Bausparen für Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler stehen beim Thema Bausparen vor etwas anderen Voraussetzungen als Angestellte – nicht beim Vertragsabschluss selbst, wohl aber bei der Frage, welche Förderungen greifen und worauf bei der späteren Darlehensvergabe zu achten ist. Dieser Beitrag ordnet ein, was für Selbstständige gilt, welche Förderungen tatsächlich zugänglich sind und was sich durch die geplante Reform ab 2027 ändern könnte. Er richtet sich sowohl an Freiberufler und Gewerbetreibende als auch an Gesellschafter-Geschäftsführer, die ihre Wohnvorsorge unabhängig von einem klassischen Angestelltenverhältnis planen möchten.

Kurz erklärt:

  • Selbstständige können einen Bausparvertrag grundsätzlich genauso abschließen wie Angestellte.
  • Die Arbeitnehmersparzulage entfällt meist, da sie an vermögenswirksame Leistungen eines Arbeitgebers gekoppelt ist.
  • Die Wohnungsbauprämie steht auch Selbstständigen offen.
  • Ab 1.1.2027 sollen Selbstständige laut geplanter Eigenheimrente-Reform erstmals direkt zulagenberechtigt werden.

Warum Selbstständige beim Bausparen anders planen sollten

Schwankende Einkommenslinie, die sich beruhigt und in ein Sparschwein mündet – Symbolbild für Bausparen bei unregelmäßigem Einkommen

Bausparkassen prüfen bei Vertragsabschluss selbst in der Regel keine Bonität, da zunächst nur gespart wird – ein Bausparvertrag lässt sich also unabhängig von der Einkommenssituation abschließen. Relevant wird die eigene Bonität aber spätestens dann, wenn nach Zuteilung das Bauspardarlehen tatsächlich in Anspruch genommen werden soll: Hier verlangen Bausparkassen wie andere Kreditgeber auch bei Selbstständigen meist mehrere Jahre Einkommensnachweise – etwa Steuerbescheide oder betriebswirtschaftliche Auswertungen –, um die Rückzahlungsfähigkeit zu beurteilen. Wer als Selbstständiger schwankende oder saisonale Einnahmen hat, sollte diesen Prüfschritt frühzeitig mitdenken, auch wenn er erst Jahre nach Vertragsabschluss relevant wird.

Welche Förderungen für Selbstständige infrage kommen

Arbeitnehmersparzulage: in der Regel nicht zugänglich

Diese Förderung ist an vermögenswirksame Leistungen (VL) gebunden, die typischerweise ein Arbeitgeber zahlt. Selbstständige ohne eigenes Angestelltenverhältnis haben hier in der Regel keinen Zugang, da die Zulage strukturell an eine VL-Zahlung durch einen Arbeitgeber geknüpft ist. Details zu dieser Förderung im Beitrag Arbeitnehmersparzulage.

Wohnungsbauprämie: grundsätzlich zugänglich

Diese Förderung ist einkommensabhängig, aber nicht an ein Angestelltenverhältnis gebunden, und steht damit grundsätzlich auch Selbstständigen offen, sofern die Einkommensgrenzen eingehalten werden – 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für Alleinstehende, 70.000 Euro für Verheiratete. Gerade bei schwankendem Selbstständigeneinkommen kann die Prämienberechtigung von Jahr zu Jahr variieren, sodass sich eine jährliche Prüfung lohnt. Details im Beitrag Wohnungsbauprämie.

Wohn-Riester / Eigenheimrente: bislang eingeschränkt, ab 2027 geplant offen

Bislang war die klassische Riester-Förderung an die Rentenversicherungspflicht gekoppelt, wodurch viele Selbstständige – insbesondere solche ohne freiwillige gesetzliche Rentenversicherung – nicht direkt förderberechtigt waren. Mit der ab 1.1.2027 geplanten Reform zur sogenannten Eigenheimrente sollen Selbstständige und Freiberufler laut aktuellen Ankündigungen des Bundesministeriums der Finanzen erstmals direkt zulagenberechtigt werden, mit einer auf bis zu 540 Euro erhöhten Grundzulage und einer einheitlichen Kinderzulage von 300 Euro. Diese Reform war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags noch nicht final in Kraft. Mehr dazu im Beitrag Riester und Bausparen.

