Ein Bausparvertrag läuft nicht linear von Vertragsabschluss bis Auszahlung, sondern durchläuft drei klar unterscheidbare Phasen: Sparphase, Zuteilung und – optional – die Darlehensphase. Wer versteht, wonach sich der Übergang zwischen diesen Phasen richtet, kann die eigene Sparleistung gezielter planen und realistischere Erwartungen an den Zeitpunkt der Zuteilung entwickeln. Dieser Beitrag erklärt alle drei Phasen im Detail, einschließlich der oft missverstandenen Bewertungszahl.
- Sparphase: Regelmäßige Einzahlungen bis zum Erreichen des Mindestsparanteils
- Zuteilung: Zugriff auf Guthaben und Darlehensanspruch, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Darlehensphase: Optionale Rückzahlung eines Bauspardarlehens zum vertraglich fixierten Zins
Phase 1: Die Sparphase

In der Sparphase zahlen Sie regelmäßig Beiträge auf Ihren Bausparvertrag ein, bis der im Tarif festgelegte Mindestsparanteil erreicht ist – häufig zwischen 40 und 50 % der vereinbarten Bausparsumme. Wie hoch dieser Anteil ist und wie schnell er erreicht wird, hängt maßgeblich vom gewählten Tarif ab: Manche Tarife sind auf eine schnelle Ansparung mit höheren Monatsraten ausgelegt, andere auf niedrige, langfristig tragbare Raten. Ein Vergleich der Tarifvarianten lohnt sich entsprechend vor Vertragsabschluss – mehr dazu im Beitrag Tarifvergleich.
Während der Sparphase erhalten Sie auf das angesparte Guthaben den vertraglich vereinbarten Guthabenzins, der in aktuellen Tarifen meist zwischen 0,01 % und 1,00 % pro Jahr liegt. Dieser Zins ist bewusst niedrig kalkuliert, da er Teil der Gesamtkonstruktion ist, die im Gegenzug einen günstigen, langfristig festgeschriebenen Darlehenszins ermöglicht.
Wovon hängt die Dauer der Sparphase ab?
Die Dauer der Sparphase ist keine feste Größe, sondern das Ergebnis mehrerer Faktoren: der Höhe der monatlichen Sparrate, eventueller Sonderzahlungen, des gewählten Tarifs und der allgemeinen Kollektivsituation der Bausparkasse. Zwei Sparer mit identischer Bausparsumme, aber unterschiedlicher Sparrate, erreichen die Zuteilungsreife entsprechend zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Wer die Sparphase verkürzen möchte, kann in der Regel freiwillige Sondereinzahlungen leisten, die den Mindestsparanteil schneller erreichen lassen.
Phase 2: Die Zuteilung
Die Zuteilung ist der zentrale Wendepunkt im Leben eines Bausparvertrags: der Moment, in dem der Vertrag „zuteilungsreif“ wird. Voraussetzung dafür sind in der Regel mehrere Kriterien gleichzeitig:
- Erreichen des im Tarif festgelegten Mindestsparanteils
- Erreichen einer vertraglich definierten Mindestvertragsdauer
- Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl, die Sparleistung, Sparbeitrag und Sparzeit gewichtet zusammenfasst
- Ausreichend verfügbare Zuteilungsmasse im Kollektiv der Bausparkasse zum jeweiligen Zuteilungstermin
Was ist die Bewertungszahl – und warum ist sie kein fester Termin?
Die Bewertungszahl ist eine tarifspezifische Kennzahl, mit der die Bausparkasse die Sparleistung verschiedener Verträge vergleichbar macht. Sie berücksichtigt typischerweise, wie hoch das angesparte Guthaben im Verhältnis zur Bausparsumme ist und wie lange dieses Guthaben bereits im Kollektiv „gearbeitet“ hat – vereinfacht gesagt: Wer früher und gleichmäßiger einzahlt, erreicht in der Regel eine höhere Bewertungszahl als jemand, der spät und unregelmäßig anspart. Da die Bewertungszahl relativ zu allen anderen Verträgen im selben Tarifkollektiv berechnet wird, lässt sich der exakte Zuteilungstermin nicht auf den Tag vorhersagen, sondern nur über Ziel- oder Erfahrungswerte der jeweiligen Bausparkasse grob einschätzen.
