Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist mit maximal 43 Euro im Jahr keine große Summe – gemessen daran, was sie dich kostet, aber eine der besten Förderungen überhaupt. Denn das Geld, auf das sie gezahlt wird, kommt von deinem Arbeitgeber. Der Haken: Du musst sie jedes Jahr selbst beantragen, und genau daran scheitert es bei den meisten.

Kurz erklärt:

  • 9 Prozent auf vermögenswirksame Leistungen, die in einen Bausparvertrag fließen
  • Gefördert werden bis zu 470 Euro im Jahr (940 Euro bei Zusammenveranlagung) – macht 43 beziehungsweise 86 Euro
  • Einkommensgrenze: 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung
  • Der Vertrag muss sieben Jahre laufen, sonst kann die Zulage entfallen
  • Beantragt wird sie über die Einkommensteuererklärung – nicht über die Bausparkasse

Was du bekommst

  Alleinstehend Zusammen veranlagt
Förderfähige VL pro Jahr 470 Euro 940 Euro
Fördersatz 9 % 9 %
Maximale Zulage pro Jahr 43 Euro 86 Euro
Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) 40.000 Euro 80.000 Euro

Wichtig an der Einkommensgrenze: Gemeint ist das zu versteuernde Einkommen, nicht dein Bruttogehalt. Nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen liegt es oft mehrere tausend Euro darunter. Wer 45.000 Euro brutto verdient, kann durchaus unter der Grenze liegen. Schau im letzten Steuerbescheid nach – dort steht die Zahl schwarz auf weiß.

Der typische Fall: 40 Euro vom Arbeitgeber

Sanduhr mit Schloss-Symbol und Sparschwein – Symbolbild für die siebenjährige Sperrfrist der Arbeitnehmersparzulage

Rechnen wir es durch. Dein Arbeitgeber zahlt 40 Euro VL im Monat, also 480 Euro im Jahr, die direkt in deinen Bausparvertrag fließen. Dein zu versteuerndes Einkommen liegt bei 32.000 Euro.

  • Gefördert werden davon 470 Euro (die 10 Euro darüber fallen raus)
  • 9 Prozent davon = 42,30 Euro Zulage
  • Auf sieben Jahre Sperrfrist gerechnet: rund 296 Euro, obendrauf auf 3.360 Euro, die dein Arbeitgeber eingezahlt hat

Die 43 Euro sind der Höchstbetrag. Zahlt dein Arbeitgeber weniger VL, bekommst du entsprechend weniger – 9 Prozent auf das, was tatsächlich fließt.

Wenn dein Arbeitgeber keine VL zahlt

Hier hält sich ein Missverständnis hartnäckig: Eigene Einzahlungen auf deinen Bausparvertrag sind keine vermögenswirksamen Leistungen. Wer privat 40 Euro im Monat überweist, bekommt dafür keine Arbeitnehmersparzulage.

Was aber geht: Du kannst deinen Arbeitgeber bitten, einen Teil deines Bruttogehalts in VL umzuwandeln. Das Geld kommt dann zwar wirtschaftlich von dir, wird aber vom Arbeitgeber als vermögenswirksame Leistung überwiesen – und damit ist es förderfähig. Für den Arbeitgeber ist das reiner Verwaltungsaufwand, kein zusätzliches Geld, weshalb die meisten mitmachen.

Der Unterschied in Zahlen: 470 Euro aus dem Gehalt umgewandelt bringen dir 43 Euro Zulage. Dieselben 470 Euro privat überwiesen bringen nichts. Es lohnt sich also, danach zu fragen. Mehr dazu unter Arbeitgeberzuschuss.

Die Sperrfrist: sieben Jahre, und was dazwischen gilt

Damit die Zulage ausgezahlt wird, muss der Vertrag in der Regel sieben Jahre laufen. Praktisch bedeutet das: sechs Jahre einzahlen, ein Jahr ruhen lassen.

Die Frist läuft ab dem 1. Januar des Jahres, in dem der erste VL-Beitrag eingeht. Und sie hängt am Vertrag, nicht an deinem Job – ein Arbeitgeberwechsel unterbricht sie nicht.

Vorher an das Geld zu kommen, ohne die Zulage zu verlieren, geht in diesen Fällen:

  • Zuteilung des Bausparvertrags vor Ablauf der Frist
  • Wohnwirtschaftliche Verwendung des Guthabens – Kauf, Bau, Modernisierung, Entschuldung
  • Härtefälle: Tod, völlige Erwerbsunfähigkeit, längere Arbeitslosigkeit
  • Heirat, wenn seit Vertragsabschluss mindestens zwei Jahre vergangen sind

Kündigst du dagegen einfach so und verwendest das Geld frei, ist die Zulage für die betroffenen Jahre weg. Die Einzelheiten stehen unter Bausparvertrag kündigen.

Der Antrag – und warum ihn so viele vergessen

Waage im Gleichgewicht zwischen Gehaltsumschlag und Haus – Infografik zum Vergleich von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie

Das ist der eigentliche Grund, warum diese Förderung so oft verfällt. Die Wohnungsbauprämie beantragt in der Regel deine Bausparkasse für dich. Die Arbeitnehmersparzulage musst du selbst beantragen, und zwar über die Einkommensteuererklärung.

