Arbeitgeberzuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind Geld, das dein Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlt – wenn du danach fragst. Genau da liegt das Problem: In den meisten Betrieben kommen sie nicht von allein. Wer nie gefragt hat, bekommt sie nicht, und das über Jahre. Bei 40 Euro im Monat sind das 480 Euro im Jahr, die einfach liegen bleiben.

Kurz erklärt:

  • VL sind eine freiwillige Leistung – es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, aber oft einen aus dem Tarifvertrag
  • Übliche Beträge: 6,65 bis 40 Euro im Monat, im öffentlichen Dienst und in der Industrie meist am oberen Ende
  • Du musst sie aktiv beantragen und einen Vertrag benennen, in den sie fließen sollen
  • Dazu kann die Arbeitnehmersparzulage kommen: 9 Prozent auf bis zu 470 Euro im Jahr, also bis zu 42,30 Euro
  • VL sind steuer- und sozialversicherungspflichtig – vom Bruttobetrag kommt also nicht alles an

Zahlt jeder Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen?

VL werden nur in wenigen Betrieben automatisch gezahlt. Der Normalfall ist: Es gibt einen Anspruch aus dem Tarifvertrag oder eine Bereitschaft des Arbeitgebers, aber solange du keinen Vertrag benennst, passiert nichts.

Deshalb sind die ersten beiden Schritte immer dieselben:

  • In der Personalabteilung fragen, ob und in welcher Höhe VL gezahlt werden. Wenn du in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitest, steht der Betrag im Tarifvertrag – frag konkret danach, nicht allgemein.
  • Einen Vertrag benennen, in den die VL fließen sollen. Dafür brauchst du die Vertragsnummer und meist eine Bescheinigung deiner Bausparkasse.

Schau außerdem einmal auf deine Gehaltsabrechnung. Wenn dort eine Position „VL“ oder „vermögenswirksame Leistungen“ steht, bekommst du sie schon – dann geht es nur noch darum, ob sie auch in der richtigen Anlageform landen.

Wie viel zahlt der Arbeitgeber zu den VL?

Eine Münze fällt in einen von drei Behältern mit Sparschwein-, Haus- und Aktien-Symbol – Symbolbild für unterschiedliche Anlageformen bei vermögenswirksamen Leistungen

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Die Höhe ergibt sich aus einer von drei Quellen:

  • Tarifvertrag – je nach Branche sehr unterschiedlich. In der Metall- und Elektroindustrie, im öffentlichen Dienst und im Bankgewerbe sind die Beträge meist hoch.
  • Betriebsvereinbarung – gilt für den ganzen Betrieb, auch ohne Tarifbindung.
  • Individuelle Vereinbarung im Arbeitsvertrag.

Üblich sind 6,65 bis 40 Euro im Monat. Die krumme Zahl 6,65 ist ein historischer Wert (13 D-Mark) und taucht immer noch in alten Vereinbarungen auf. 40 Euro ist der Betrag, mit dem die meisten guten Tarifverträge arbeiten.

Im öffentlichen Dienst sind VL meist fest im Tarifvertrag verankert und werden nach der Benennung eines Vertrags automatisch mit dem Gehalt gezahlt. Die Höhe hängt an Entgeltgruppe und Beschäftigungsumfang – bei Teilzeit wird in der Regel anteilig gezahlt. Ein Blick in den TVöD oder in die Regelung deines Arbeitgebers klärt das in fünf Minuten.

Kannst du VL verhandeln, wenn es keine gibt?

Das ist der Punkt, der vielen nicht klar ist: Für deinen Arbeitgeber sind VL fast dasselbe wie eine Gehaltserhöhung. Sie sind steuer- und sozialversicherungspflichtig, es gibt also keinen Steuervorteil für die Firma.

Das ist eine schlechte Nachricht und eine gute zugleich. Schlecht: VL sind kein „geschenktes“ Geld am Finanzamt vorbei. Gut: Genau deshalb tun sich viele kleinere Arbeitgeber leicht damit, sie zu gewähren – es kostet sie nicht mehr als dieselbe Summe Gehalt, klingt aber nach einer Zusatzleistung.