Bausparen funktioniert nach dem sogenannten Kollektivprinzip: Alle Sparer eines Tarifs zahlen gemeinsam in einen Topf ein, aus dem die Zuteilungen laufend finanziert werden. Wie schnell ein einzelner Vertrag an der Reihe ist, hängt somit nicht nur von der eigenen Sparleistung ab, sondern auch davon, wie viele neue Sparer einzahlen und wie viele bereits zugeteilte Verträge ihr Darlehen tatsächlich abrufen. Mehr zum Grundprinzip im Beitrag Was ist Bausparen?
Mit der Zuteilung erhalten Sie Zugriff auf Ihr gesamtes bis dahin angespartes Bausparguthaben sowie den Anspruch auf das restliche Bauspardarlehen bis zur vereinbarten Bausparsumme. Ab diesem Zeitpunkt entscheiden Sie frei, wie Sie weiter vorgehen.
Phase 3: Die Darlehensphase
Nach der Zuteilung entscheiden Sie, ob Sie das Bauspardarlehen tatsächlich in Anspruch nehmen. Tun Sie dies, zahlen Sie es über die vereinbarte Laufzeit zu dem bereits bei Vertragsabschluss festgelegten Zinssatz zurück – unabhängig davon, wie sich die Bauzinsen am Markt in der Zwischenzeit entwickelt haben. Das ist der eigentliche wirtschaftliche Kern des Bausparens: eine Zinsabsicherung, die Jahre im Voraus wirkt. Mehr zur Zinslogik im Beitrag Bausparzinsen verstehen.
Verzichten Sie auf das Darlehen, wird Ihnen lediglich das angesparte Guthaben ausgezahlt, und der Vertrag ist damit abgeschlossen. Diese Entscheidung ist keine Formalie, sondern hängt stark davon ab, wie sich das aktuelle Marktzinsniveau zum vertraglich fixierten Zins verhält. Was nach der Zuteilung konkret möglich ist – auch wenn Sie das Darlehen zunächst nicht abrufen – erklärt der Beitrag Nach Vertragsablauf.
Wie wird die Darlehensrate berechnet?
Die monatliche Darlehensrate setzt sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammen und wird üblicherweise als fester Prozentsatz der ursprünglichen Bausparsumme (Tausend genannt) im Tarif festgelegt – etwa 5 bis 8 Promille der Bausparsumme pro Monat, je nach Tarif. Die genaue Höhe und die Gesamtlaufzeit des Darlehens stehen bereits im Tarif fest und lassen sich vor Vertragsabschluss in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) nachlesen.
Ein Beispiel: So könnte der zeitliche Ablauf aussehen
Angenommen, Sie schließen einen Bausparvertrag über 50.000 Euro Bausparsumme mit einem Mindestsparanteil von 40 % (20.000 Euro) ab und zahlen monatlich 150 Euro ein. Rein rechnerisch würden Sie die 20.000 Euro nach rund elf Jahren erreichen – tatsächlich kann die Zuteilung aber schon früher oder auch später erfolgen, je nachdem, wie sich Ihre Bewertungszahl im Vergleich zu anderen Sparern desselben Tarifs entwickelt und wie viel Zuteilungsmasse die Bausparkasse zum jeweiligen Termin zur Verfügung hat. Leisten Sie zusätzlich eine Sondereinzahlung von 5.000 Euro nach drei Jahren, verbessert sich Ihre Bewertungszahl sprunghaft, was die Zuteilung in der Regel spürbar näher rücken lässt. Dieses Beispiel ist stark vereinfacht und ersetzt keine individuelle Tarifberechnung durch die jeweilige Bausparkasse.
Schneller oder langsamer Tarif: Was ist der Unterschied?

Bausparkassen bieten in der Regel mehrere Tarifvarianten an, die sich vor allem in der Geschwindigkeit der Ansparung und den daraus resultierenden monatlichen Raten unterscheiden:
- Schnelle Tarife: Höherer Mindestsparanteil oder höhere Mindestsparrate, dafür in der Regel schnellere Zuteilung – geeignet für alle, die kurzfristig planen und eine höhere monatliche Belastung stemmen können.
- Langsame Tarife: Niedrigere monatliche Rate, dafür in der Regel längere Ansparzeit bis zur Zuteilungsreife – geeignet für alle mit einem längeren Zeithorizont oder begrenztem monatlichem Budget.
Welcher Tarif zu Ihnen passt, hängt maßgeblich davon ab, wann Sie das Kapital voraussichtlich benötigen und wie viel Sie sich monatlich leisten können, ohne die eigene Liquidität zu stark einzuschränken. Ein Tarifvergleich vor Vertragsabschluss hilft, die passende Variante zu finden.