Worauf Selbstständige bei der Tarifwahl achten sollten

  • Flexible Sparraten: Bei schwankendem Einkommen kann ein Tarif mit flexibler Sparratenanpassung sinnvoller sein als ein starrer Vertrag mit fester monatlicher Verpflichtung. Einige Tarife erlauben es, die Rate innerhalb bestimmter Grenzen anzupassen oder auszusetzen, ohne die Zuteilungsvoraussetzungen komplett zu gefährden.
  • Einkommensnachweise frühzeitig einplanen: Wer plant, das Bauspardarlehen später wirklich zu nutzen, sollte frühzeitig auf saubere, nachvollziehbare Einkommensunterlagen achten, da Bausparkassen bei der Darlehensvergabe an Selbstständige in der Regel genauer prüfen als bei Angestellten mit festem Gehalt.
  • Kombination mit anderen Vorsorgeformen: Da klassische Riester-Förderung bislang eingeschränkt zugänglich war, nutzen viele Selbstständige Bausparen ergänzend zu anderen Vorsorgeformen wie einem Altersvorsorgedepot.
  • Rücklage getrennt vom Betriebsvermögen halten: Ein Bausparvertrag sollte als private Vorsorge klar vom betrieblichen Kapitalbedarf getrennt geplant werden, damit unerwartete geschäftliche Liquiditätsengpässe die private Wohnvorsorge nicht gefährden.
  • Steuerliche Behandlung beachten: Zinserträge aus dem Bausparguthaben unterliegen wie bei Angestellten der Abgeltungsteuer – ein Freistellungsauftrag kann sich auch für Selbstständige lohnen, sofern der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Selbstständige und Angestellte im Vergleich

Zwei Figuren mit Aktenkoffer und Krawatte gehen auf ein gemeinsames Haus zu – Symbolbild für Selbstständige und Angestellte im Vergleich

Angestellte Selbstständige
Vertragsabschluss Ohne Bonitätsprüfung möglich Ohne Bonitätsprüfung möglich
Arbeitnehmersparzulage Zugänglich über VL des Arbeitgebers In der Regel nicht zugänglich
Wohnungsbauprämie Zugänglich, einkommensabhängig Zugänglich, einkommensabhängig
Wohn-Riester (aktuell) Meist zugänglich über Rentenversicherungspflicht Häufig eingeschränkt
Eigenheimrente ab 2027 (geplant) Zugänglich Erstmals direkt zugänglich (geplant)
Nachweise für Darlehensvergabe Gehaltsbescheinigungen Steuerbescheide, BWA, ggf. GuV

Die Tabelle zeigt: Der größte strukturelle Unterschied liegt nicht im Vertragsabschluss selbst, sondern in der Förderfähigkeit und den späteren Nachweispflichten bei der Darlehensvergabe. Wer als Selbstständiger frühzeitig weiß, welche Förderungen realistisch zugänglich sind, kann die eigene Sparstrategie entsprechend ausrichten, statt sich auf eine Förderung zu verlassen, die im Ergebnis gar nicht greift.

Ein Beispiel aus der Praxis

Eine freiberufliche Grafikdesignerin mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 32.000 Euro schließt einen Bausparvertrag über 40.000 Euro ab. Da sie keine vermögenswirksamen Leistungen von einem Arbeitgeber erhält, entfällt für sie die Arbeitnehmersparzulage vollständig. Sie liegt jedoch unter der Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie und erhält entsprechend 10 % Zuschuss auf ihre geförderte Sparleistung. Zusätzlich plant sie, ab 2027 von der reformierten Eigenheimrente zu profitieren, sofern die Reform wie angekündigt in Kraft tritt – bis dahin kalkuliert sie ihre Förderung konservativ nur mit der sicher zugänglichen Wohnungsbauprämie.

Bonitätsprüfung bei Selbstständigen: Was Bausparkassen typischerweise verlangen

Bei der Beantragung des Bauspardarlehens verlangen Bausparkassen von Selbstständigen in der Regel andere Nachweise als von Angestellten. Statt einer einfachen Gehaltsbescheinigung werden meist die letzten zwei bis drei Steuerbescheide, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) sowie gegebenenfalls eine Gewinn- und Verlustrechnung verlangt. Wer eine noch junge Selbstständigkeit hat, sollte einkalkulieren, dass eine kurze Nachweishistorie die Darlehensprüfung erschweren kann – hier hilft oft eine frühzeitige, offene Kommunikation mit der Bausparkasse oder eine unverbindliche Voranfrage.

Da zwischen Vertragsabschluss und tatsächlicher Darlehensvergabe oft mehrere Jahre liegen, lohnt es sich, die eigenen Unterlagen von Beginn an strukturiert zu führen – etwa durch eine übersichtliche Buchhaltung und zeitnah erstellte Jahresabschlüsse. Das erleichtert nicht nur die spätere Bonitätsprüfung, sondern verschafft auch beim Steuerbescheid und bei möglichen Fördernachweisen mehr Klarheit über die tatsächliche Förderfähigkeit in einzelnen Jahren.

