Die Wohnungsbauprämie ist die bekannteste Förderung fürs Bausparen – und die einzige, die auf dein eigenes Geld gezahlt wird. Zehn Prozent auf bis zu 700 Euro im Jahr, also höchstens 70 Euro. Das klingt überschaubar, ist aber gemessen an den heutigen Guthabenzinsen ein Vielfaches dessen, was dein Bausparvertrag sonst abwirft.
- 10 Prozent auf deine Sparleistung, gefördert bis 700 Euro im Jahr (1.400 Euro bei Zusammenveranlagung)
- Maximale Prämie: 70 Euro, bei Ehepaaren 140 Euro
- Einkommensgrenze: 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, 70.000 Euro bei Zusammenveranlagung
- Die ideale Sparrate liegt bei rund 58,33 Euro im Monat – damit triffst du die 700 Euro genau
- Die Prämie wird deinem Guthaben gutgeschrieben, nicht ausgezahlt – sie verzinst sich also mit
Was du bekommst
| Alleinstehend | Zusammen veranlagt | |
|---|---|---|
| Maximal geförderte Sparleistung pro Jahr | 700 Euro | 1.400 Euro |
| Fördersatz | 10 % | 10 % |
| Maximale Prämie pro Jahr | 70 Euro | 140 Euro |
| Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
| Mindestalter | 16 Jahre | 16 Jahre |
Wie bei allen diesen Förderungen gilt: Die Grenze bezieht sich auf dein zu versteuerndes Einkommen, nicht auf dein Bruttogehalt. Was dabei herauskommt, steht in deinem Steuerbescheid – meist mehrere tausend Euro unter dem Brutto.
Die Sparrate, mit der du genau richtig liegst

Das ist die praktischste Information in diesem ganzen Beitrag: 58,33 Euro im Monat ergeben genau 700 Euro im Jahr. Bei Ehepaaren sind es 116,67 Euro für 1.400 Euro.
Warum das wichtig ist: Wer 60 Euro im Monat spart, zahlt 720 Euro ein. Die 20 Euro darüber fließen zwar in den Vertrag, bringen aber keine Prämie mehr – sie werden nur noch mit dem Guthabenzins verzinst, und der liegt bei den meisten Tarifen zwischen 0,01 und 0,25 Prozent.
Das ist kein Drama, aber es zeigt die Logik: Bis 700 Euro bekommst du effektiv 10 Prozent Förderung auf dein Geld. Jeder Euro darüber bringt fast nichts. Wenn du mehr sparen kannst, ist die Frage nicht „mehr in den Bausparvertrag“, sondern „wohin mit dem Rest“.
Ein Nebeneffekt, der gern übersehen wird: Die Prämie wird deinem Bausparguthaben gutgeschrieben, nicht auf dein Konto überwiesen. Sie erhöht also dein Guthaben und wird ab dann mitverzinst – und sie bringt dich schneller zur Zuteilung.
Wofür du das Geld verwenden darfst
Die Prämie ist zweckgebunden. Anerkannt sind vor allem:
- Bau oder Kauf einer Immobilie
- Modernisierung, Renovierung, energetische Sanierung
- Ablösung oder Entschuldung eines Immobilienkredits
- Kauf eines Baugrundstücks
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft
Anders als bei Wohn-Riester musst du die Immobilie nicht selbst bewohnen – auch eine vermietete Wohnung ist eine wohnwirtschaftliche Verwendung.
Und wenn du das Geld anders verwenden willst? Hier kommt es auf das Abschlussdatum an, und das wird oft durcheinandergebracht:
- Verträge ab dem 1. Januar 2009: Die Zweckbindung gilt dauerhaft. Verwendest du das Geld anders, wird die Prämie zurückgefordert.
- Verträge von vor 2009: Nach sieben Jahren Laufzeit durftest du frei verfügen, ohne die Prämie zu verlieren.
- Die Ausnahme für junge Sparer: Wer bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt war, darf das Guthaben nach sieben Jahren einmalig frei verwenden – und behält die Prämie trotzdem. Das ist eine der wertvollsten Regelungen im ganzen Bausparrecht und gilt auch für Verträge ab 2009.
Der Antrag und die Frist, die man kennen sollte
Die Prämie beantragst du nach Ablauf des Sparjahres über deine Bausparkasse. Die meisten schicken dir das Formular automatisch zu oder haben es im Kundenportal. Von dort geht es an die Finanzbehörde.
In der Regel reicht ein einmaliger Antrag, der dann für die Folgejahre weiterläuft, solange sich deine Verhältnisse nicht ändern. Ob das bei deiner Bausparkasse so ist, solltest du aber einmal aktiv nachfragen – darauf verlassen kann man sich nicht überall.
Die Frist: Der Antrag muss bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres gestellt sein, das auf das Sparjahr folgt. Für das Sparjahr 2026 hast du also bis Ende 2028 Zeit. Wenn du vermutest, dass Jahre fehlen, prüf das jetzt – nicht irgendwann.
Wenn dein Einkommen schwankt
Die Einkommensgrenze wird jedes Jahr neu geprüft. Ein Jahr über der Grenze bedeutet: keine Prämie für dieses Jahr. Der Vertrag ist davon aber nicht betroffen, und im nächsten Jahr kann es wieder klappen.