In einer Gehaltsverhandlung ist das ein brauchbarer Hebel: Wenn beim Grundgehalt nichts mehr geht, sind 40 Euro VL im Monat oft noch drin. Für dich kommen dadurch zusätzlich bis zu 42,30 Euro Arbeitnehmersparzulage im Jahr in Frage, die du bei einer reinen Gehaltserhöhung nicht bekommen würdest.

Was bringt die Arbeitnehmersparzulage zusätzlich?

Sparschwein mit Pfeilen zu Bürogebäude, Haus, Dokument und Münzen – Infografik zum Zusammenspiel mit weiteren Förderungen

Fließen deine VL in einen Bausparvertrag, kann der Staat noch etwas dazugeben: 9 Prozent auf bis zu 470 Euro im Jahr, also maximal 42,30 Euro.

Das klingt wenig – gemessen am Einsatz ist es viel. Auf 470 Euro, die dein Arbeitgeber zahlt und die dich nichts kosten, sind 42,30 Euro eine Rendite, die du sonst nirgends bekommst.

Zwei Bedingungen musst du erfüllen:

  • Die Einkommensgrenze. Sie liegt seit 2024 bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Wichtig: Das ist das zu versteuernde Einkommen, nicht dein Bruttogehalt – nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen liegt es oft deutlich darunter. Viele geben zu früh auf, weil sie ihr Brutto mit dieser Grenze vergleichen.
  • Die Sperrfrist. Der Vertrag muss sieben Jahre laufen: sechs Jahre einzahlen, ein Jahr ruhen. Löst du vorher auf und verwendest das Geld nicht wohnwirtschaftlich, ist die Zulage weg.

Fließen deine VL stattdessen in einen Fondssparplan, gelten andere Werte: 20 Prozent auf bis zu 400 Euro, also bis zu 80 Euro. Beides gleichzeitig ist möglich, wenn du die VL aufteilst – mehr dazu unter Arbeitnehmersparzulage.

Wie beantragst du die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage beantragst du über deine Einkommensteuererklärung. Deine Bausparkasse übermittelt die nötigen Daten elektronisch ans Finanzamt, aber den Haken in der Anlage N musst du selbst setzen.

Vergisst du es, ist die Zulage für dieses Jahr weg. Und das passiert häufig, weil die Zulage nicht sofort ausgezahlt wird: Das Finanzamt setzt sie fest, aber überweisen tut es sie erst nach Ablauf der Sperrfrist. Man sieht also jahrelang nichts und vergisst deshalb, dass es sie überhaupt gibt.

Welche Fehler kosten bei VL Geld?

Gar nicht erst fragen. Der mit Abstand häufigste. Wer nicht fragt, bekommt nichts – auch wenn der Tarifvertrag ihm etwas zusichert.

Weniger nehmen als zusteht. Wer den Tarifbetrag nicht kennt, einigt sich schnell auf eine runde Zahl, die unter dem Anspruch liegt. Schau vorher nach, was dir zusteht.

Die falsche Anlageform. Nicht jede Anlage, die dein Arbeitgeber anbietet, ist für die Arbeitnehmersparzulage begünstigt. Ein normales Sparbuch zum Beispiel nicht. Bausparvertrag und Fondssparplan schon, mit den unterschiedlichen Sätzen von oben.

Die Zulage nicht beantragen. Siehe oben – jedes Jahr in der Steuererklärung.

Was passiert mit VL bei einem Jobwechsel?

VL hängen am Arbeitsverhältnis. Wechselst du den Job, musst du sie beim neuen Arbeitgeber neu beantragen und den Vertrag erneut benennen. Das passiert nicht automatisch, auch nicht über die Lohnabrechnung.

Dein Bausparvertrag bleibt davon unberührt. Er läuft weiter, auch wenn ein paar Monate keine VL eingehen – du kannst in dieser Zeit selbst einzahlen oder die Rate pausieren. Für die Sperrfrist zählt die Laufzeit des Vertrags, nicht die Lückenlosigkeit der Einzahlungen.

