Kündigen oder behalten

Ein alter Bausparvertrag mit günstigem Darlehenszins ist nur dann etwas wert, wenn du das Darlehen auch abrufst. Der Rechner stellt drei Wege nebeneinander: behalten und abrufen, behalten und auf das Darlehen verzichten, oder kündigen und anders anlegen.

Kurz erklärt:

  • Ein günstiger Darlehenszins im Altvertrag ist nur etwas wert, wenn du das Bauspardarlehen auch abrufst.
  • Du hast drei Wege: behalten und abrufen, behalten und den Bonuszins bei Darlehensverzicht mitnehmen, oder kündigen und das Guthaben anders parken.
  • Die Kündigungsfrist beträgt in vielen Tarifen sechs Monate (Quelle: Allgemeine Bausparbedingungen der Bausparkassen, Stand 10/2026).
  • Bei einer Kündigung entfallen meist der Bonuszins und eine noch nicht ausgezahlte Wohnungsbauprämie, wenn kein wohnwirtschaftlicher Zweck vorliegt (Quelle: Wohnungsbau-Prämiengesetz, Stand 10/2026).
  • Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 % (Quelle: § 32d EStG, Stand 10/2026).

Dein Vertrag heute

Deine Alternative

Kündigen oder behalten – worauf kommt es an?

Alte Bausparverträge haben oft einen Darlehenszins, von dem man heute nur träumen kann – 1,5 oder 2 Prozent, fest zugesagt. Dieser Zins ist aber nur dann Geld wert, wenn du das Darlehen auch abrufst. Tust du es nicht, ist er wertlos, und übrig bleibt ein Sparkonto mit 0,1 Prozent Guthabenzins, während Tagesgeldkonten oft ein Vielfaches davon bringen – prüfe die aktuellen Konditionen mit Datum.

Deshalb rechnet dieser Rechner drei Wege gegeneinander, statt nur zu fragen, ob der Vertrag gut ist.

Welche drei Wege hast du mit deinem Bausparvertrag?

Behalten und das Darlehen nehmen. Du sparst weiter bis zur Zuteilung und rufst dann das Bauspardarlehen ab. Der Rechner beziffert, was der garantierte Zins gegenüber dem heutigen Marktzins tatsächlich wert ist: Er tilgt das Darlehen einmal zum Vertragszins und einmal zum Marktzins durch und zieht die Differenz.

Behalten, aber auf das Darlehen verzichten. Viele Tarife zahlen dafür rückwirkend einen Bonuszins auf das gesamte Guthaben. Aus 0,1 Prozent werden dann schnell 0,85 Prozent. Das ist oft die übersehene Variante – und manchmal die beste, wenn du ohnehin nicht bauen willst.

Kündigen und anders anlegen. Du holst dein Guthaben raus und legst es zum aktuellen Tagesgeld- oder Festgeldzins an. Sechs Monate Kündigungsfrist, dann ist das Geld frei – aber Bonuszins und Wohnungsbauprämie sind futsch.

Woran erkennst du, ob du kündigen solltest?

Du willst in den nächsten Jahren bauen, kaufen oder sanieren? Dann ist der Vertrag Gold wert, gerade wenn dein Darlehenszins deutlich unter dem Marktzins liegt. Behalten und abrufen.

Du willst nicht bauen, und dein Guthaben deckt die Bausparsumme fast schon? Dann bringt das Darlehen nichts mehr, es wäre winzig. Prüf den Bonuszins, und wenn es ihn nicht gibt, ist Kündigen meist die bessere Wahl.

Dein Darlehenszins liegt über dem heutigen Marktzins? Dann ist der vermeintliche Vorteil keiner. Der Rechner zeigt dann null Zinsvorteil, und die Entscheidung hängt nur noch am Guthabenzins.

Was solltest du vor dem Kündigen prüfen?

