Die Wohnungsbauprämie ist eine der wichtigsten staatlichen Förderungen für Geringverdiener beim Bausparen. Mit bis zu 70 Euro jährlich unterstützt der Staat deinen Traum vom Eigenheim. Diese Zusatzförderung macht deinen Bausparvertrag noch attraktiver und hilft dir beim Aufbau von Eigenkapital für deine spätere Baufinanzierung.
💰 Wohnungsbauprämie – Das Wichtigste auf einen Blick
- Höhe der Förderung: Bis zu 70 Euro jährlich bei 700 Euro Sparleistung.
- Einkommensgrenze 2024: 35.000 Euro (Singles) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete).
- Kombinierbar: Mit anderen Förderungen wie Riester-Rente oder Arbeitnehmersparzulage.
Was ist die Wohnungsbauprämie genau?
Die Wohnungsbauprämie ist ein direkter Zuschuss des Staates zu deinem Bausparvertrag. Du erhältst zehn Prozent deiner jährlichen Einzahlungen als Prämie – maximal jedoch 70 Euro pro Jahr. Diese Förderung ist speziell für Geringverdiener und Durchschnittsverdiener konzipiert.
Anders als andere Förderungen ist die Wohnungsbauprämie nicht an die Riester-Rente gekoppelt. Du kannst sie auch für klassische Bausparverträge nutzen. Die Prämie wird direkt auf dein Bausparkonto gutgeschrieben und erhöht so dein verfügbares Guthaben.
Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?
Anspruchsberechtigt bist du, wenn dein zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Für 2024 gelten folgende Einkommensgrenzen:
Aktuelle Einkommensgrenzen:
- Singles: 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
- Verheiratete/Lebenspartner: 70.000 Euro gemeinsam
Wichtig ist das zu versteuernde Einkommen, nicht dein Bruttogehalt. Nach Abzug von Sonderausgaben, Werbungskosten und anderen Abzügen liegt dein zu versteuerndes Einkommen meist deutlich unter dem Bruttoeinkommen.
Höhe und Berechnung der Wohnungsbauprämie
Die Prämienhöhe beträgt zehn Prozent deiner prämienbegünstigten Aufwendungen. Maximal werden 700 Euro Sparleistung gefördert, was einer Jahresprämie von 70 Euro entspricht.
Berechnungsbeispiele:
- Bei 300 Euro Jahreseinzahlung: 30 Euro Prämie
- Bei 500 Euro Jahreseinzahlung: 50 Euro Prämie
- Bei 700 Euro oder mehr: 70 Euro Prämie (Maximum)
Verheiratete können beide die Wohnungsbauprämie erhalten. Ein Ehepaar kann somit bis zu 140 Euro jährlich an staatlicher Förderung bekommen.
📊 Wohnungsbauprämie nach Einkommen und Familienstand
Familienstand | Einkommensgrenze | Max. Sparleistung | Max. Prämie/Jahr |
---|---|---|---|
Single | 35.000 € | 700 € | 70 € |
Verheiratet | 70.000 € | 1.400 € | 140 € |
Mit 2 Kindern | 70.000 € | 1.400 € | 140 € |
Verwendung der Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie ist zweckgebunden für wohnwirtschaftliche Zwecke. Du kannst sie verwenden für:
Erlaubte Verwendungszwecke:
- Kauf einer selbstgenutzten Immobilie
- Bau des Eigenheims
- Modernisierung und Sanierung deines Zuhauses
- Entschuldung bestehender Immobiliendarlehen
Die Prämie bleibt mindestens sieben Jahre im Bausparvertrag gesperrt (Sperrfrist). Danach kannst du sie für deine Immobilienfinanzierung oder als Eigenkapital für deinen Hauskredit nutzen.
Kombination mit anderen Förderungen
Die Wohnungsbauprämie lässt sich hervorragend mit anderen staatlichen Förderungen kombinieren. Besonders interessant ist die Verbindung mit der Arbeitnehmersparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen.
Mögliche Kombinationen:
- Wohnungsbauprämie + Riester-Förderung
- Wohnungsbauprämie + Arbeitnehmersparzulage
- Wohnungsbauprämie + Arbeitgeberzuschuss
- Alle Förderungen gleichzeitig
Diese Mehrfachförderung macht Bausparen besonders für Geringverdiener extrem attraktiv. Du kannst so deine Sparleistung erheblich steigern und schneller Eigenkapital aufbauen.
Antragstellung und Fristen beachten
Die Wohnungsbauprämie beantragst du mit deiner jährlichen Steuererklärung. Du musst den Antrag für jedes Beitragsjahr separat stellen. Die Antragsfrist beträgt vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres.
Wichtige Fristen:
- Antrag für 2024: bis 31.12.2028
- Antrag für 2023: bis 31.12.2027
- Antrag für 2022: bis 31.12.2026
Den Prämiensparvertrag reichst du als Anlage zur Steuererklärung ein. Deine Bausparkasse stellt dir die notwendigen Bescheinigungen zur Verfügung.
Besonderheiten für verschiedene Berufsgruppen
Auszubildende und Studenten profitieren besonders von der Wohnungsbauprämie. Ihr meist geringes Einkommen liegt deutlich unter den Einkommensgrenzen. Bereits kleine Sparbeträge werden so staatlich gefördert.
Teilzeitbeschäftigte und Minijobber können ebenfalls die volle Förderung erhalten. Auch Arbeitslose oder Eltern in Elternzeit haben oft Anspruch auf die Prämie, da ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend niedrig ausfällt.
