Wohnungsbauprämie – So profitierst du von der staatlichen Förderung

Die Wohnungsbauprämie ist eine der attraktivsten staatlichen Förderungen für deine Baufinanzierung und den Weg ins Eigenheim. Mit dieser direkten Unterstützung vom Staat kannst du jährlich bis zu 140 Euro geschenkt bekommen – und das zusätzlich zu den Zinsen auf deinen Bausparvertrag. Viele wissen jedoch nicht, wie einfach es ist, diese Förderung zu erhalten und welche Möglichkeiten sich dadurch für deine Immobilienfinanzierung eröffnen.

💰 Wohnungsbauprämie 2025 – Die wichtigsten Zahlen

  • Maximaler Bonus: 70 Euro pro Jahr für Alleinstehende, 140 Euro für Ehepaare
  • Einkommensgrenze: 35.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete)
  • Förderquote: 10 Prozent auf maximal 1.540 Euro Sparleistung jährlich

Was ist die Wohnungsbauprämie genau?

Die Wohnungsbauprämie ist ein direkter Zuschuss vom Staat zu deinem Bausparvertrag. Anders als ein Darlehen musst du dieses Geld niemals zurückzahlen – es ist ein echtes Geschenk für deine Bemühungen um Wohneigentum. Der Staat fördert damit gezielt den Aufbau von Eigenkapital für deine spätere Immobilienfinanzierung.

Die Förderung beträgt 10 Prozent deiner jährlichen Sparleistung, maximal jedoch 70 Euro pro Person und Jahr. Das bedeutet: Wenn du mindestens 700 Euro jährlich in deinen Bausparvertrag einzahlst, erhältst du die volle Prämie. Diese staatliche Unterstützung macht Bausparen besonders attraktiv und verbessert deine Rendite erheblich.

Wichtig zu verstehen ist, dass die Wohnungsbauprämie zweckgebunden ist. Du kannst das geförderte Guthaben nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden – also für den Kauf, Bau oder die Modernisierung einer selbst genutzten Immobilie.

Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie

Einkommensgrenzen und Berechtigung

Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, darfst du bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese liegen aktuell bei 35.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner.

Das entscheidende Einkommen ist dein zu versteuerndes Einkommen, nicht dein Bruttoeinkommen. Nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen liegt dein zu versteuerndes Einkommen oft deutlich unter dem Bruttoeinkommen.

💡 Einkommens-Tipp: Prüfe dein zu versteuerndes Einkommen aus dem letzten Steuerbescheid. Oft liegst du trotz höherem Bruttoeinkommen noch unter der Fördergrenze.

Weitere Voraussetzungen sind einfach zu erfüllen: Du musst mindestens 16 Jahre alt sein und einen Bausparvertrag bei einer deutschen Bausparkasse haben. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle – auch EU-Bürger und andere Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland können die Förderung erhalten.

Mindestsparbetrag und Sperrfrist

Für die Wohnungsbauprämie gibt es keinen Mindestsparbetrag. Schon ab dem ersten Euro, den du in deinen Bausparvertrag einzahlst, erhältst du die 10-prozentige Förderung. Allerdings lohnt sich die volle Ausschöpfung: Mit 700 Euro jährlicher Sparleistung sicherst du dir die maximale Prämie von 70 Euro.

Eine wichtige Regel ist die siebenjährige Sperrfrist. Das bedeutet: Die Wohnungsbauprämie wird erst nach sieben Jahren Vertragslaufzeit ausgezahlt. Diese Bindung sorgt dafür, dass die Förderung tatsächlich dem langfristigen Vermögensaufbau dient.

Beantragung der Wohnungsbauprämie

Automatischer Antrag durch die Bausparkasse

Die gute Nachricht: Du musst die Wohnungsbauprämie nicht selbst beantragen. Deine Bausparkasse erledigt das automatisch für dich, wenn du beim Vertragsabschluss dein Einverständnis gibst. Dieser Service ist Teil des umfassenden Betreuungsangebots seriöser Anbieter.

Jedes Jahr reicht deine Bausparkasse den Antrag bei der zuständigen Familienkasse ein. Du musst nur dafür sorgen, dass deine Einkommensdaten aktuell sind und die Voraussetzungen erfüllt bleiben.

Nachträgliche Beantragung möglich

Falls du die Antragstellung versäumt hast oder nachträglich feststellst, dass du berechtigt warst, ist eine nachträgliche Beantragung möglich. Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden.

📋 Antrags-Hinweis: Bewahre deine Steuerbescheide auf. Sie sind der wichtigste Nachweis für die Einhaltung der Einkommensgrenzen.

Für die nachträgliche Beantragung benötigst du die entsprechenden Steuerbescheide als Einkommensnachweis. Die Bausparkasse kann dir dabei helfen und die erforderlichen Formulare zur Verfügung stellen.