Praktischer Tipp: Setz das Thema auf deine Liste für den ersten Arbeitstag, zusammen mit Steuerklasse und Sozialversicherungsnummer. Sonst fällt es dir im März wieder ein, und drei Monate sind durch.

Eigene Beiträge dazugeben – oder nicht?

Du kannst zusätzlich zu den VL eigene Beträge einzahlen. Ob sich das lohnt, hängt daran, was du damit erreichen willst:

  • Für die Arbeitnehmersparzulage bringt es nichts. Gefördert werden nur die vermögenswirksam angelegten Beträge, und die sind bei 470 Euro im Jahr gedeckelt.
  • Für die Wohnungsbauprämie kann es sich lohnen. Die hat eigene Grenzen und eigene Einkommensbedingungen – siehe Wohnungsbauprämie.
  • Für den Vertrag selbst lohnt es sich, wenn du auf eine Zuteilung hinarbeitest. Mit 40 Euro im Monat dauert das sehr lange.

Wie sich all das zusammen auf die Rendite auswirkt, rechnet der Beitrag Rendite berechnen durch. Den Überblick über alle Förderwege gibt es unter Förderung.

Du willst wissen, was bei dir zusammenkommt? Schick uns deine Eckdaten – ein Berater aus unserem Netzwerk rechnet durch, welche Förderung für dich in Frage kommt und wie du sie ausschöpfst.

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Häufige Fragen

Kann ich einen VL-Bausparvertrag online abschließen?

Ja. Nach dem Abschluss gibst du deinem Arbeitgeber die Vertragsnummer, damit die VL auf den Vertrag fließen. Den Ablauf erklärt unser Ratgeber Bausparvertrag online abschließen.

Muss mein Arbeitgeber VL zahlen?

Nur, wenn es ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder dein Arbeitsvertrag vorsieht. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Fragen kostet trotzdem nichts.

Sind VL steuerpflichtig?

Ja. Sie zählen zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Von 40 Euro brutto kommen netto also weniger an – die Arbeitnehmersparzulage obendrauf ist davon neutral.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage beim Bausparvertrag?

9 Prozent auf bis zu 470 Euro im Jahr, also höchstens 42,30 Euro. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro (80.000 Euro bei Zusammenveranlagung).

Ich verdiene mehr als 40.000 Euro – ist die Zulage damit weg?

Nicht unbedingt. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto. Nach Abzügen liegt es oft deutlich niedriger. Der Blick in den letzten Steuerbescheid klärt das.

Muss ich meine VL in einen Bausparvertrag stecken?

Nein. Fondssparpläne sind ebenfalls möglich und werden mit 20 Prozent auf bis zu 400 Euro gefördert. Der Bausparvertrag ist dann sinnvoll, wenn dir die Zinssicherung für eine spätere Finanzierung etwas wert ist.

Was passiert mit den VL, wenn ich den Vertrag vorzeitig kündige?

Innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist und ohne wohnwirtschaftliche Verwendung entfällt die Arbeitnehmersparzulage. Die eingezahlten VL selbst bleiben natürlich dein Geld. Mehr dazu unter Bausparvertrag kündigen.

Ich weiß nicht, ob mein Arbeitgeber VL zahlt – wie finde ich es heraus?

Zwei Wege: ein Blick auf die Gehaltsabrechnung (dort steht es, wenn du sie bekommst) und eine Mail an die Personalabteilung. Wenn dein Betrieb tarifgebunden ist, steht der Anspruch im Tarifvertrag.

Redaktion ein-bausparvertrag.de — Dieser Beitrag wurde auf Basis öffentlich zugänglicher, überprüfbarer Quellen erstellt und regelmäßig aktualisiert. Mehr zu unserer Arbeitsweise: Redaktion & Auswahlkriterien.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben Stand September 2026, ohne Gewähr.

Quellen

Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026

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