  • Bonuszins. Steht in den Allgemeinen Bausparbedingungen, oft unter Zinsbonus oder Verzichtsbonus. Er wird meist rückwirkend auf die gesamte Sparzeit gezahlt und ist an Bedingungen geknüpft, etwa an eine Mindestsparzeit.
  • Wohnungsbauprämie. Wer sie bezogen hat, muss sie bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung unter Umständen zurückzahlen. Bei Verträgen ab 2009 ist die Bindung streng.
  • Vermögenswirksame Leistungen. Laufen VL-Zahlungen in den Vertrag, ist die Sperrfrist von sieben Jahren zu beachten.
  • Die Abschlussgebühr ist weg. Sie wurde zu Vertragsbeginn bezahlt und wird bei Kündigung nicht erstattet. Sie gehört trotzdem nicht in die Entscheidung: Versunkene Kosten ändern nichts daran, was ab heute die beste Wahl ist.
  • Teilkündigung. Statt ganz zu kündigen, kannst du die Bausparsumme oft reduzieren. Dann bleibt der Zins erhalten, und ein Teil des Guthabens wird frei.

Welcher Denkfehler kostet am meisten?

Viele halten an einem Vertrag fest, weil der Darlehenszins so günstig ist, und rufen das Darlehen dann nie ab. In dieser Konstellation verlieren sie über Jahre die Differenz zwischen 0,1 Prozent Guthabenzins und dem, was Tagesgeld bringt. Bei 20.000 Euro Guthaben und zwei Prozentpunkten Unterschied sind das rund 400 Euro im Jahr, nur für eine Option, die man gar nicht zieht.

Umgekehrt gilt genauso: Wer kündigt, weil der Guthabenzins so mickrig ist, und zwei Jahre später doch baut, zahlt den vollen Marktzins. Deshalb steht im Rechner die Frage nach dem Zeitpunkt. Sie entscheidet mehr als jede Zinszahl.

Häufige Fragen

Darf die Bausparkasse meinen alten Vertrag von sich aus kündigen?

Ja, unter einer Bedingung: Sind seit der Zuteilungsreife zehn Jahre vergangen, darf sie nach Paragraf 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB mit sechs Monaten Frist kündigen. Der Bundesgerichtshof hat das mit zwei Urteilen vom 21. Februar 2017 bestätigt (XI ZR 272/16 und XI ZR 185/16). Zuteilungsreif heißt: Guthaben und Bewertungszahl reichen aus, das Darlehen stünde bereit. Viele gut verzinste Altverträge sind aus genau diesem Grund gekündigt worden. Prüf im Zweifel, wann deiner zuteilungsreif wurde — davor darf dir niemand kündigen.

Muss ich die Wohnungsbauprämie zurückzahlen, wenn ich kündige?

Wenn die siebenjährige Bindungsfrist noch läuft und du das Geld nicht wohnwirtschaftlich verwendest: ja, dann wird sie zurückgefordert. Nach Ablauf der sieben Jahre bleibt sie dir, sofern du das Geld für Kauf, Bau oder Modernisierung einsetzt. Zwei Ausnahmen: Wer bei Vertragsabschluss unter 25 war, darf beim ersten Vertrag nach sieben Jahren frei darüber verfügen. Und in Härtefällen wie längerer Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit bleibt die Prämie ebenfalls erhalten.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld habe?

Rechne mit drei Monaten. So lang ist die übliche Kündigungsfrist in den Bausparbedingungen, danach wird das Guthaben ausgezahlt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wenn du das Geld zu einem bestimmten Termin brauchst, etwa für einen Kaufvertrag, kündige rechtzeitig vorher — eine Bausparkasse zahlt nicht früher aus, nur weil es eilig ist.

Was passiert mit dem Bonuszins, wenn ich das Darlehen doch nehme?

Er entfällt. Viele Tarife zahlen einen Bonus- oder Treuezins nur dann, wenn du auf das Bauspardarlehen verzichtest. Das ist die Stelle, an der sich die Entscheidung oft entscheidet: Ein Vertrag mit hohem Bonuszins ist als Sparvertrag wertvoll und als Darlehensvertrag mittelmäßig. Steht in deinen Bedingungen ein Bonuszins, dann vergleiche nicht Darlehen gegen Kündigung, sondern Darlehen gegen Bonus.

Unsicher, was in deinen Bedingungen steht? Schick uns deinen Vertrag – ein Berater aus unserem Netzwerk sagt dir, ob es einen Bonuszins gibt und was dein Darlehenszins heute wirklich wert ist.

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