sich die Höhe der Wohnungsbauprämie künftig ändern?

Ja, Fördersatz, Einkommensgrenzen und maximal förderfähige Sparleistung wurden in der Vergangenheit mehrfach gesetzlich angepasst und können sich auch künftig ändern.

Wie hoch sollte meine monatliche Sparrate sein, um die volle Prämie zu erhalten?

Rund 58 Euro monatlich für Alleinstehende beziehungsweise 117 Euro für Verheiratete/Verpartnerte führen rechnerisch zur vollen Ausschöpfung der jährlich förderfähigen Sparleistung.

Wird die Wohnungsbauprämie automatisch auf mein Bausparkonto überwiesen?

Nach erfolgter Antragstellung und Prüfung wird die Prämie in der Regel dem Bausparguthaben gutgeschrieben, wodurch sie ebenfalls dem vertraglichen Guthabenzins unterliegt.

Redaktion ein-bausparvertrag.de — Dieser Beitrag wurde auf Basis öffentlich zugänglicher, überprüfbarer Quellen erstellt und regelmäßig aktualisiert. Mehr zu unserer Arbeitsweise: Redaktion & Auswahlkriterien.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuerberatung – maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Quellen

Zuletzt aktualisiert am 15.09.2026

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