Für wen sich Bausparen als Selbstständiger besonders lohnt

Bausparen eignet sich für Selbstständige besonders dann, wenn ein mittel- bis langfristiges Wohnvorhaben geplant ist und gleichzeitig eine gewisse Flexibilität bei der monatlichen Sparrate benötigt wird. Auch als Baustein einer diversifizierten Altersvorsorge – ergänzend zu einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung – kann ein Bausparvertrag sinnvoll sein, gerade weil die klassische Riester-Förderung für viele Selbstständige bislang nicht zugänglich war.

Weniger geeignet ist Bausparen dagegen für Selbstständige, deren Einkommen stark schwankt und die auf kurzfristige finanzielle Flexibilität angewiesen sind – hier kann die Kapitalbindung während der Sparphase zur Belastung werden, wenn unerwartet Liquidität für den Betrieb benötigt wird. In solchen Fällen lohnt sich eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Wunsch nach Zinssicherheit und der Notwendigkeit finanzieller Flexibilität im Geschäftsalltag.

Häufige Fragen

Bekommen Selbstständige überhaupt ein Bauspardarlehen?

Grundsätzlich ja, sofern die Bonitätsprüfung positiv ausfällt – die Anforderungen an Einkommensnachweise sind bei Selbstständigen jedoch meist höher als bei Angestellten.

Lohnt sich Bausparen für Selbstständige trotz fehlender Arbeitnehmersparzulage?

Das hängt vom Einzelfall ab: Zinssicherheit und die Wohnungsbauprämie bleiben relevant, auch ohne Arbeitnehmersparzulage. Details zu den Vorteilen im Beitrag Vorteile des Bausparens.

Ändert sich für Selbstständige ab 2027 wirklich etwas?

Nach aktuellem Stand der geplanten Reform sollen Selbstständige erstmals direkt förderberechtigt für die neue Eigenheimrente werden – die endgültige gesetzliche Ausgestaltung bleibt abzuwarten und sollte vor einer Entscheidung geprüft werden.

Können Selbstständige mehrere Bausparverträge gleichzeitig besparen?

Ja, grundsätzlich möglich, etwa um private Wohnvorsorge und betriebliche Zwecke getrennt zu planen – die Förderfähigkeit einzelner Verträge bleibt dabei an die persönlichen Höchstgrenzen gebunden.

Was passiert, wenn sich mein Einkommen als Selbstständige/r stark verändert?

Die meisten Tarife erlauben eine Anpassung der Sparrate innerhalb bestimmter Grenzen. Ein starker Einkommensrückgang kann jedoch die Förderfähigkeit für Wohnungsbauprämie oder eine spätere Eigenheimrente-Förderung beeinflussen, da diese an Einkommensgrenzen gekoppelt sind.

Können Selbstständige einen Bausparvertrag auch für betriebliche Immobilien nutzen?

In der Regel ist ein privat abgeschlossener Bausparvertrag an wohnwirtschaftliche, also privat genutzte Zwecke gebunden, sobald Förderung in Anspruch genommen wird. Für betrieblich genutzte Immobilien gelten andere Finanzierungswege – eine Vermischung sollte vorab mit der Bausparkasse und gegebenenfalls einem Steuerberater geklärt werden.

Ist eine kurze Selbstständigkeit ein Ausschlussgrund für das Bauspardarlehen?

Ein Ausschlussgrund ist eine kurze Selbstständigkeit in der Regel nicht, kann die Prüfung aber erschweren, da weniger Steuerbescheide und BWA-Historie vorliegen. Manche Bausparkassen verlangen in solchen Fällen zusätzliche Sicherheiten oder eine längere Nachweisfrist vor der Darlehensauszahlung.

Lohnt sich eine unverbindliche Voranfrage bei der Bausparkasse?

Ja, gerade für Selbstständige mit unregelmäßigem Einkommen kann eine frühzeitige, unverbindliche Voranfrage helfen, die spätere Darlehensfähigkeit realistisch einzuschätzen, bevor größere Entscheidungen rund um das Wohnvorhaben getroffen werden.

Gilt für Selbstständige eine andere Einkommensgrenze bei der Wohnungsbauprämie?

Nein, die Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie gelten unabhängig von der Erwerbsform – maßgeblich ist ausschließlich das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht ob dieses aus selbstständiger oder angestellter Tätigkeit stammt.

Redaktion ein-bausparvertrag.de — Dieser Beitrag wurde auf Basis öffentlich zugänglicher, überprüfbarer Quellen erstellt und regelmäßig aktualisiert. Mehr zu unserer Arbeitsweise: Redaktion & Auswahlkriterien.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung, Stand September 2026, und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Die Reform zur Eigenheimrente war zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht final in Kraft – vor einer Entscheidung sollte der aktuelle Gesetzesstand geprüft werden.

Quellen

Zuletzt aktualisiert am 15.09.2026

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