Optimale Nutzung der Wohnungsbauprämie

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderungen

Die Wohnungsbauprämie lässt sich hervorragend mit anderen staatlichen Förderungen kombinieren. Besonders interessant ist die Verbindung mit der Arbeitnehmersparzulage, wenn dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt.

Eine geschickte Kombination verschiedener Förderungen kann deine jährliche staatliche Unterstützung auf über 200 Euro steigern. Dabei bleibt der administrative Aufwand gering, da alle Anträge über deinen Bausparvertrag abgewickelt werden.

Auch mit der Riester-Förderung ist eine Kombination möglich, wenn du einen Wohn-Riester-Bausparvertrag wählst. Hier erhältst du zusätzlich zur Wohnungsbauprämie noch die Riester-Grundzulage und eventuelle Kinderzulagen.

Strategien für Ehepaare und Familien

Ehepaare können die Wohnungsbauprämie doppelt nutzen, wenn beide Partner die Einkommensvoraussetzungen erfüllen. Bei einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 70.000 Euro erhalten beide jeweils 70 Euro Prämie – zusammen also 140 Euro jährlich.

Familienstand Einkommensgrenze Max. Prämie/Jahr Sparleistung für Vollförderung
Alleinstehend 35.000 € 70 € 700 €
Verheiratet 70.000 € 140 € 1,400 €
Getrennte Verträge je Partner Je 35.000 € Je 70 € Je 700 €

Eine interessante Strategie für Ehepaare mit unterschiedlichen Einkommen ist die Aufteilung auf separate Verträge. Wenn ein Partner deutlich weniger verdient, kann er einen eigenen Bausparvertrag mit der individuellen Einkommensgrenze von 35.000 Euro nutzen.

Verwendung der geförderten Mittel

Wohnwirtschaftliche Zwecke im Detail

Die Wohnungsbauprämie ist zweckgebunden und kann nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Dazu gehören der Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie, aber auch umfassende Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen.

Konkret kannst du das geförderte Guthaben für folgende Zwecke einsetzen: Hauskredit-Tilgung, Eigenkapital beim Immobilienkauf, energetische Sanierung, Dachausbau, Anbau oder die Schaffung von Barrierefreiheit. Die Bandbreite der möglichen Verwendungen ist sehr groß.

Wichtig ist, dass du die Immobilie selbst bewohnst. Vermietete Objekte oder reine Kapitalanlagen sind nicht förderfähig. Die Selbstnutzung muss mindestens acht Jahre nach der Verwendung der geförderten Mittel bestehen bleiben.

Auszahlung ohne wohnwirtschaftliche Verwendung

Falls du das geförderte Guthaben nicht für Wohnzwecke verwendest, musst du die erhaltenen Prämien zurückzahlen. Diese Regelung verhindert den Missbrauch der zweckgebundenen Förderung.

⚠️ Rückzahlungs-Hinweis: Bei nicht-wohnwirtschaftlicher Verwendung musst du alle erhaltenen Prämien zurückzahlen. Die Zinsen auf deine eigenen Einzahlungen bleiben jedoch erhalten.

Die Rückzahlung erfolgt automatisch bei der Auszahlung. Deine Bausparkasse berechnet den entsprechenden Betrag und zieht ihn vom Guthaben ab. Trotzdem bleibt Bausparen auch ohne Prämie oft eine sinnvolle Sparform.

Wohnungsbauprämie für junge Leute

Berufseinstieg und erste Wohnung

Gerade für junge Leute ist die Wohnungsbauprämie besonders attraktiv. Mit einem Berufseinsteiger-Gehalt liegst du oft deutlich unter den Einkommensgrenzen und kannst die volle Förderung nutzen. Bereits mit 16 Jahren kannst du einen eigenen Bausparvertrag abschließen und Prämien sammeln.

Viele junge Menschen unterschätzen, wie schnell sich durch die staatliche Förderung ein solides Grundkapital für die erste eigene Immobilie aufbaut. Wer bereits mit 20 Jahren beginnt und kontinuierlich die Vollförderung erhält, sammelt bis zum 30. Lebensjahr allein 700 Euro an Prämien – plus Zinsen und Zinseszinsen.

Studium und Ausbildung optimal nutzen

Während der Ausbildung oder des Studiums profitierst du meist von niedrigen Einkommen und kannst die Wohnungsbauprämie voll ausschöpfen. Nutze diese Zeit für den systematischen Vermögensaufbau und schaffe dir ein solides Fundament für deine spätere Immobilienfinanzierung.

🎓 Studenten-Tipp: Auch mit Nebenjobs und BAföG bleibst du meist unter der Einkommensgrenze. Nutze die Chance für maximale Förderung.

Selbst wenn du anfangs nur kleine Beträge sparen kannst, lohnt sich der Einstieg. Die Prämie von 10 Prozent ist eine garantierte Rendite, die du an keinem anderen Finanzmarkt risikolos erhältst.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Einkommensgrenzen richtig verstehen

Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Brutto- und zu versteuerndem Einkommen. Viele verzichten auf die Wohnungsbauprämie, weil sie glauben, ihre Bruttoeinkommen seien zu hoch. Tatsächlich liegt das zu versteuernde Einkommen oft deutlich darunter.