Kann ich die Zuteilung beschleunigen?
Ja, in der Regel durch zusätzliche Sondereinzahlungen, die den Mindestsparanteil schneller erreichen und die Bewertungszahl positiv beeinflussen. Auch eine höhere reguläre Sparrate wirkt sich entsprechend aus. Die genauen Mechanismen und wie stark sich Sondereinzahlungen auswirken, unterscheiden sich allerdings deutlich je nach Bausparkasse und Tarif – ein Blick in die individuellen Vertragsunterlagen oder eine Nachfrage bei der Bausparkasse schafft hier Klarheit.
Was passiert, wenn die Zuteilung sich verzögert?
Bei angespannter Kollektivsituation – etwa wenn viele Sparer gleichzeitig zuteilungsreif sind, aber wenig neue Sparleistung ins Kollektiv fließt – kann sich der tatsächliche Zuteilungstermin gegenüber ursprünglichen Prognosen der Bausparkasse nach hinten verschieben. Das ist kein Vertragsbruch, sondern eine systembedingte Eigenschaft des Kollektivprinzips: Die Bausparkasse kann die Zuteilung nicht losgelöst von der tatsächlichen Kollektivsituation garantieren. Wer auf einen bestimmten Zeitpunkt angewiesen ist, sollte dies bei der Tarifwahl und der Planung des Sparbeginns entsprechend großzügig einkalkulieren.
Umgekehrt kann sich der Zuteilungstermin auch nach vorne verschieben, wenn viele neue Sparer in einen Tarif einzahlen und gleichzeitig wenige Altverträge ihr Darlehen abrufen. Die Kollektivsituation ist also keine Einbahnstraße, sondern verändert sich fortlaufend mit dem Verhalten aller Sparer im jeweiligen Tarif – ein Umstand, über den seriöse Bausparkassen in ihren Zuteilungsprognosen regelmäßig transparent informieren.
Häufige Fragen
Kann ich die Zuteilung beschleunigen?
Ja, meist über zusätzliche Sondereinzahlungen, die den Mindestsparanteil schneller erreichen und die Bewertungszahl positiv beeinflussen. Die genauen Mechanismen unterscheiden sich je nach Bausparkasse und Tarif.
Was passiert, wenn ich das Darlehen nicht abrufe?
Nichts Nachteiliges – Sie erhalten in diesem Fall Ihr angespartes Guthaben inklusive Zinsen ausgezahlt und sind an keine weitere Verpflichtung gebunden. Details dazu im Beitrag Nach Vertragsablauf.
Kann eine Zuteilung auch abgelehnt oder verschoben werden?
Die Zuteilung erfolgt automatisch, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei angespannter Kollektivsituation kann sich der Zeitpunkt gegenüber ursprünglichen Prognosen verschieben, abgelehnt wird eine Zuteilung bei erfüllten Voraussetzungen jedoch nicht.
Muss ich nach der Zuteilung sofort entscheiden, ob ich das Darlehen nutze?
Die genauen Fristen regeln die Allgemeinen Bausparbedingungen der jeweiligen Bausparkasse. In der Praxis haben Sie meist einen gewissen Spielraum, sollten die Entscheidung aber nicht unbegrenzt hinauszögern, da unter Umständen Regelungen zu nicht abgerufenen, zuteilungsreifen Verträgen greifen. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Bausparkasse einen zuteilungsreifen, aber nicht abgerufenen Vertrag zehn Jahre nach Eintritt der Zuteilungsreife mit einer Frist von sechs Monaten kündigen darf. Wer sich also mit der Entscheidung viel Zeit lässt, sollte diesen zeitlichen Rahmen im Blick behalten.
Wie erfahre ich, wann mein Vertrag zuteilungsreif wird?
Die Bausparkasse informiert Sie in der Regel automatisch, sobald die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Viele Bausparkassen bieten zudem Online-Portale, in denen Sie die aktuelle Bewertungszahl und eine grobe Zuteilungsprognose einsehen können.
Verändert sich die Bewertungszahl auch nach der Zuteilung noch?
Nein, sobald die Zuteilung erfolgt ist, hat die Bewertungszahl ihre Funktion erfüllt. Sie diente ausschließlich dazu, den Zeitpunkt der Zuteilung im Vergleich zu anderen Sparern desselben Tarifkollektivs zu bestimmen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine individuelle Finanz- oder Rechtsberatung.
Quellen
- Verband der Privaten Bausparkassen e. V. – www.bausparkassen.de
Zuletzt aktualisiert am 15.09.2026