Vorteile für verschiedene Gruppen:
- Azubis: Früher Start in die Eigenkapitalbildung
- Studenten: Langfristige Altersvorsorge mit Förderung
- Teilzeitkräfte: Zusätzliche Sparanreize trotz geringem Einkommen
- Familien: Doppelte Förderung bei Ehepaaren
Häufige Fehler vermeiden
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen. Für die Einkommensgrenze zählt nur das zu versteuernde Einkommen nach allen Abzügen.
Typische Fehlerquellen:
- Falsche Einkommensberechnung
- Versäumte Anträge
- Nicht-wohnwirtschaftliche Verwendung
- Unkenntnis der Sperrfrist
Die Sperrfrist von sieben Jahren wird oft übersehen. Bei vorzeitiger Verfügung musst du die Prämie zurückzahlen. Plane daher deine Immobilienpläne langfristig.
Entwicklung der Förderkonditionen
Die Wohnungsbauprämie wurde in den letzten Jahren mehrfach verbessert. 2021 stiegen die Einkommensgrenzen deutlich an und machten die Förderung für mehr Menschen zugänglich.
Entwicklung der Förderung:
- Bis 2020: 25.600 Euro (Single) / 51.200 Euro (Verheiratet)
- Ab 2021: 35.000 Euro (Single) / 70.000 Euro (Verheiratet)
- Prämiensatz: Unverändert 10 Prozent
- Maximale Förderung: Weiterhin 70 Euro pro Person
Diese Verbesserungen zeigen die politische Unterstützung für das Bausparen als wichtigen Baustein der Eigenheimförderung.
Vergleich verschiedener Bauspartarife
Nicht alle Bausparverträge sind gleich gut für die Wohnungsbauprämie geeignet. Niedrig verzinste Tarife mit günstigen Darlehenszinsen eignen sich besonders für die spätere Immobilienfinanzierung.
Wichtige Vergleichskriterien:
- Guthabenzinsen in der Ansparphase
- Darlehenszinsen für das spätere Darlehen
- Abschlussgebühren und laufende Kosten
- Zuteilungsvoraussetzungen
- Flexibilität bei Sonderzahlungen
Ein professioneller Vergleich hilft dir, den optimalen Tarif für deine Situation zu finden und die Wohnungsbauprämie bestmöglich zu nutzen.
Steuerliche Behandlung der Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie selbst ist steuerfrei. Du musst sie weder als Einkommen versteuern noch in deiner Steuererklärung als Einkünfte angeben. Die Prämie erhöht lediglich dein Bausparguthaben.
Steuerliche Aspekte:
- Prämie ist komplett steuerfrei
- Keine Angabe als Einkommen nötig
- Zinserträge auf das Guthaben sind steuerpflichtig
- Freibeträge können genutzt werden
Bei der späteren Verwendung für deine Immobilie entstehen ebenfalls keine zusätzlichen Steuerpflichten. Die Förderung bleibt dauerhaft steuerfrei.
Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsbauprämie
Kann ich die Wohnungsbauprämie auch ohne Bausparvertrag erhalten?
Nein, die Wohnungsbauprämie ist ausschließlich an einen Bausparvertrag gekoppelt. Du musst bei einer zugelassenen Bausparkasse einen entsprechenden Vertrag abschließen. Alternative Sparformen wie Festgeld oder Aktien berechtigen nicht zur Wohnungsbauprämie. Der Bausparvertrag muss dabei bestimmte Mindestkriterien erfüllen und bei einer staatlich zugelassenen Bausparkasse geführt werden.
Was passiert, wenn mein Einkommen die Grenze überschreitet?
Überschreitest du die Einkommensgrenze, entfällt der Anspruch auf Wohnungsbauprämie für das entsprechende Jahr. Bereits erhaltene Prämien aus Vorjahren bleiben aber bestehen. Im Folgejahr kannst du wieder Anspruch haben, falls dein Einkommen unter die Grenze fällt. Bei schwankenden Einkommen lohnt es sich daher, jedes Jahr neu zu prüfen.
Kann ich mehrere Bausparverträge mit Wohnungsbauprämie haben?
Grundsätzlich ja, aber die Gesamtförderung ist pro Person auf 70 Euro jährlich begrenzt. Du kannst die maximale Sparleistung von 700 Euro auf mehrere Verträge aufteilen. Sinnvoller ist meist ein einzelner Vertrag, da so Verwaltungskosten gespart werden. Bei Ehepaaren kann jeder Partner eigene Verträge mit jeweils maximaler Förderung haben.
Wie lange muss ich mindestens in meinen Bausparvertrag einzahlen?
Es gibt keine Mindesteinzahlungsdauer für die Wohnungsbauprämie. Allerdings greift die siebenjährige Sperrfrist ab der ersten prämienbegünstigten Einzahlung. Erst nach Ablauf dieser Frist kannst du über die Prämie verfügen, ohne sie zurückzahlen zu müssen. Kürzere Vertragslaufzeiten sind möglich, führen aber zum Verlust der Förderung.
Was geschieht bei Kündigung meines Bausparvertrags?
Bei vorzeitiger Kündigung vor Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist musst du alle erhaltenen Wohnungsbauprämien zurückzahlen. Diese werden direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Besser ist oft die Beitragsfreistellung, bei der der Vertrag ruht, aber die Prämien erhalten bleiben. Nach Ablauf der Sperrfrist kannst du dann frei über dein Guthaben verfügen.
Die Wohnungsbauprämie ist eine der wichtigsten Förderungen für Geringverdiener beim Aufbau von Eigenkapital. Nutze diese staatliche Unterstützung geschickt für deinen Weg ins Eigenheim und kombiniere sie mit anderen verfügbaren Förderungen für maximalen Nutzen.