Berücksichtige bei der Berechnung alle Abzüge: Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und bei Arbeitnehmern die Vorsorgepauschale. Diese Abzüge können mehrere tausend Euro ausmachen und dich in den Förderbereich bringen.

Kontinuierliche Einzahlungen planen

Ein weiterer Fehler ist die unregelmäßige Besparung des Bausparvertrages. Für die optimale Nutzung der Wohnungsbauprämie solltest du kontinuierlich mindestens 700 Euro jährlich einzahlen. Richte dafür am besten einen Dauerauftrag ein und teile den Betrag auf monatliche Raten auf.

📅 Spar-Tipp: 60 Euro monatlich reichen für die Vollförderung. So belastest du dein Budget gleichmäßig und sicherst dir die maximale Prämie.

Langfristige Planung mit der Wohnungsbauprämie

Vermögensaufbau über Jahrzehnte

Die Wohnungsbauprämie entfaltet ihre Wirkung besonders bei langfristiger Planung. Wer über 20 oder 30 Jahre kontinuierlich spart und die volle Förderung nutzt, baut ein beachtliches Grundkapital für die Immobilienfinanzierung auf.

Integration in die Gesamtfinanzierung

Die Wohnungsbauprämie sollte Teil einer durchdachten Finanzierungsstrategie sein. Das geförderte Kapital kann als Eigenkapital für einen Hauskredit dienen und dadurch bessere Zinskonditionen ermöglichen. Schon 20.000 Euro zusätzliches Eigenkapital können bei einer 300.000-Euro-Finanzierung die Zinsen um 0,2 bis 0,4 Prozentpunkte senken.

Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsbauprämie

  1. Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?

    Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben alle Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, deren zu versteuerndes Einkommen die Grenzen nicht überschreitet. Für Alleinstehende liegt die Grenze bei 35.000 Euro, für Verheiratete bei 70.000 Euro jährlich. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle – auch EU-Bürger und andere Ausländer mit deutschem Wohnsitz können die Förderung erhalten. Wichtig ist ein Bausparvertrag bei einer deutschen Bausparkasse und die rechtzeitige Antragstellung.

  2. Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie und wie wird sie berechnet?

    Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent der jährlichen Sparleistung, maximal jedoch 70 Euro pro Person und Jahr. Um die volle Prämie zu erhalten, musst du mindestens 700 Euro jährlich in deinen Bausparvertrag einzahlen. Ehepaare können beide jeweils die volle Prämie erhalten, also zusammen bis zu 140 Euro jährlich. Die Prämie wird nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist zusammen mit dem Guthaben ausgezahlt.

  3. Kann ich die Wohnungsbauprämie auch rückwirkend beantragen?

    Ja, die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Falls du vergessen hast, die Förderung zu beantragen, oder nachträglich feststellst, dass du berechtigt warst, ist eine nachträgliche Beantragung möglich. Du benötigst dafür die entsprechenden Steuerbescheide als Nachweis für die Einhaltung der Einkommensgrenzen. Deine Bausparkasse kann dir bei der nachträglichen Antragstellung helfen und die erforderlichen Formulare zur Verfügung stellen.

  4. Wofür kann ich das geförderte Guthaben verwenden?

    Das durch die Wohnungsbauprämie geförderte Guthaben kannst du nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Dazu gehören der Kauf, Bau oder die Modernisierung einer selbst genutzten Immobilie. Auch energetische Sanierungen, Dachausbauten oder die Schaffung von Barrierefreiheit sind förderfähig. Die Immobilie muss mindestens acht Jahre selbst genutzt werden. Bei anderweitiger Verwendung musst du die erhaltenen Prämien zurückzahlen.

  5. Was passiert wenn mein Einkommen die Grenzen überschreitet?

    Wenn dein zu versteuerndes Einkommen die Grenzen für die Wohnungsbauprämie überschreitet, erhältst du für das entsprechende Jahr keine Prämie. Das ist jedoch kein Problem für die Folgejahre – sobald dein Einkommen wieder unter den Grenzen liegt, kannst du erneut gefördert werden. Der Bausparvertrag selbst bleibt davon unberührt, und du profitierst weiterhin von den Zinsen auf deine Einzahlungen. Prüfe daher jährlich, ob du wieder berechtigt bist.

Die Wohnungsbauprämie ist eine der einfachsten und attraktivsten Möglichkeiten, vom Staat Unterstützung für deine Immobilienfinanzierung zu erhalten. Mit bis zu 140 Euro jährlich geschenktem Geld verbesserst du nicht nur deine Sparrendite, sondern baust systematisch Eigenkapital für deinen Hauskredit auf. Nutze diese Chance und sichere dir die staatliche Förderung für deine Pläne rund ums Eigenheim. Je früher du beginnst, desto mehr profitierst du von diesem attraktiven Baustein deiner Baufinanzierung.

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