So läuft es ab:

  • Deine Bausparkasse übermittelt die elektronische VL-Bescheinigung ans Finanzamt. Das passiert automatisch, du musst nichts einreichen.
  • Du setzt in der Anlage N das Häkchen, dass du die Arbeitnehmersparzulage beantragst.
  • Das Finanzamt setzt die Zulage fest – es überweist sie aber noch nicht.
  • Ausgezahlt wird sie erst, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist. Dann kommt das Geld für alle Jahre gesammelt.

Dieser letzte Punkt ist der Grund für den Frust: Du beantragst jahrelang etwas, siehst nichts davon, und irgendwann lässt du es. Dann fehlen die Jahre am Ende.

Und wenn du gar keine Steuererklärung abgibst? Dann bekommst du die Zulage nicht – auch wenn dir alles zusteht. Gerade Auszubildende und Berufsanfänger sind davon betroffen, weil sie oft nicht erklärungspflichtig sind. Dabei lohnt sich die Erklärung fast immer, schon wegen der Steuererstattung.

Rückwirkend beantragen: vier Jahre Zeit

Falls du es in der Vergangenheit versäumt hast: Eine freiwillige Steuererklärung kannst du vier Jahre rückwirkend abgeben. Im Jahr 2026 heißt das, dass du noch für 2022 einreichen kannst.

Wenn du also seit Jahren VL bekommst und nie eine Erklärung abgegeben hast, holst du damit bis zu vier Jahreszulagen nach – plus wahrscheinlich eine Steuererstattung obendrauf. Das ist einen Nachmittag wert.

Auszubildende, Teilzeit, mehrere Jobs

Auszubildende gehören zu den Gruppen, die am zuverlässigsten unter der Einkommensgrenze liegen – und bekommen die Zulage deshalb fast immer voll, wenn der Betrieb VL zahlt. Viele Ausbildungstarifverträge sehen das vor. Nachfragen lohnt sich also besonders in der Ausbildung.

In Teilzeit gilt dasselbe: Die Einkommensgrenze ist der Freund von allen, die weniger verdienen. Oft zahlt der Arbeitgeber die VL bei Teilzeit anteilig – auch darauf gibt es die Zulage.

Bei mehreren Arbeitsverhältnissen oder einem Wechsel mitten im Jahr addieren sich die VL. Gefördert wird trotzdem nur bis 470 Euro. Alles darüber ist nicht schädlich, aber eben auch nicht gefördert – wenn du es steuern kannst, stimm die Beträge so ab, dass du nicht deutlich über die Grenze zahlst.

Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie nebeneinander

  Arbeitnehmersparzulage Wohnungsbauprämie
Fördersatz 9 % der VL 10 % der Sparleistung
Worauf Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber Deine eigenen Einzahlungen
Höchstbetrag 470 / 940 Euro 700 / 1.400 Euro
Maximale Förderung 43 / 86 Euro 70 / 140 Euro
Beantragung Du selbst, über die Steuererklärung Meist deine Bausparkasse

Beide lassen sich im selben Jahr bekommen – die eine auf die VL deines Arbeitgebers, die andere auf deine eigenen Einzahlungen. Beide haben eigene Einkommensgrenzen, die du getrennt prüfen musst. Zusammen sind das bis zu 113 Euro im Jahr für Alleinstehende. Den Überblick über alle Wege gibt es unter Förderung.

Du willst wissen, ob dir Zulagen entgehen? Schick uns deine Eckdaten – ein Berater aus unserem Netzwerk schaut sich an, welche Förderung du bekommen könntest und was du dafür tun musst.

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Häufige Fragen

Kann ich die Zulage rückwirkend beantragen?

Ja, über eine freiwillige Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend. 2026 kannst du also noch 2022 einreichen.

Muss ich die Zulage versteuern?

Nein. Die Arbeitnehmersparzulage selbst ist steuerfrei. Steuer- und sozialversicherungspflichtig sind nur die vermögenswirksamen Leistungen, auf die sie gezahlt wird.

Wann bekomme ich das Geld tatsächlich?

Nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist, dann für alle Jahre zusammen. Das Finanzamt setzt die Zulage vorher fest, überweist sie aber erst am Ende.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Für die Sperrfrist nichts – sie hängt am Vertrag, nicht am Job. Du musst die VL allerdings beim neuen Arbeitgeber neu beantragen und den Vertrag wieder benennen, sonst kommt kein Geld mehr an.

Mein Arbeitgeber zahlt keine VL – kann ich selbst einzahlen?

Eigene Überweisungen zählen nicht als VL und werden nicht gefördert. Was geht: deinen Arbeitgeber bitten, einen Teil des Bruttogehalts in VL umzuwandeln. Dann sind es VL im Sinne des Gesetzes und förderfähig.

Bekommen Auszubildende die Zulage?

Ja, und besonders zuverlässig, weil das Einkommen in der Ausbildung fast immer unter der Grenze liegt. Voraussetzung ist nur, dass der Betrieb VL zahlt – das steht oft im Tarifvertrag.

Kann ich Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie zusammen bekommen?

Ja. Die eine gibt es auf die VL deines Arbeitgebers, die andere auf deine eigenen Einzahlungen. Beide haben getrennte Einkommensgrenzen, die du jeweils einhalten musst.

Redaktion ein-bausparvertrag.de — Dieser Beitrag wurde auf Basis öffentlich zugänglicher, überprüfbarer Quellen erstellt und regelmäßig aktualisiert. Mehr zu unserer Arbeitsweise: Redaktion & Auswahlkriterien.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Quellen

Zuletzt aktualisiert am 15.09.2026

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