Zwei Gruppen sollten das im Blick behalten: Selbstständige mit stark schwankenden Gewinnen – die Prämie steht ihnen offen, sie ist nicht an ein Angestelltenverhältnis gebunden. Und alle, die eine einmalige Zahlung erwarten: Abfindung, Bonus, Erbe mit steuerpflichtigem Anteil. In so einem Jahr fällt die Prämie weg.
Umgekehrt gilt auch: Wer ein Jahr in Elternzeit ist, weniger arbeitet oder ein Sabbatical nimmt, rutscht möglicherweise unter die Grenze und wird plötzlich förderberechtigt. Das lohnt sich zu prüfen.
Prämie und Arbeitnehmersparzulage nebeneinander

| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage | |
|---|---|---|
| Fördersatz | 10 % der Sparleistung | 9 % der VL |
| Worauf | Deine eigenen Einzahlungen | Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber |
| Höchstbetrag (ledig) | 700 Euro | 470 Euro |
| Maximale Förderung (ledig) | 70 Euro | 43 Euro |
| Einkommensgrenze (ledig) | 35.000 Euro | 40.000 Euro |
| Beantragung | Meist über die Bausparkasse | Du selbst, über die Steuererklärung |
Beide gibt es im selben Jahr – sie haben unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und stehen sich nicht im Weg. Zusammen sind das bis zu 113 Euro im Jahr für Alleinstehende.
Achte aber auf die unterschiedlichen Einkommensgrenzen: 35.000 Euro bei der Prämie, 40.000 Euro bei der Sparzulage. Dazwischen liegt ein Bereich, in dem du die eine bekommst und die andere nicht. Mehr dazu unter Arbeitnehmersparzulage.
Für junge Sparer besonders interessant
Ab 16 Jahren kannst du die Prämie bekommen, wenn du eigenes zu versteuerndes Einkommen hast. Und genau hier greift die Ausnahmeregelung von oben: Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, darf das Guthaben nach sieben Jahren einmal frei verwenden – ohne die Prämie zurückzuzahlen.
Das macht den Bausparvertrag in dieser Lebensphase zu etwas anderem als sonst: Er ist dann kein Vertrag, auf den man sich festlegt, sondern ein gefördertes Sparkonto mit einer Ausstiegstür. Mehr dazu unter Bausparen für Jugendliche.
Du willst wissen, ob dir die Prämie zusteht und wie du sie ausschöpfst? Schick uns deine Eckdaten – ein Berater aus unserem Netzwerk rechnet durch, welche Förderung in deinem Fall zusammenkommt.
Häufige Fragen
Wie hoch sollte meine Sparrate sein?
58,33 Euro im Monat für Alleinstehende, 116,67 Euro bei Zusammenveranlagung. Damit triffst du die förderfähige Sparleistung genau. Mehr einzuzahlen schadet nicht, bringt aber keine zusätzliche Prämie.
Bekomme ich Prämie und Arbeitnehmersparzulage zusammen?
Ja. Die eine gibt es auf deine eigenen Einzahlungen, die andere auf die VL deines Arbeitgebers. Zusammen bis zu 113 Euro im Jahr. Beide Einkommensgrenzen musst du aber getrennt einhalten – sie sind unterschiedlich hoch.
Was passiert, wenn ich die Einkommensgrenze in einem Jahr überschreite?
Für dieses Jahr gibt es keine Prämie. Bereits erhaltene Prämien aus früheren Jahren bleiben unberührt, und im nächsten Jahr kann es wieder klappen.
Bekommen Selbstständige die Prämie?
Ja. Anders als die Arbeitnehmersparzulage ist die Wohnungsbauprämie nicht an ein Angestelltenverhältnis gebunden. Mehr unter Bausparen für Selbstständige.
Muss ich jedes Jahr neu beantragen?
Meist nicht – ein einmaliger Antrag läuft in der Regel weiter. Frag einmal aktiv bei deiner Bausparkasse nach, ob das bei dir so eingerichtet ist. Die Antragsfrist endet mit Ablauf des zweiten Jahres nach dem Sparjahr.
Zählt eine energetische Sanierung als wohnwirtschaftliche Verwendung?
Ja. Renovierung, Modernisierung und energetische Sanierung sind anerkannt – und anders als bei Wohn-Riester musst du die Immobilie dafür nicht selbst bewohnen.
Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?
Wenn du das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich verwendest, kann die Prämie zurückgefordert werden. Ausnahme: Du warst bei Vertragsabschluss unter 25 und der Vertrag läuft seit mindestens sieben Jahren – dann darfst du einmal frei verfügen. Mehr unter Bausparvertrag kündigen.
Wird die Prämie an mich ausgezahlt?
Nein, sie wird deinem Bausparguthaben gutgeschrieben. Das hat den Vorteil, dass sie mitverzinst wird und dich schneller zur Zuteilung bringt.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuerberatung – maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen – www.bundesfinanzministerium.de
- Verband der Privaten Bausparkassen e. V. – www.bausparkassen.de
Zuletzt aktualisiert am 15.09.2026